Zitat von Mobafan16Zitat von Betulaceae
Und Pflicht ist das Schlusslicht wohl auch nur bei Dunkelheit.
Gemäß dem Signalbuch der DB, Regelwerksnummer 301.1201 sind die Nachtzeichen auch bei Tage zu führen (siehe http://fahrweg.dbnetze.com/file/3179912/...kanntgabe_5.pdf S. 133).
Und auch nachschiebende Loks müssen rotes Schlusslicht zeigen. Also viele Gründe, die Loks mit roten Schlusslichtern zu versehen.
EO
Giltig ab 12.04.2012.
Mein modernster Zug fährt 1989, zu der Zeit kann ich mich kaum an Züge erinnern die Tagsüber das Spitzensignal eingeschaltet hatten, geschweige denn Schlusslicht.
Außerdem sind sogar nachts auch zwei nur reflektierende Schlussscheiben zulässig.
Für mich ist und bleibt das rote Schlusslicht bei vielen Loks überflüssig,
aber das darf ja zum Glück jeder für sich selbst entscheiden.
Und meine 260 wird kein Schlusslicht bekommen, obwohl sie schon Einzel-Led-Licht besitzt, und hin und wieder Schubdienste leistet.
Aber wie gesagt, die 5 min im Jahr darf Madame sich auch mit Doppel-A nach hinten absichern.
Gruß
Birk