In einem anderen thread bin ich auf die Notwendigkeit von Schutzweichen im Bahnhofsbereich aufmerksam gemacht worden. ("Meine Anlage", Danke markstutz!)
Um das Problem expl. hervorzuheben, hier im neuen Thema:
Wenn ich auf einer Parallelstrecke die Fahrtrichtung generell vorgegeben habe, muss dann in der eigentlichen Gegenrichtung auch eine Schutzweiche sein? Wie ist das im Vorbild? Oder begründet sich das im Rangierbetrieb eines Bahnhofes?
zum Bild: grün und rot enden beide als Abstellgleise, keine Streckenanbindung
Wenn die beiden Gleisstummel rot/grün als Abstellgleise firmieren, kann man durch eine passende Weichenstellung gleich eine Flankenschutzwirkung verbinden.
So wie der Bahnhof gestaltet ist, würde er aber (ohne Möglichkeiten eines sinnvollen Rangieres wegen fehlender Gleisverbindungen) in EP V/VI angesiedelt sein (?). Dann würden wahrscheinlich unter Kostengesichtspunkten keine Schutzweichen eingebaut werden und der Schutz reinweg dem ESTW überlassen.
Ansonsten sind in dem Planungsbahnhof Schutzweichen höchstens am rechten Ende (rote Einzeichnung) und am linken unteren Ende (die gelbe Einzeichnung bei Markstutz) erforderlich. Schutzweichen dienen, wie schon erwähnt, dem Schutz vor Flankenfahrten. In dem Bahnhof besteht die Gefahr einer Flankenfahrt zum Einen nur links unten, wenn aus der Nebenbahn kommend ein Zug (wohl außerplanmäßig) in das untere Gleis einfährt, damit gegen die Fahrtrichtung des darüberliegenden Hauptgleises steht und im schlimmsten Fall eines Verbremsens/Bremsversagens in das Gegengleis geraten könnte. Ein so normal zum Stehen gekommener Zug müsste aber wieder zurück auf die Nebenbahn oder seine Fahrt als Falschfahrt auf dem gegenläufigen Hauptgleis fortsetzen, da die Weichenverbindung hinter dem Bahnhof nicht vorhanden ist.
Die zweite Schutznotwendigkeit gegen Flankenfahrten in diesem Bahnhof bestünde bei der roten Einzeichnung und zwar nur dann, wenn ein eingefahrener Zug innerhalb der Gleisnutzlänge zum Stehen kommt und sich beim Bremselösen nach erfolgtem Halt nach hinten "strecken" und sich in den Weichenbereich "verlängern" kann (Vorbildsituation!). Das trifft wohl nur auf entsprechend lange Güterzüge zu, die in die Überholung geschickt werden und zudem recht lose gekuppelt sein müssen - also hier eher auch nicht der Fall. In Fahrtrichtung selbst kann eigentlich keine Flankenfahrt auftreten, ich kenne (außer auf der Modellbahn) keine Vorbildsituation - von Betriebsstörungen mal abgesehen - bei der in so einem (pro Richtung zweigleisigem) Bahnhof in einer Richtung gleichzeitig Ein- und Ausfahrten stattfinden sollten, die betrieblich motiviert sind.
... Dann würden wahrscheinlich unter Kostengesichtspunkten keine Schutzweichen eingebaut werden und der Schutz reinweg dem ESTW überlassen.
Ansonsten sind in dem Planungsbahnhof Schutzweichen höchstens am rechten Ende (rote Einzeichnung) und am linken unteren Ende (die gelbe Einzeichnung bei Markstutz) erforderlich. ... In dem Bahnhof besteht die Gefahr einer Flankenfahrt zum Einen nur links unten, wenn aus der Nebenbahn kommend ein Zug (wohl außerplanmäßig) in das untere Gleis einfährt, ... ... In Fahrtrichtung selbst kann eigentlich keine Flankenfahrt auftreten, ...
Gruß echoo
Danke echoo für diese ausführliche Erklärung!
Wenn ich mal zusammen fasse: - Flankenfahrt oben links eigentlich nicht möglich, - Rangierverkehr eigentlich nicht zu erwarten, insofern keine Gefahr der Flankenfahrt oben rechts - unten rechts geht eh die Nebenstrecke ab folglich: einzige Schutzweiche unten links ! ?
Hat jemand hierzu Einwände? Ich brauche Tipps bevor ich Häuser versetze und Bäume fälle. Nicht unbedingt will ich Weichen einbauen, wenn die Meinungen über die Notwendigkeit weit auseinander gehen. Aber dazu brauche ich Meinungen!
Eins ist klar: der klassische Rangierbahnhof ist das nicht, soll es jedoch auch nicht werden. Aber das Schutzweichen-Problem will ich schon beachten und berücksichtigen. Nur, wie weit?