Hallo Max,
ich bin juristischer Laie und kann daher den Wahrheitsgehalt Deiner Aussagen nicht beurteilen.
Aber:
Wenn ich das richtig sehe, wohnst Du in Österreich.
Ich vermute daher, dass Du hier österreichische Maßstäbe ansetzt.
Ob österreichisches und deutsches Recht sich in diesem Fall gleichen, wäre daher noch zu klären (Oder bist Du Jurist und kannst das beurteilen? Dann bitte!).
Zum anderen:
Das 3LeiterMagazin-Abo wurde für ein Jahr im voraus bezahlt und verlängerte sich nicht automatisch. Man musste es quasi jedes Jahr neu abschließen, allerdings mit dem Vorteil, dass es bei Neuabschluss wieder die Werbegeschenke gab.
Außerdem:
Von einer Insolvenz ist noch nichts bekannt.
Eine Aufgabe des Magazins bzw. der Wechsel zu einem großen Verlag kann auch andere Gründe haben.
Und:
In Deutschland habe ich, meiner Meinung nach, sehr wohl das Recht, Geld für nicht erbrachte Leistungen zurückzuerhalten - auch bei einem Zeitschriften-Abo.
Ich habe in meinem Leben schon eine Reihe an Abos abgeschlossen und auch wieder gekündigt und habe jedesmal nur für tatsächlich erhaltene Printmedien gezahlt und Geld für bereits gezahlte, aber nicht mehr erhaltene Ware zurückbekommen.
Zum Schluss:
Ich habe nicht vor, gegen das 3LeiterMagazin vorzugehen oder zu kündigen.
Ich werde, wie weiter oben schon geschrieben, abwarten, was aus den genannten verhandlungen wird.
Wenn mir das nicht gefällt, dann bin ich eben in Zukunft kein Abonnent mehr.
Fertig!