RE: ? RIC-Feld in Epoche II

#1 von krokodil3015 , 05.01.2020 11:59

Guten Morgen zusammen,

ich habe mir für die 241 A von EST einen Restaurantwagen von CIWL gegönnt, Modell 49190von LS Modeles.
Dabei ist mir das RIC-Feld aufgefallen. Das Feld weist für F (Frankrich) gesondert die Bahngesellschaften EST, PLM und eine dritte auf, dazu DR, I, B, NL. Die Untersuchungsdaten am Wagen sind aus Juli 1932.
Bei dem Schlafwagen (Schürzenwagen) von Tante Mä gibts das auch. Bei den anderen Schürzenwagen ist es drauf, aber "nicht ausgefüllt".

Frage also: Ist das RIC-Feld korrekt bei Epoche II ? Ab wann gab es das ? War das nur für Waggons, die international verkehrten ?

Viele Grüße

Norbert


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RE: ? RIC-Feld in Epoche II

#2 von kartusche , 05.01.2020 12:28

Dieser Artikel beantwortet alle Deine Fragen......
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Regolame..._delle_Carrozze


Gruss, Ralf
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RE: Personenwagen im Bau: Meine Eigenbauten nach Vorbild der DR


 
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RE: ? RIC-Feld in Epoche II

#3 von Atlanta , 05.01.2020 12:32

Moin Kollege,

Das RIC Abkommen gibt es seit 1922 aber lese selbst was bei Wikipedia steht.


LG Ingo

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RE: ? RIC-Feld in Epoche II

#4 von Railwolf , 05.01.2020 21:28

Hallo,

Zitat

Das Feld weist für F (Frankrich) gesondert die Bahngesellschaften EST, PLM und eine dritte auf, dazu DR, I, B, NL.



Hier müßte als dritte französische Gesellschaft die AL (Alsace-Lorraine) stehen, die auch lange Zeit das luxemburgische Netz bediente. Anderenfalls wäre der Wagen kaum nach Belgien und in die Niederlande gelangt, schon gar nicht nach Deutschland. Oder irre ich mich?
Die NORD grenzt zwar auch ans Netz der EST, aber ich kann mir schlecht hochwertigen Reiseverkehr zwischen Nancy oder Chalons sur Marne und Lille oder Calais vorstellen, der nicht in Paris gebrochen wäre.
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/c...Eisenbahnen.jpg


Zitat

War das nur für Waggons, die international verkehrten ?



Wie du am Anschriftenfeld deines Wagens siehst: nein. Sondern für Wagen, die den Bereich einer Gesellschaft mit ihren Regeln und Vorschriften verlassen und auf dem Netz einer anderen Gesellschaft mit ihren eigenen Regeln und Vorschriften verkehren dürfen, auch wenn dabei keine Landesgrenzen überschritten werden. In Frankreich waren das die großen regionalen Gesellschaften (von denen die EST nach dem Verlust Elsaß-Lothringens eine der kleineren war). Auch in der Schweiz gab und gibt es regionale Gesellschaften: die BLS beispielsweise.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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