Irgendwann habe ich schonmal eine Diskussion ueber dieses Thema gestartet aber das war am Anfang dieses Forums, da waren noch nicht so viele User dabei.
Es geht mir hier darum, ob mein Vorhaben, einen Zugschluss bei Altbau(E-)Loks zu realisieren vorbildgerecht oder reine Phantasie ist.
Ich habe es noch so in Erinnerung, dass frueher bei Alleinefahrt eine Farbscheibe auf die in Fahrtrichtung rechte Lampe gesteckt wurde und nur diese eine Lampe angeschalten wurde. Dies ist aber nicht sooo einfach zu realisieren, deshalb meine Frage in die Runde: Sind zwei rote Lampen als Zugschluss vorbildgerecht? Wurden auch mal zwei Farbscheiben, links und rechts, aufgesteckt?
zwei rote Schlußleuchten (Zg2) sind vorbildgerecht, aber nicht in Kombination mit Tafeln. Entweder Tafel oder Leuchte. Vorgeschrieben ist nur eine Zugschlußtafel. Allerdings werden in der Regel zwei hingehängt, falls eine wegfällt das dann noch eie dran ist (eine links und eine rechts), werden zwei angebracht müssen diese auf gleicher Höhe hängen. Unterschieden wird hier allerdings zwischen der viereckigen Zugschlußscheibe und der runden Lokschlußscheibe. Die Zugschlußscheibe darf bei allen am Ende hängenden Tfz's und Wagen angebracht werden, die Lokschlußscheibe nur bei Dampfloks - warum das so ist, keine Ahnung.
In einer DRB-dienstvorschrift von 1943 wird es so beschrieben: Am tag wird eine rote scheibe mit weissem rand unter den rechten puffer gehaengt, in der nacht wird der rechte scheinwerfer mit der roten scheibe abgedeckt. Aber leider auch nicht mit foto belegt, sondern nur mittels einer zeichnung dargestellt:
Zumindest in Oesterreich war das noch zusaetzlich eine rote scheibe mit weissem rand, die das licht abgedeckt hat und nur eine kleine rote linse in der mitte hatte. Es musste ja auch als tageslichtsignal funktionieren und dazu war dann der normale scheinwerferreflektor wohl zu schwach. Volle rote deckglaeser sind bei den schwarzweissaufnahmen dieser zeit nicht zu erkennen. Diese lochscheibe kenne ich aber nur von uns. Ich nehme an, dies haengt mit dem wechsel von tunnel zu offener strecke zusammen, wo beides gebraucht wurde. Aber auch hier diente dann trotz tunnels oft nur eine einfache runde scheibe unter dem puffer, z.b. sehr haeufig am Semmering zur dampfzeit.
Aber der unterschied vom tag zur nacht duerfte ziemlich sicher auch bei der DB bestanden haben. Bis halt die speziellen hellen schlusslichter der neuzeit auftauchten. Wobei natuerlich lokzugaufnahmen eher selten sind, weil hauptsaechlich auf bergstrecken die vorspann- und schiebeloks wieder zurueckfahren mussten. Zumindest heute fahren sie aber einfach bis an die gegenueberliegende talstation, um dort den gegenzug wieder zu uebernehmen. Sonst gibt es ja nicht so haeufig gruende fuer lokzuege.
Leider besitze ich nur den MIBA-report 17 von 1991 fuer Haupt- und vorsignale. Die zugsignale werden im band 18 beschrieben. Vielleicht hat diesen band jemand.
Zitatfür eine Alleinfahrt reichte das "Vereinfachte Schlusssignal" wie Du es beschrieben hast, d.h. ein rotes Licht auf der rechten Seite in Fahrtrichtung.
Ja, das ist aber schwerer zu realisieren .
Ich entnehme den Antworten mal, dass es nicht fuercherlich vorbildwidrig ist, wenn zwei rote Lampen am Schluss leuchten?
ich wusste es, ich habe diese Diskussion schonmal losgetreten. Schade, dann kann ich mein Vorhaben vergessen, mit einer roten Lampe ist es mir zu viel gepfriemel .
Zitat von Thomas WyschkonySchade, dann kann ich mein Vorhaben vergessen, mit einer roten Lampe ist es mir zu viel gepfriemel .
ich glaube, das ist vorschnell. Das Signalbuch von 1959 unterscheidet zwar Zg2 (Zugschluss) und Zg4 (vereinfachtes Schlusssignal) und weist für Zg4 zu: Lokomotivzüge (auch einzeln fahrende Lokomotiven), eine Lokomotive am Schluß eines Zuges, ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis 50 Achsen, Arbeitszüge, etc.
aber das scheint so interpretiert worden zu sein, dass die Vereinfachung gestattet, aber nicht zwingend vorgeschrieben war. Jedenfalls gibt es Filme, wo z.B eine auf der Frankenwaldrampe schiebende E 10 den vollen Zugschluß Zg2 führt, was ja auch logisch ist.
Nur im Sonderfall, wo die Schiebelok während der Fahrt absetzt, muss der Zugschluss am letzten Wagen angebracht sein und deshalb die Schiebelok nur Zg4 führen (§183).
Ich glaube, ansonsten darfst Du vorbildgerecht auch Zg 2 verwenden, wo auch Zg 4 ausreichen würde. Schließlich geht es ja darum, dass zu erkennen ist, das der verlassene Abschnitt wirklich frei ist. Das zeigen zwei Schlussleuchten ebenso gut wie eine. Mit dem Aufkommen der Doppelleuchten, wo es nicht mehr Arbeit macht zwei Schalter umzulegen als bloß einen, wurde das auch Praxis, wie Lokführer berichten.
ZitatJedenfalls gibt es Filme, wo z.B eine auf der Frankenwaldrampe schiebende E 10 den vollen Zugschluß Zg2 führt, was ja auch logisch ist.
Nunja, bei der E10 war das auch ohne Probleme moeglich. Interessant sind die Altbauhobel wie 132, 152, 191, 144 ....
Ich werde mal damit experimentieren (muss eh erst noch Decoder beschaffen ), bei der 144 stoert mich der beiderseitige Zugschluss eigentlich auch nicht soooo (eher die Tatsache, dass man die Funzeln nicht abschalten kann).
#13 von
Modellbahner Arnold
(
gelöscht
)
, 18.02.2007 22:07
Das vereinfachte Zugschlußsignal k a n n an einzeln fahrenden Lokomotivenm angebracht sein. Das bedeutet nicht, daß es immer so sein muß. Man kann also auch Dampfloks und Altbauellok mit 2 roten Lampen verkehren lassen. Es ist nicht grundsätzlich falsch.
Hier der wörtliche Text aus dem Signalbuch der DB gültig ab 15.Dezember 1959.
Tageszeichen: Hinten am letzten Fahrzeug in Höhe der Puffer eine runde rote Scheibe mit weißem Rand.
Nachtzeichen: Hinten am letzten Fahrzeug ein rotes Licht.
185. Das Signal führen Lokomotivzüge ( auch einzeln fahrende Lokomotiven ), eine Lokomotive am Schluss eines Zuges, ausgenutzte Lokomotivleerfahrten bis zu 50 Achsen, Arbeitszüge, Nebenfahrzeuge, wenn sie auf die freie Strecke übergehen. Übergabezüge auf Anordnung des Bundesbahnbetriebsamt, Züge auf Nebenstrecken, wenn es im AzFü zugelassen ist.
186. Auf Strecken mit Tunneln ist das Nachtzeichen auch bei Tage zu führen, wenn es im AzFü bestimmt ist.
Mindestens so lange wie Altbau E-Loks Plandienst verrichteten, galt diese Regelung beim Vorbild. Um diese Loks geht es ja in diesem Thread.
Zur Dampflok: zur Ausrüstung jeder Dampflok gehörte diese Schluss-Scheibe. Bei Altbau E - Loks ersetzte die Schluss - Scheibe eine rote Blende, die man auf die rechte Lampe steckte.
Mfg. Christian ................................ Nur das Vorbild ist Vorbild fürs Modell!