Moin Carsten,
Zitat von BahnmoellerHH im Beitrag #7
Ingo,
Für die Behauptung, daß in einem Halbgepäckwagen nur das Reisegepäck der Reisenden dieses Wagens ist, hast du sicher einen amtlichen Nachweis.
Carsten Bahnmoeller Hamburg
Ja den gibt es, kannst du selber auch nachlesen in diversen Büchern zum Kurswagenverkehr und Dienstvorschriften zum Reiseverkehr beginnend in Epoche I.
Bis in Epoche IV war nämlich der Gepäckdienst so ausgelegt, daß das aufgegebene Reisegepäck sich möglichst im selben Zug wie der Reisende befinden mußte. Seitens der Bahn gab es damals noch diese ,,berüchtigten" Rundreisefahrkarten, mit denen man die Fahrt an bestimmten Bahnhöfen unterbrechen konnte, um sich innerhalb einiger Tage zum Eingetragenen Zielort zu bewegen.
Das Reisegepäck mußte zeitgleich so dirigiert werden, daß es zur Abholung am Gepäckschalter der Unterbrechungsstation vefügbar war.
Platzkarten wurden so in Kurswagen verteilt, daß das Reisegepäck stets beim Reisenden im nächsten Packwagen verweilt.
In Fernzügen war es damals üblich Platzkarten zu erwerben, dieses garantierte auch die Gepäckauslieferung noch am selben Tag, wenn der Reisende seinen Zielort erreicht.
Bis in Epoche III war es nicht möglich, sich Fahrkarten frühzeitig im Vorverkauf zu erwerben, sieht man von den Fahrkarten der Pendler oder Rundreisefahrkarten einmal ab.
Im Nahverkehr öffnete der Fahrkartenschalter ½ Std vor Abfahrt des betreffenden Zuges, beim Fernverkehr 1 Std vorher.
Platzkarten waren nur begrenzt verfügbar und wurden dem Zug vorausgemeldet wo noch Sitzplätze oder Abteile verfügbar waren.
Die Platzkartenvergabe konnte bis in Epoche V auf 2 Std vor Abfahrt gesteigert werden.
Frühzeitigere Platzkartenvergaben wurden erst ab etwa 1990 möglich.
In Halbgepäckwagen wurden vornehmlich nur Reisende mit Platzkarten gebucht, die möglichst lange in diesem Wagen fuhren.
Bei der Aufgabe des Reisegepäcks mußte die Fahrkarte und ggfs. auch die Platzkarte vorgelegt werden, dadurch konnte der Gepäckdient feststellen in welchem Packwagen das Reisegepäck verladen werden mußte.
In Fällen des frühzeitigen Reiseabbruchs, nach Reiseantritt, mußte der Gepäckdienst umgehend unterrichtet werden, damit auch das Reisegepäck dem Reisenden hinterhergeschickt werden konnte, er hatte dann aber keinen Anspruch darauf, sofort sein Gepäck in Empfang zu nehmen, sondern mußte möglicherweise ein paar Tage warten, bis sein Gepäck eintraf.
In den meisten Fällen war der Gepäckschalter nach der Ankunft von Zügen immer noch besetzt, so daß die Reisenden auch in den Abendstunden noch an ihr aufgegebenes Gepäck herankamen und nicht bis zum nächsten Tag warten mußten.
Erst mit der Abschaffung der Bahnsteigsperren in den 1960er Jahren verlagerte sich die Fahrkartenkontrolle wieder in die Züge.
Das Zugpersonal hatte auf dem Bahnsteig die Aufgabe, den Reisenden mit Platzkarten, ihre Sitzplätze zuzuweisen, die brauchte sich das Publikum früher nicht selbst suchen.
Wurden die Packwagen als ,,fertig" gemeldet, wurde der Zug abgelassen, ganz egal, ob noch Ladetätigkeiten im Postwagen vorgenommen wurden oder nicht, darauf nahm man keine Rücksicht.
Ich hatte selber im Packwagen bei der DB gearbeitet und weiß, es gab Ladelisten mit den Namen und der Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke der Reisenden, deren Übergangsstationen auf andere Züge.
Wenn Halbgepäckwagen zugestellt wurden, wurde zunächst im dortigen Halbpackwagen kontrolliert ob nicht ein Reisender vorzeitig aussteigen will und ggfs wurden die Gepäckstücke herausgesucht und neben der Ladetür aufgestellt und mit einer Lademarke versehen (Anhänger aus Pappe mit Bindedraht).
Man machte sich Notizen und ging in den Hauptpackwagen zurück zum Lademeister (Gepäckwagenschaffner) und besprach das weitere Vorgehen auch mit dem Zugführer.
Als ich 1989 bei der DB im Gepäckdienst und auch bei anderen Dienststellen eingesetzt wurde, war bereits das Ende des Gepäckdienstes eingeläutet worden und die Hauptdirektion in Frankfurt plante bereits dessen Abschaffung, was dann auch im Dezember 1991 vollzogen wurde und der Gepäckdienst auf die BahnTrans, der hauseigenen Bahnspedition abgewälzt wurde, die den Gepäckversand per LKW Transporte organisierten, damit wurden Packwagen überflüssig und das Personal in Pension oder Rente geschickt oder in anderen Dienststellen eingesetzt, Notfalls wurden sie auch entlassen.
Die oft verwaisten Packwagen liefen dann meistens leer mit und dienten nur noch zur Selbstverladung von Fahrrädern oder Wintersportartikeln wie Schier (deutsches Wort für Skier, Schifahren = Skifahren).
Bei der DR hingegen gabs noch einen funktionierenden Gepäckdienst bis zur Gründung der DB AG im Jahr 1993.
Mein damaliger Berufswunsch war mal Gepäckwagenschaffner, der ging aus bekannten Gründen leider nicht in Erfüllung, wegen dessen Abschaffung.