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Langsam komm ich auch zur Überzeugung das es keinen ZLB in Österreich gab. Google gibt da gar nichts her! Bleibt die Frage wo dann die ganzen Trapeztafeln bei den Schmalspurbahnen in den 50ern nach deinen Aussagen herkamen?
Ein weiterer Puzzlestein, auch wenn Google hierbei nicht ganz das Maß der Dinge ist ... Wie gesagt, ich meine, dass Trapeztafeln "gar nichts" mit ZLB zu tun haben, sondern ganz einfach der Ersatz für Einfahrsignale sind, wenn solche nicht aufgestellt wurden - in A, in der ex-Tschechoslowakei, und ich hätte gedacht auch in D - aber das kann ein Irrtum sein, und ich fühle mich knieweich dabei. In der österr. V3 von 1962, also lange vor ZLB, steht einfach immer wieder "Einfahrsignal oder Trapeztafel", wobei das Kursive sich auf Nebenbahnen bezieht. Was hatte denn in Deutschland um 1910, 1930, 1950 ein Bahnhof mit Fdl als Bahnhofsbegrenzung gegen die Strecke stehen, wenn (aus reinen Kostengründen) auf Einfahrsignale verzichtet wurde? ... es könnte natürlich sein, dass man dann gar nichts aufgestellt hat und mit der "Spitze der Einfahrweiche" als Begrenzung des Bahnhofs das Auslangen gefunden hat.
Im Carstens, Band 3, steht leider bei der Trapeztafel gar nichts Historisches (im Gegensatz zu vielen anderen Abschnitten). Mit einer Zeitschriftensuche zur Einführung Trapeztafel rund um 1925...1940 bin ich noch nicht weitergekommen.
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Im Zugleitbetrieb hingegen ist der Fahrplan nicht sicherheitsrelevant; und das Zugpersonal hat keine Sicherheitsverantwortung in Bezug auf die Zugfolge/Belegung von Strecken.
Ich finde das der Buchfahrfahrplan schon sicherheitsrelevant ist, dort steht ja ob man an der Trapeztafel halten muss oder nicht.
Danke - ja - stimmt, dass einzelne Aspekte des Buchfahrplans sicherheitsrelevant sind; z.B. ist doch auch relevant, ob das durchgehende Hauptgleis oder ein Seitengleis befahren wird, wenn zweibegriffige Einfahrsignale oder auch nur zweibegriffige Einfahrvorsignale aufgestellt sind, damit der Zug nicht aus dem Bogen fliegt ...
Aber was ich meine (und "man", denke ich, meint), wenn man sagt "der Fahrplan ist sicherheitsrelevant", ist, dass die Uhrzeiten und die Zuggattung (wegen der "superiority") in den Fahrplänen sicherheitsrelevant sind - insbesondere, weil sie direkt die Erlaubnis für das Belegen von Blockabschnitten geben, ohne eine zwischengeschaltete technische oder organisatorische Instanz. Ich glaube nicht, dass es das bei uns in Mitteleuropa irgendwann und irgendwo gegeben hat ... ... ... oder?
(nicht einmal im Notbetrieb bei vollständigem Zusammenbruch der Kommunikation - da gibt es zwar so Elemente wie "es muss überprüft werden, ob der entgegenkommende einfahrende Zug der lt. Fahrplan erwartete ist" - wobei man sich da nicht auf die Lok verlassen durfte! -, aber daraus ohne Fdl den Schluss zu ziehen "auf und los", das habe ich nirgends gefunden ...)
H.M.