RE: Software über das Internet freischalten

#76 von Murrrphy , 28.10.2022 12:50

Zitat von iwii im Beitrag #76
Zitat von dimitiger im Beitrag #75
oder es wird einfach ein Hash-Wert berechnet


Die Frage ist da dann wieder: woraus? Letztlich gibt es nichts, was sich von so einem Stick nicht kopieren lässt - selbst die Hardwareinformationen oder Firmware. Aber vermutlich führt das hier zu weit.

Natürlich kann man alles kopieren, die Frage ist, mit welchem Aufwand. Und das schönste kopierte Private-Certificate auf dem Dongle nutzt Dir nichts, wenn es sich selber invalidiert, weil die Hash-Summe der Hardware, für die das Zertifikat erstellt wurde, nicht mehr übereinstimmt, sprich das Zertifikat auf eine andere Hardware kopiert wurde. Natürlich kann man jetzt noch die Hashes der Bauteile der alten Hardware anfangen zu simulieren, wie gesagt: irgendwann übersteigt der Aufwand den Wert, und das ist das, was man letztendlich erreichen will, unabhängig von der juristischen Bewertung (Umgehung eines wirksamen Kopierschutzes).


Viele Grüße
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RE: Software über das Internet freischalten

#77 von E 44 , 28.10.2022 12:53

Moin zusammen,

gebraucht kaufen ist doch voll ok. Bei vielem sind dann die Kinderkrankheiten raus / weg und bei anderen ist das Alter eh wurscht.

Wenn sich ein Hersteller bei Gebraucht Software anstellt, wie ein kleines Kind, dem man den Schnuller weggenommen hat, dann geh schau ich mich so lang um, bis ich einen finde, der das macht.
Allerdings würde ich dann wohl allerdings nicht den Funktionsumfang bekommen, den ich ursprünglich haben wollte.
Es ist immer kompliziert, zwischen dem was man möchte und dem was man am Ende bekommt.

Wenn man dann unglücklich mit dem gekauften ist, muss man es auch wieder veräußern dürfen um wenigstens ein Teil der Kosten zurückzubekommen.


Liebe Grüße aus der Südheide
Raimund

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RE: Software über das Internet freischalten

#78 von nakott , 28.10.2022 13:24

Zitat von UP4001 im Beitrag #70
So gibt es noch Nutzer, die noch TC8 fahren, weil TC9 auch "Verschlimmbesserungen" enthielt. Auf TC10 umzusteigen bedeutet bis 31.12. eben nicht mehr zu TC8/TC7 zurück zu können. Ab 01.01.2023 ist das dann wieder möglich.

Hallo Horst,

Du hast schon Recht, dass beim Erwerb des Upgrades nach dem 1.1.2023 man TC 7/8 weiter benutzen kann, nur wenn der TC 7/8 Stick defekt geht, dann greift die Sache, dass der TC 7/8 Stick nicht mehr ausgetauscht wird beginnend 1.1.2023. Man würde also zu einem Zeitpunkt kaufen, ab dem man auf Glück setzt.

Zum Nachlesen nochmals die Links (beide Links sind auch ohne Login im TC-Forum lesbar):
https://www.freiwald.com/forum/viewtopic.php?f=11&t=40371
https://www.freiwald.com/forum/viewtopic.php?f=11&t=40336

Weiterhin ist im 2. Link weiter unten zu lesen:

Zitat
Was passiert, wenn nach Erwerb eines Upgrades auf TrainController 10 der behaltene USB-Stick eines Tages defekt wird oder verlorengeht?
Dann gibt es keinen Ersatz dafür!....


Für TC 9 Benutzer stellt es sich dann sogar so dar:

Ohne Upgrade auf TC 10 bekommt man Stand heute einen defekten TC 9 Stick auch nach dem 1.1.2023 ersetzt.
Kauft man den TC 10 Upgrade ab dem 1.1.2023, dann wird ein defekter Stich nicht ersetzt.

Ich sehe nach dem 1.1.2023 den Win für Freiwald Software aber den Win für den Nutzer sehe ich nicht.

Grüße Dirk


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RE: Software über das Internet freischalten

#79 von UP4001 , 28.10.2022 15:53

Hi Dirk,

Zitat von nakott im Beitrag #78

[...]
Weiterhin ist im 2. Link weiter unten zu lesen:

Zitat
Was passiert, wenn nach Erwerb eines Upgrades auf TrainController 10 der behaltene USB-Stick eines Tages defekt wird oder verlorengeht?
Dann gibt es keinen Ersatz dafür!....

Für TC 9 Benutzer stellt es sich dann sogar so dar:

Ohne Upgrade auf TC 10 bekommt man Stand heute einen defekten TC 9 Stick auch nach dem 1.1.2023 ersetzt.
Kauft man den TC 10 Upgrade ab dem 1.1.2023, dann wird ein defekter Stich nicht ersetzt.

Ich sehe nach dem 1.1.2023 den Win für Freiwald Software aber den Win für den Nutzer sehe ich nicht.

Grüße Dirk


das ist dann wohl richtig! So richtig durchsichtig und transparent ist es leider nicht. ...und kann sich zu jeder Stund' ändern.
Edit: Hier wurde es gerade noch einmal klar beschrieben: Re: TC 9.0 C1 Stick oder Online?

Das Alles irgendwo dann doch geschrieben steht mag juristisch korrekt sein, ist aber alles andere als Kundenfreundlich. Man erkennt dies an den Fragen vieler Anwender, auch wenn "tausende" erdfolgreich umgestellt haben. Letzteres kann auch darauf zurückzuführen sein, dass sich viele Anwender keine kritischen Fragen stellen und Gegebenes einfach konsumieren, oder aber Gegebenes als solches hinnehmen.
Das kennt man zur genüge von Versicherungsverträgen: da grenzt das fast an Unseriösität, ist aber juristisch bombenfest!!


LG

Horst

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RE: Software über das Internet freischalten

#80 von Nostradamus , 30.10.2022 15:39

Hallo,
So wie es aussieht in den Foren komm ich zum Schluss

1) Neukauf von TC10 -> OLC
2) Am besten schneidet TC9 ab mit zeitlich begrenzten Dongle-Tausch und mit sicherer Option auf TC9C1 OLC bei späterem Defekt
3) Richtig hart trifft es TC7 und TC8 , nämlich das Dongle-aus. Falls der Dongle defekt geht, benötigt Ihr für eine Umstellung auf TC10 ab den 01.01 noch den Upgrade-code, sonst geht gar nichts mehr.
Also sichert diesen auf einem externen Speicher, wenn ihr auf Zeit spielt

Gruß
Nostradamus


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RE: Software über das Internet freischalten

#81 von Miraculus , 30.10.2022 20:06

Guten Abend,

mich würde jetzt die juristische Spitzfindigkeit interessieren, wenn ein Anwender mit TC 8 zufrieden ist und kein Upgrade möchte, weil er z.B. gar kein Internet hat (sowas solls ja auch noch geben). Dann ist sein Dongle defekt und er wendet sich an den Hersteller und bittet um Ersatz für TC 8, weil er auch weiterhin kein Upgrade möchte und benötigt. Da wär ich auf die Herstellerreaktion gespannt, denn die Software dürfte ja noch vorhanden sein.

Hätte ich TC, könnt ich persönlich mit der Internetanbindung leben, obwohl mir die Dongle-Geschichte als für mich bessere Variante erscheint. Was mir aber nicht behagt ist die "Vogel friss oder stirb"-Methode. Unter Kundenbindung und Unterstützung verstehe ich halt etwas anderes.


Gruß


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RE: Software über das Internet freischalten

#82 von E 44 , 30.10.2022 21:46

Moin zusammen,

ich denke. wenn ich es doch noch mal mit PC Steuerung probieren sollte, versuche ich das erneut mit Rocrail.
Es ist nur kompliziert den Anfang zu finden, da bin ich absoluter Noob und mit dem Fach-chinesisch kann ich nicht viel anfangen.
Schade das es nicht so viele Videos bei YT gibt, wo das vernünftig erklärt wird.

Bei den anderen PC Steuerungen sieht es noch viel trauriger aus. Und die Art der Freischaltung der Software ist, soweit ich das bisher überblicke, nur über Internet möglich. Freiwald zeiht da einfach nur noch nach.
Über die Gründe, warum es keine Dongle mehr geben soll, erklärt er auf seine Homepage, wo es die Software zu kaufen gibt.


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RE: Software über das Internet freischalten

#83 von Hobbyprog , 30.10.2022 22:13

Hallo, hier mal die offiziellen Anleitungen von Rocrail.

Schritt-für-Schritt-Anleitungen
https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=ste...p-de#grundlagen

Video-Anleitungen
https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=video-tutorials-de


Im Forum bekommt man schnell Hilfe. Rob der Rocrailmacher erfüllt oft Sonderwünsche.
Anmelden kostet nichts
https://forum.rocrail.net/viewforum.php?f=99

Für Vorgeschrittene Lokwechsel mit XML-Skript
https://www.youtube.com/watch?v=R4xpMl_2ZWI


Viele Grüße Martin


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RE: Software über das Internet freischalten

#84 von nexam , 01.12.2022 22:22

Zitat von Hobbyprog im Beitrag #83

Im Forum bekommt man schnell Hilfe. Rob der Rocrailmacher erfüllt oft Sonderwünsche.
Anmelden kostet nichts
(linke musste entfernt werden)
Viele Grüße Martin


Das glaub ich nicht mit den Sonderwünschen, weil dann wären schon einige mehr umgestiegen auf den Rocrail.
der Wunsch: Fahren mit einem einzigen Melder pro Block und zentimetergenauem Halt (wie beim TrainController) Dazu käme noch die Einmessfunktion von Lokomotiven.(Damit das geht)

Aber RocRail braucht ja 2 bzw. 3 Melder pro Block.
600€ sparen wäre schon schön.

Aber lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen.
Da ich meinen Rocrail Forum Account derzeit verlegt habe, kann das ja bitte eine an Rob weiterleiten. Danke

Grüße vom nex


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RE: Software über das Internet freischalten

#85 von Hobbyprog , 02.12.2022 00:00

Hallo nex ?

ich denke mit Rocrail geht das auch mit nur einem Melder.
Man kann 2 zusätzliche Melder über den Ereignis Zeitgeber simulieren.

https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=block-routes-de

Natürlich geht das mit zwei echte R Melder über eine längere Bremsstrecke einfacher .
Aber drei Melder sind wirklich nicht nötig.
Und man kann auch noch die Züge Einmessen.
Video: ist schon 7 Jahre alt, ich denke da hat sich auch noch was verbessert.
https://www.youtube.com/watch?v=fTZTklbB2go

Über zwei R Meldern die Geschwindigkeit messen, und Anzeigen lassen geht auch.
https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=mvtrack-setup-de

Wenn Du mit TrainController besser zurecht kommst, ist das doch auch gut so.
Ich möchte Dich nicht vom Gegenteil überzeugen. Weil ich kenne TrainController nicht.

Ich habe für Rocrail R Melder entwickelt. Für 600€ könnte ich bestimmt > 400 R- Melder bauen. .
Ist natürlich einiges zu löten, dass muss man dann auch mögen.

Viele Grüße Martin


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RE: Software über das Internet freischalten

#86 von Babbel , 03.12.2022 08:56

Hallo Nex,

Zitat von nexam im Beitrag #84
[quote=Hobbyprog|p2477234]
Das glaub ich nicht mit den Sonderwünschen.


Kommt drauf an was du möchtest,
Zitat von nexam im Beitrag #84

der Wunsch: Fahren mit einem einzigen Melder pro Block und zentimetergenauem Halt (wie beim TrainController)


Ein Melder geht mit: enter2in https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=sensors_and_blocks-de
Zitat von nexam im Beitrag #84

Dazu käme noch die Einmessfunktion von Lokomotiven.(Damit das geht)


Das gibt es hier https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=mvtrack-setup-de
Zitat von nexam im Beitrag #84

zentimetergenauem Halt (wie beim TrainController)


Also schätzen wo die Lok nach so und soviel Sekunden steht!

Es gibt einen Grund warum Rocrail 2 Rückmelder empfiehlt, wenn eine Lok in den Block einfährt (Den Rückmelder auslöst) und dann z.B.
wegen Kontaktprobleme stehen beliebt, rechnet die Software weiter und gibt irgend wann die Fahrstraße frei ob wohl ggf, noch wagen auf der
Stecke/Weichen stehen. Im Sinne der Betriebssicherheit ist das eine Katastrophe.

Da sich der Anhalteweg, je nach Wartungszustand und Temperatur ändert, ergeben sich weitere Variablen die mit spielen, was ist daran zentimetergenau?

Auch das Einmessen ist extrem aufwendig da fahre ich lieber mit 2 Rückmeldern und BBT. https://wiki.rocrail.net/doku.php?id=loc-bbt-de

Zitat von nexam im Beitrag #84
[quote=Hobbyprog|p2477234]
weil dann wären schon einige mehr umgestiegen auf den Rocrail.


Wir durften schon einige im Forum begrüßen. Diese sind, ein O-Ton "bin zufriedener als mit Traincontroller "

Grüße Berthold

P.S. Denke aber du solltest bei TC bleiben da Rocrail auch in Zukunft bestimmt nicht die 1 Rückmelder pro Block Strategie favorisieren wird.


Ja M-Gleise weil es immer so war
Ich bin nur ein Schreiner dem man ein Multimeter geschenkt hat.
Märklin empfiehlt den gemeinsamen Rückleiter https://www.maerklin.de/fileadmin/media/...ik-Tipp-407.pdf
Im Schattenbahnhof sollte das zuverlässigste Gleis- und Weichenmaterial verwendet werden. = M-Gleis, seit 60 Jahren kein Ausfall.
RocRail mit WIO


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RE: Software über das Internet freischalten

#87 von BR151 , 10.12.2022 22:39

Zitat von Petz1 im Beitrag #16
Zitat von ET 65 im Beitrag #13
diese öffentlich geführten Diskussionen führen jedesmal in eine Richtung, die weder der Lizenzinhaber noch der Lizenzgeber (der seine strikten Regeln hat) möchte.
Selber schuld denn wenn sich die Herrschaften an geltendes Erbrecht halten würden wär das überhaupt kein Thema.
Grundsätzlich übernimmt die Witwe als Alleinerbin alle Rechte und Pflichten des Erblassers sprich es ist sicherzustellen, daß sie das Produkt genauso nutzen kann wie der Verstorbene selbst. Nur wenn die vom Erblasser im Rahmen des Produkterwerbs abgeschlossene Lizenzvereinbarung einen Weiterverkauf ausschlösse, beträfe dieser auch insoferne die Erbin als das dann eine Supportablehnung beim neuen Eigentümer zulässig wäre.



Hallo,
Hier ein entsprechendes Urteil : Der Europäische Gerichtshof hat am 3. Juli 2012 wie folgt geurteilt (Urteil in der Rechtssache C-128/11):
„Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen, (…) selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt.”
Das müsste doch passen zu dem Problem.
Grüße,
br151


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RE: Software über das Internet freischalten

#88 von UP4001 , 11.12.2022 05:14

Moin br151

Zitat von BR151 im Beitrag #87
Hier ein entsprechendes Urteil : Der Europäische Gerichtshof hat am 3. Juli 2012 wie folgt geurteilt (Urteil in der Rechtssache C-128/11):
„Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen, (…) selbst wenn der Lizenzvertrag eine spätere Veräußerung untersagt.”
Das müsste doch passen zu dem Problem.

Das betrifft nur den Weiterverkauf, nicht jedoch Support und Upgrades.

Siehe meine Antwort an Dich im Thema "Traincontroller 8 Gold reicht ?"


LG

Horst

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RE: Software über das Internet freischalten

#89 von jens70 , 19.12.2022 23:34

Guten Abend,

Zitat von UP4001 im Beitrag #88
nicht jedoch Support


Um den Support mus man sich keine großen Sorgen mehr machen. Der existiert halt nur noch begrenzt.

https://www.freiwald.com/forum/viewtopic...=40872&start=15

Steht relativ weit unten, deshalb hier mal als Zitat:

Zitat
Mit Einführung der Version 10 wird der technische Support weitgehend ins Forum verlegt. Wir kümmern uns nur noch um technische Probleme, die wir wirklich selbst zu verantworten haben. Aber ebenso wenig wie ein Autohersteller bei Problemen beim Einparken hilft, bieten wir praktisch keinen Support per E-Mail mehr bei Anwendungsproblemen.

Und die verbleibenden technischen Probleme, um die wir uns kümmern, betreffen fast ausschließlich die Version 10. Dinge in der Version 9 bearbeiten wir nur noch, wenn sie das Potenzial haben, jeden Anwender zu betreffen. Der Rest wird notfalls noch über die Gewährleistung geregelt. Beides trifft aber auf den hier diskutierten Fall nicht zu. So wie die Dinge also gerade liegen, bin ich aus diesem Thema raus.



Also lernt einparken! Wie auch immer! In dem Falle ist es ein Problem, welches letzendlich auch im Simulator auftrat, und Züge ungestoppt weiter fahren lässt. Um beim Auto zu bleiben: also eher so als würde der Tesla an jeder 100. Kreuzung über die rote Ampel schleichen obwohl das Bremspedal betätigt war. Geht doch in die Fahrschule! das ist wohl tatsächlich so, dass ein Autohersteller sich auch erst dafür interessiert wenn eine Behörde einschreitet (hat ja dort aber auch eine ganz andere Relevanz) oder die PR zuuuuu schlecht ist.

Das Thema hier fasst aber alle Aspekte ganz gut zusammen. Eines sollte klar sein: auf rechtlicher Ebene ist da nicht viel zu machen. Die Frage, die jeder Anwender wirklich für sich entscheiden muss ist: wie sichere ich den langfristigen Weiterbetrieb ab ... wenn ich nicht sowieso umsteigen wollte. Die Geld-Kosten sind da tatsächlich (bei vielen Anwendern) ja gar nicht das Thema.

Man sieht mit TC10 auch eine deutliche Veränderung der Zielgruppe. Nur wenige Privatanwender benötigen diese ganzen Betriebsstellen mit den daran verknüpften Vorausetzungen (da geht vieles auch nicht mehr mit einem Melder - weil das oben ein Thema war). Nun könnte man hoffen ... das die Großen sich der dauerhaften Perspektive von TC versichert haben.

Das ein Anbieter das aber so handhabt, dass kann man ihm auch nicht übel nehmen. Irgend wann ist Schluss, bzw. darf es nur noch wenig Arbeit machen. Und wenn es eienem Anbieter nicht gelingt, ein tragfähiges Geschäftsmodell mit regelmäßigen Einnahmen aufzubauen, dann macht es halt auch keinen Spaß mehr und deckt dann auch die Kosten/Aufwand irgend wann nicht.

Wir behandeln alle unsere Sticks wie ein rohes Ei und fahren fröhlich weiter :-) Na, nur ich muss in de Fahrschule ...

vG, jens


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RE: Software über das Internet freischalten

#90 von rainynight65 , 20.12.2022 06:36

Zitat von E 44 im Beitrag #77

Wenn man dann unglücklich mit dem gekauften ist, muss man es auch wieder veräußern dürfen um wenigstens ein Teil der Kosten zurückzubekommen.


Dafür gibt es bei Software üblicherweise Testversionen.


Grüsse aus Australien

Alex

Meine australischen Modelle


 
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RE: Software über das Internet freischalten

#91 von jens70 , 20.12.2022 07:22

Mit dem Verkaufen des erworbenen Nutzungsrechtes ist das so eine Sache. Da muss man ehrlich sein, wer liest sich schon die ganzen AGB's durch? Und welcher nicht-Volljurist kann beurteilen welche davon gültig sind. Man sollte aber schon davon ausgehen, dass man das Nutzungsrecht weiter geben kann. Aber wie oben gesagt, der Hersteller ist nicht verpflichtet zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Testversion schön und gut. Aber es ist kaum möglich sich in der Kürze des Testzeitraumes einen angemessenen Überblick zu verschaffen. Das Risiko da eine Fehlentscheidung getroffen zu haben ... das muss man schon tragen können.

Viele Grüße
Jens


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RE: Software über das Internet freischalten

#92 von Harald , 20.12.2022 13:03

Hallo zusammen,

die Frist für das verbilligte Upgrade von 119.00 Euro ist von Herrn Freiwald verlängert worden.

" Achtung: Der Stichtag wurde auf den 1. Februar 2023 verschoben !
Bis dahin gelten weiterhin die bisherigen Preise und Bedingungen."

Ich habe wochenlang mit mir gerungen , ob ich das Upgrade von TC 9 auf TC 10 machen soll oder nicht,

ich habe TC 10 vor wenigen Tagen gekauft .


Meine Gründe waren:
Traincontroller 10 bietet mir gegenüber der Version 9 bei meiner im Aufbau befindlichen Anlage viele Vereinfachungen.
Version 9 hat langfristig keine Zukunft (für eine Weiterentwicklung), das hat Herr Freiwald klar geäußert.
Bis zum 1.2.2023 kostet das Upgrade 119 Euro, danach mindestens 300 Euro !
Ich bin mit absolut sicher, dass Herr Freiwald alles tun wird, damit das Programm auch in vielen Jahren noch laufen wird.
Der Support hat schon immer überwiegend im Forum stattgefunden, da ändert sich für mich nichts, Herr Freiwald ist da stets anwesend.

Nachdem ich für mich jetzt eine Entscheidung getroffen habe, bin ich froh, dass das Thema für mich jetzt endlich aus der Welt ist
und ich Spaß an Traincontroller 10 haben werde .

Alle von Euch, die auch noch mit sich ringen, wünsche ich viel Glück bei Ihrer Entscheidung.

Viele Grüße von Harald


 
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RE: Software über das Internet freischalten

#93 von mfx-driver , 20.12.2022 15:10

Hallo zusammen,

ich habe auch das Update von TC9 auf TC10 gemacht und bin begeistert.
Ich habe zwei Anlagen. Eine im Keller und eine zweite im Dachgeschoss.
Mit TC9 musste ich immer den Stick hoch- und runtertragen. Jetzt spare ich mir das!


gruß

Josef


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RE: Software über das Internet freischalten

#94 von Tomitu , 25.12.2022 15:34

Moin,
Ich habe auch sehr lange überlegt und ausprobiert welche Steuerung ich haben möchte.
Mit rockrail hatte ich die meisten Probleme incl. komplettem System Absturz.
Was mich auch gestört hat waren die zwingend einzubauenden 2-3Meldeabschnitte .
Bei min. 40 cm Stumpfgleis ein Unding.
Daher bin ich bei Tc bronce gelandet.
Nachdem ich fest stellen musste das Br. mir nicht mehr genügt habe ich Tc9 siber erworben.
Nach dem upgrade auf 10; wobei ich auch mit dem Internetzugang nicht wirklich glücklich war;
musste ich doch fest stellen das das sehr gut funktioniert.
Ich habe mir mehrere Copien des Zugangscodes angelegt und auch ausgedruckt für alle Fälle.
Und jetzt habe ich tc 10 Gold Demo weil ich die Auto train Fahrt über Taster heiß und innig liebe.
Jetzt muss ich nur noch sehen ob in der Schatulle noch Geld fürs Upgrade übrig ist .
Ich habe noch andere Programme parallel dazu getestet muss aber sagen das mir der tc am besten von allen gefällt.
Und was in 10 oder 20 Jahren ist
, darüber den Kopf sich heiß reden halte ich für überflüssig.


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RE: Software über das Internet freischalten

#95 von a-zett , 25.12.2022 15:51

Wie passt es zu dem eher komplexen Thema, dass hier so viele Posts von Leuten sind, die nur 10 oder weniger Beiträge verfasst haben, die aber nicht Fragen stellen, sondern Antworten geben?


A-Zett

Videos https://www.youtube.com/@a-zett/videos
Blog Berlin Bahnhof Friedrichstraße in Spur Z

Ein Modellbahnerleben: Erst hast du Platz und Zeit, aber kein Geld. Dann hast du Geld und Zeit, aber keinen Platz. Dann hast Du Geld und Platz, aber keine Zeit. Und schließlich hast du Platz und Zeit, aber keine Kraft.


a-zett  
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#96 von Babbel , 25.12.2022 16:00

Hallo Tomitu,
einen Systemabsturz kenne ich bei Rocrail nicht.

Zitat von Tomitu im Beitrag #94

Was mich auch gestört hat waren die zwingend einzubauenden 2-3Meldeabschnitte .
Bei min. 40 cm Stumpfgleis ein Unding.


Wo hast du diese Info her?
Dies ist ein nicht auszumerzendes Gerücht, auch mit Rocrail kann man mit einem Rückmelder fahren!!
Die Gründe warum dies nicht zu empfehlen kann gerne mal in einem anderen Thread diskutiert werden.

Grüße Berthold


Ja M-Gleise weil es immer so war
Ich bin nur ein Schreiner dem man ein Multimeter geschenkt hat.
Märklin empfiehlt den gemeinsamen Rückleiter https://www.maerklin.de/fileadmin/media/...ik-Tipp-407.pdf
Im Schattenbahnhof sollte das zuverlässigste Gleis- und Weichenmaterial verwendet werden. = M-Gleis, seit 60 Jahren kein Ausfall.
RocRail mit WIO


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#97 von Tomitu , 25.12.2022 16:13

Moin,
Das mit den Rückmeldern habe ich aus eigener Erfahrung.
Auch im Forum wurde mir das immer wieder so erklärt.
Mfg
Thomas


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RE: Software über das Internet freischalten

#98 von Babbel , 25.12.2022 16:27

Hallo Thomas,

für nur einen Rückmelder gibt es enter2in.
Generell wird dir im Forum aus Gründen der Betriebssicherheit immer zu 2 Rückmeldern geraten, aber wie geschrieben gerne in einem anderen Thread.

Grüße Berthold


Ja M-Gleise weil es immer so war
Ich bin nur ein Schreiner dem man ein Multimeter geschenkt hat.
Märklin empfiehlt den gemeinsamen Rückleiter https://www.maerklin.de/fileadmin/media/...ik-Tipp-407.pdf
Im Schattenbahnhof sollte das zuverlässigste Gleis- und Weichenmaterial verwendet werden. = M-Gleis, seit 60 Jahren kein Ausfall.
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RE: Software über das Internet freischalten

#99 von bommel , 25.12.2022 17:52

Ich halte es so, das alles was ich an Technik einsetze funktionieren muß, wenn ich offline bin. Das gilt für mein SMART-Home genau so, wie für die Modellbahn. Bis jetzt habe ich für meine Wünsche auch immer eine offline Lösung gefunden.

Viele Grüße und schöne Weihnachten
Stefan


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RE: Software über das Internet freischalten

#100 von Harald , 26.12.2022 12:48

Gelöscht ! Erklärung siehe unten Beitrag von Dirk......

Viele Grüße von Harald


 
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zuletzt bearbeitet 27.12.2022 | Top

   

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