Hallo zusammen,
es ist logisch, dass die Steigung zur Überwindung eines Höhenunterschiedes generell so gering wie möglich- und der Radius einer Gleiswendel so groß wie möglich sein sollte. Da aber bei sinkender Steigung auch die Durchfahrhöhe schrumpft, gibt es eine Grenze die durch die geringst mögliche Durchfahrhöhe vorgegeben ist. Mit welcher minimalen Durchfahrhöhe darf ich planen wenn ich ohne Oberleitung fahre?
In diesem Zusammenhang noch die Frage welcher Abstand zwischen Schattenbahnhofsebene und nächst höherer Ebene sich in der Praxis bewährt hat.
Gruß
Jürgen