Hallo,
Zitat von Hightower77 im Beitrag #3
Also wurden die roten Rückleuchten nur bei Solofahrten eingeschaltet?
Ja, genau. Schlusslichter dürfen bei allen Loks nur bei Solofahrten oder wenn sie Schieben eingesetzt werden. Sie kennzeichnen ja den Zugschluss und nicht den Lokschluss. Das Einschalten gegen einen Wagen ist streng verboten. Gerade für eine Lok, die - wie die 103 - nicht Wendezugfähig ist, ist also ein werkseitiges Schlusslicht im Modell statistisch in Größenordnungen öfter falsch als gar keins zu verbauen (man bedenke den Anteil an Solofahrten vs mit Wagen auf den meisten Modellbahnen) und sollte nur dann im Modell vorgesehen werden, wenn es sich auch separat vom Spitzenlicht schalten lässt (im Idealfall für den Analogfahrer zumindest über einen Jumper oder so etwas auch deaktivierbar).
Soweit erst einmal zum Hintergrund. Für die Solofahrt hat aber die 103 auch in echt schaltbare rote Schlusslichter, da mussten keine Scheiben aufgesteckt werden. Falls Du aber an eine Nachrüstung beim Modell nachdenkst, dann bitte nur, wenn Du auch oft Lokleerfahrten darstellst.
Man kann das übrigens noch weiter auf die Spitze treiben: Bis in die Epoche V war das Spitzenlicht am Tag nicht vorgesehen und wurde in der Regel auch nicht verwendet (es gibt da ein paar Ausnahmen mit Tunnel und Wendezügen, aber lassen wir das mal außen vor). Im Analogbetrieb, wo ich nichts schalten kann, ist mir also eine Lok komplett ohne Licht lieber, als wenn bei einer Lok mit Spitzenlicht das Schlusslicht zwingend mit leuchtet.
Hier sieht man das gut, die 103 hat meistens kein Licht an:
https://bundesbahnzeit.de/seite.php?id=614