Zitat von Atlan
H
zunächst Mal muß und kann nicht jedes Szenario, das sich der eine oder andere Modellbahner ausdenkt, auch bei der großen Bahn vorkommen. Die Annahme, daß ein Hauptsignal "verschwindet" ist da schon sehr weit hergeholt.
Es muss nicht vorkommen, aber es kann vorkommen. Sicherlich nicht oft, ausgeschlossen ist es aber nicht.
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Ich kann mir wirklich nur eine einzige Situation vorstellen, in der das Möglich ist: Ein Unfall/Entgleisung.
In einem solchen Fall gibt es genügend Brocken, die aufgeräumt werden müßen. Anschl. würde man schnellstmöglich das Signal wieder aufstellen, selbst, wenn es evtl. noch nicht wieder an die Stellwerkstechnik angeschloßen werden kann.
Eine Entgleisung muss, insbesondere auf Holzschwellen, nicht zwangsläufig zu nennenswerten Schäden führen. Statt Entgleisung kannst Du aber auch z.B. Baufahrzeug mit ausgeschwenkter Arbeitsvorrichtung fährt an oder Lademaßüberschreitung einsetzen. Ja, das kommt nicht oft vor, aber es kann vorkommen. Ich kenn zum Beispiel einen Fall, wo ein Baufahrzeug eine komplette Bahnsteigkante abgeräumt hat - warum soll das nicht auch mit einem Signal passieren können? In dem Fall wäre nur das Signal betroffen, das Gleis wäre weiter ohne Probleme befahrbar.
Das schöne auf der Modellbahn ist ja, dass man auch seltene Situationen darstellen kann. Kein Modellbahner muss sich auf alltägliche Situationen beschränken. Nur, weil etwas selten ist, heißt das aber noch nicht, dass es unrealistisch oder nicht vorbildgerecht ist.
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Das Mastschild und die Signalbezeichnung dran schrauben, und schon habe ich wieder ein Signal dort stehen - wenn auch ein "haltzeigendes oder gestörtes" Signal.
Bei Formsignalen muss man schon ein Formsignal mit waagerechtem Flügel aufstellen - Mastschilder gibt es bei Formsignalen nicht.
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Sollte das nicht möglich sein, wird sicherlich kein Zug mehr in diesem Gleis und in die betreffende Richtung fahren, bis ein neues Signal dort steht.
Warum nicht?
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In fast 30 Jahren bei der Bahn habe ich noch nie von einem Fall gehört, in dem ein Hauptsignal aufgrund eines Unfalls oder dergleichen durch ein anderes "nicht-Haupt"-Signal ersetzt wurde.
Weil Signale halt nicht so oft umrasiert werden. Und wenn doch, es in vielen Fällen möglich ist, ein anderes Gleis zu nutzen. Ich habe auch keine Ahnung, ob es das irgendwann mal gegeben hat - aber denkbar ist es.
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(5) Die Wärterhaltscheibe wird verwendet
a) zur Kennzeichnung einer Gleisstelle, die vorübergehend nicht befahren
werden darf,
Wärterhalt-
scheibe
b) zur Kennzeichnung einer Stelle, an der Züge ausnahmsweise anhalten sol-
len.
Im genannten Fall darf die Stelle doch befahren werden....? Sollte da noch Eisen wegen eines Unfalls liegen, dann wäre eine Sh2 Scheibe ok - egal, ob dahinter noch ein Signal steht oder nicht.
"Ausnahmsweise anhalten" trifft auch nicht zu: Hier stand mal ein Hauptsingal. Und vor einem Hauptsignal anzuhalten ist ein Regelfall.
Es stand mal ein Hauptsignal, es steht aber keins da! Das ist ein erheblicher Unterschied.
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Einfahrweg begrenzen
a) Soll ein Zug in ein Gleis einfahren, das nicht durch ein Hauptsignal oder Sperr-
signal begrenzt oder das nicht in seiner ganzen Länge befahrbar ist, müssen Sie
den Zug in der Regel am Ende des Einfahrwegs durch eine Wärterhaltscheibe
anhalten. In den Örtlichen Richtlinien können Ausnahmen zugelassen sein.
b) Wenn Sie den Zug ausnahmsweise nicht durch eine Wärterhaltscheibe am Ende
des Einfahrwegs anhalten können, weil z. B. ein Mitarbeiter zum Aufstellen des
Signals nicht zur Verfügung steht, dürfen Sie die Zugfahrt zulassen, wenn es in
den Örtlichen Richtlinien zugelassen ist und Sie dem Triebfahrzeugführer im Be-
fehl 11 den Halteplatz vorgeschrieben haben.
c) Sie brauchen die Maßnahmen nach a) oder b) nicht zu treffen, wenn die Bedin-
gungen für die Ausfahrt des Zuges beim Zulassen der Zugfahrt erfüllt sind.
Wie Du schon geschrieben hast: Hier geht es lediglich darum, den Einfahrweg zu begrenzen, und nicht darum, ein Hauptsignal zu ersetzen.
Zitat aus dem Abschnitt: "Soll ein Zug in ein Gleis einfahren, das nicht durch ein Hauptsignal oder Sperr-
signal begrenzt oder das nicht in seiner ganzen Länge befahrbar ist"
Der Fall "nicht durch ein Hauptsignal oder Sperrsignal begrenzt" trifft zu, wenn das Hauptsignal nicht mehr da ist. Also ist dieser Abschnitt hier anzuwenden. Ob irgendwo auf dem Papier da ein Hauptsignal eingetragen ist, spielt keine Rolle, weil dieses Hauptsignal auf dem Papier sieht der Lokführer nicht. Draußen steht kein Hauptsignal, also ist keines da.
Und doch, es geht ganz klar darum, den Einfahrweg zu begrenzen - im Normalfall ist der Einfahrweg durch das Hauptsignal begrenzt, wenn das Hauptsignal weg ist, muss er auf andere Art begrenzt sein. Im modernen Bahnbetrieb kann man eben nicht davon ausgehen, dass der Lokführer schon wissen wird, dass da eigentlich ein Hauptsignal stehen sollte.
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Ein Hauptsingal existiert nicht nur physisch in Form eines Mastes mit Lampen und evtl. einem oder zwei Flügel, sondern außerdem in einer vielzahl Vorschriften. Und eben in diesen Vorschriften (zB Fahrpläne) existiert das Signal weiter - auch, wenn es draußen in der Natur vielleicht in die ewigen Jagdgründe entfleucht ist
In welcher dem Lokführer vorliegenden Vorschrift steht das Hauptsignal drin? Mir wäre keine bekannt. Es gibt zwar den Buchfahrplan, wo die Existenz eines Ausfahrsignals drinsteht, dieser ist aber nicht gleisbezogen, und schon gar nicht dafür geeignet den Einfahrweg in einem komplexen Bahnhof zu begrenzen.
Gleise, die in eine Fahrtrichtung nicht durch ein Hauptsignal begrenzt sind, gibt es übrigens öfter. Hier tritt genau der selbe Fall ein - soll außerplanmäßig ein Zug hier einfahren, muss ein Sh2 aufgestellt werden, außer es ist in den örtlichen Richtlinien erlaubt, darauf zu verzichten, oder die Bedingungen für die Ausfahrt liegen bereits vor. Dieser Fall ist öfter zu finden (auch wenn die Zahl der Bahnhöfe, wo dieser eintreten kann, sinkt - bei modernen Stellwerken hat man in dem Fall doch meinst ein Sperrsignal), und hier wird das Aufstellen des Sh2 exakt genau so gehandhabt.
Zitat
Und wenn Du dieses Signal ersetzen möchtest, müßtest Du auch all die Vorschriften anpassen. Das wäre einfach nicht praktikabel, und wahrscheinlich eh nicht zulässig.
Steht wo?