Hallo Joachim,
die Signalordnungen sind mir durchaus bekannt und habe ich auch nicht in Frage gestellt. Nur ungebremste Wagen in Schnellzügen...
Übrigens ist dir da neulich, wenn ich dich richtig interpretiere, ein Irrtum unterlaufen:
Zitat
Mit dem Signalbuch von 1959, zumindest im Stand von 1974, waren die Laternen bzw. Scheiben vom Dach nach unten gewandert. Die Sichtbarkeit von vorne war immer noch gefordert mit Ausnahme von allen luftgebremsten Reisezügen und luftgebremsten Güterügen bis 250 m Länge. D.h. dass bei langen Zügen die Laternen an der Außenkontur der Wagen überstehend anzubringen waren.
Dies gilt so für Güterzüge; für - auch lange - luftgebremste Reisezüge gilt es eben seit 1959 NICHT mehr.
Denn im BGBl 1959, das du verlinkt hast, steht zu Zg 3 unter b)
Zitat
Bei allen luftgebremsten Reisezügen und bei luftgebremsten Güterzügen bis zu 250m Länge braucht das Tages- oder das Nachtzeichen nur von hinten sichtbar zu sein
Es ist zwar ein wenig wortklauberisch - aber so sind Rechtstexte nun mal, das macht sie eindeutig: durch die Wiederholung des "bei" sind dies zwei getrennte Bedingungen, die ein logisches "OR" ergeben, so dass die Begrenzung auf 250 Meter Länge nur für Güterzüge, nicht aber für Reisezüge gilt. (In der Praxis ist das auch nicht nur erklärbar, sondern auch aufzuzeigen: die an den modernen Reisezugwagen fest installierten Zugschlussbeleuchtungen sind ausnahmslos nur nach hinten sichtbar.)
Als Gegenbeispiel die Formulierung im Signalbuch der Dreißiger Jahre, ebenfalls aus deinem Link zitiert:
Zitat
Bei Zügen mit durchgehender Bremse und mit einer Wagenzuglänge [also ohne die Lok] von nicht mehr als 200m dürfen zwei in gleicher Höhe nur nach hinten rot leuchtende Laternen verwendet werden.
Ohne das neuerliche "bei" müssen hier beide Bedingungen erfüllt werden, also ein logisches "AND". Ein Zug, der über 200m misst, muss also immer nach vorn sichtbare Schlusslaternen oder Zugschlussscheiben führen.
Was, um zum Thema zurückzukommen, natürlich bedeutet, bis 1959 sind die hohen Scheiben- und Lampenhalter unumgänglich, danach nicht mehr.