Frage zur Vereinsorganisation

#1 von Def , 27.11.2022 10:31

Mit diesem Beitrag möchte ich mich speziell an Vereinsmitglieder von Modellbahnclubs wenden.
Es ist nun die Zeit wo verschiedene Modellbahnvereine ihre Pforten öffnen und der Allgemeinheit ihre Anlagen präsentieren.
Nach meinem letzten Besuch einer Vereinsanlage hat sich im Nachhinein für mich eine Frage ergeben.
Bei einer Modellbahnanlage kommen im Laufe der Zeit ganz schnell Werte zusammen die in die Tausende gehen. Bei Clubanlagen auch in die Zehntausende.
Die erste Frage die sich stellt ist wie finanzieren die Vereine die Anlagen ?
Die zweite und für mich wesentlich interessantere Frage lautet: Wem gehören die Sachwerte dann ?
Was passiert wenn ein Verein sich auflöst ? Wenn jemand aus dem Verein austritt bekommt er eine anteilige Abfindung ?
Wenn ein Verein in einer Rechtsform organisiert ist und der Verein wird insolvent - kann z.B. Miete nicht mehr zahlen - , sind dann privat mitgebrachte Artikel z.B. teure Loks weg, weil Teil der Insolvenzmasse geworden ?

mfg
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#2 von Riedenburgfritz , 27.11.2022 10:45

Da kann man ganz einfach eine juristisch nicht anfechtbare Antwort geben:
Das kommt darauf an!
Alle deine Fragen kann man nur beantworten, wenn man die Vereinssatzung kennt, denn all dies muss (kann!) in der Satzung detailliert geregelt werden.


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#3 von Def , 27.11.2022 10:54

Ja, deshalb frage ich ja:
Wie habt ihr das geregelt ?
Ich denke das ist ein wichtiger Punkt den es zu bedenken gibt bevor man sich auf eine Vereinsmitgliedschaft einlässt.

mfg
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#4 von rhb651 , 27.11.2022 11:08


Viele Grüße,
Achim
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#5 von Def , 27.11.2022 11:26

Ja, die Satzung vom Verein Herrenberg § 6 , bei Auflösung geht das Vermögen an die Stadt Herrenberg über, ist eine Lösung. Sehr interessant !
Dann muss aber eine ständige Liste geführt werden was zum Vereinsvermögen gehört oder was privat ist.
Wenn ich z.B. meinen BigBoy mal mitbringe und nicht immer gleich wieder mit nach Hause nehme könnte es unter Umständen zu Ärger führen.
Ist man z.B. im Urlaub und es kommt zur Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter das Vereinsheim sofort abschließen und versiegeln.
Alles was drin ist, ist erst einmal weg

Die zweite Satzung das Vereinsvermögen als gemeinnützige Spende zu übertragen ist auch eine Form die mir alleine nicht in den Sinn gekommen ist.

mfg


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#6 von iwii , 27.11.2022 11:33

Zitat von Def im Beitrag #1
Die erste Frage die sich stellt ist wie finanzieren die Vereine die Anlagen ?
Die zweite und für mich wesentlich interessantere Frage lautet: Wem gehören die Sachwerte dann ?
Was passiert wenn ein Verein sich auflöst ? Wenn jemand aus dem Verein austritt bekommt er eine anteilige Abfindung ?
Wenn ein Verein in einer Rechtsform organisiert ist und der Verein wird insolvent - kann z.B. Miete nicht mehr zahlen - , sind dann privat mitgebrachte Artikel z.B. teure Loks weg, weil Teil der Insolvenzmasse geworden ?


Kurzfassung: Das sollte alles die Satzung regeln. Ein eingetragener Verein ist eine eigene Rechtsform. Alles andere wäre Privatvergnügen bzw. wenn man Rechtsgeschäfte eingeht u.U. automatisch eine GbR. Letzteres ist aber nicht erstrebenswert. Das Eigentum der Mitglieder bleibt deren Eigentum, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart. Abfindungen sind eigentlich unüblich, da Eigentümer der Werte der Verein und nicht das einzelene Mitglied ist.

Gruss, iwii



 
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#7 von Der_Signalmeister , 27.11.2022 12:27

Deine Fragen sind vielschichtig.

Um einen Verein zu gründen, zu führen und zu liquidieren, dazu gibt es Rechtsnormen. Bei uns ist es das Vereinsgesetz. Um einen neuen Verein zu gründen, deren Satzung zu formulieren udgl. empfiehlt es sich, sich bei anderen einfach umzusehen.

Beim Vermögen ist zu trennen zwischen Mobilie und Immobilie. Mobiles Vermögen sind bewegliche Sachen jeglicher Art. Bringt ein Vereinmitglied seine privaten Modelle mit, gehören diese ihm. Bewegliche Sachen kann auch der Verein erwerben. Wird zum Beispiel das Gleisstück oder sonstige Anlagenbauteil in der Anlage fix verbunden, wird es zum unbeweglichen Gut. Damit tritt automatisch auch ein Eigentumswechsel ein. Vereinvermögen unterliegt bei Liquidation der Verwertung, sofern nichts anderes geregelt.

Der laufende Betrieb als auch die Investitionen sollten im Rahmen der Satzung (Verein kann frei gestalten) geregelt sein. Die Einnahmen (idR Clubbeiträge) müssen die Ausgaben decken.


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#8 von Def , 27.11.2022 16:16

Hallo
zu sagen " Ich bin Mitglied in einem Modellbahnverein " hört sich so harmlos an und für Außenstehende erscheint das nicht ernst zunehmender Spielkram zu sein. Aber wenn man die ganzen organisatorischen und rechtlichen Aspekte wie Vereinsrecht, Satzungen auch Haftungsfragen betrachtet ist das weit mehr als nur Spielkram.
Wenn man sich dessen bewusst macht ist es kein Wunder das immer weniger Leute sich das antun wollen und der Nachwuchs fehlt.

mfg


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#9 von iwii , 27.11.2022 16:42

Zitat von Def im Beitrag #8
Wenn man sich dessen bewusst macht ist es kein Wunder das immer weniger Leute sich das antun wollen und der Nachwuchs fehlt.


Der Aufwand war schon immer so. Das Hobby Modellbahn ist seit langer Zeit auf dem Rückzug. Entsprechend wirkt sich das auf die Vereine aus. Erschwerend kommt hinzu, dass früher Vereine die einzige Möglichkeit waren, sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Heute gibt es da sehr viel mehr. Einen Verein braucht es eigentlich nur noch, um Großanlagen zu unterhalten. Und selbst dort tun sich mit der Modulszene Alternativen auf. Da werfen alle formlos ein paar Euro in den Topf und mieten für zwei oder drei Tage eine Halle an und danach geht jeder wieder seiner Wege.

Gruss, iwii



 
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#10 von Def , 27.11.2022 16:54

Und wie sieht das eigentlich in Sachen Haftung aus.
Nimmt man mal an eine Gruppe hat eine Räumlichkeit nur gemietet. Es ist oft haarsträubend zu sehen wie leichtfertig und fahrlässig die Installationen vorgenommen werden. Es ist ja nur "Spielzeug" , mann macht sich keine Gedanken über Leitungssicherungen, Überlastungen und Kurzschlüsse usw.
Wenn nun so eine Anlage abfackelt und vielleicht auch noch das ganze Gebäude mit. Wer steht dafür gerade, der Vostand ?

mfg


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#11 von Varg , 27.11.2022 16:58

Zitat von Def im Beitrag #8

Wenn man sich dessen bewusst macht ist es kein Wunder das immer weniger Leute sich das antun wollen und der Nachwuchs fehlt.
mfg


Das ist ein völlig falscher Rückschluß
und
die "Kleinigkeiten" um die es in der Regel bei Modellbahnvereinen geht (auch wenn das u.U. Tausende von Euros sind) sind nicht mal was Besonderes, es
gibt Vereine, deren Vermögen in die Millionen geht, da Grundstücke und Anlagen dazuzählen.

Vereine im Sinne des Gesetzes unterliegen dem Vereinsrecht, ihre Satzungen müssen genehmigt werden.
Das einzelne Mitglied (Vorstandschaft mal ausgeschlossen !) trägt im Grunde kein größeres Risiko als seine regelmäßige Beitragszahlung.

Also sollte man bei Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft feststellen, ob es einem dort gefällt und ob die festgesetzten Beiträge dem eigenen finanziellen
Spielraum entsprechen.
Alles Andere ist m.E. unnötiges Bedenken.

Gruß
Varg


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#12 von iwii , 27.11.2022 17:09

Zitat von Def im Beitrag #10
Wenn nun so eine Anlage abfackelt und vielleicht auch noch das ganze Gebäude mit. Wer steht dafür gerade, der Vostand ?


Grundsätzlich haftet der Vorstand mit seinem kompletten Besitz. Aber damit überhaupt ein Haftungsfall eintritt, der auf das Private durchschlägt, muss schon sehr viel passieren. Ein einfacher Brand reicht da nicht - vorausgesetzt, der Verein ist entsprechend versichtert. Ich war mal im Vorstand eines Vereins, habe aber ganz schnell die Reißleine gezogen, nach dem ich mitbekommen habe, dass dort Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. An solchen Stellen wird es auch ganz schnell mal strafrechtlich relevant. Als einfaches Mitglied hat man damit aber nichts zu tun.

Gruss, iwii



 
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#13 von rhb651 , 27.11.2022 17:19

Zitat von Def im Beitrag #10
Und wie sieht das eigentlich in Sachen Haftung aus.
Nimmt man mal an eine Gruppe hat eine Räumlichkeit nur gemietet. Es ist oft haarsträubend zu sehen wie leichtfertig und fahrlässig die Installationen vorgenommen werden. Es ist ja nur "Spielzeug" , mann macht sich keine Gedanken über Leitungssicherungen, Überlastungen und Kurzschlüsse usw.
Wenn nun so eine Anlage abfackelt und vielleicht auch noch das ganze Gebäude mit. Wer steht dafür gerade, der Vostand ?

mfg


Auch hier hat das WWW was dazu
https://www.mev-ll.de/%C3%BCber-uns/satzung/

Und das BMJ bietet einen Leitfaden zum Vereinsrecht an.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikatio...reinsrecht.html

Ich gehe mal davon aus, dass du in keinem Verein bist.


Viele Grüße,
Achim
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#14 von Dölerich Hirnfiedler , 27.11.2022 17:24

Zitat von iwii im Beitrag #12
Zitat von Def im Beitrag #10
Wenn nun so eine Anlage abfackelt und vielleicht auch noch das ganze Gebäude mit. Wer steht dafür gerade, der Vostand ?


Grundsätzlich haftet der Vorstand mit seinem kompletten Besitz. Aber damit überhaupt ein Haftungsfall eintritt, der auf das Private durchschlägt, muss schon sehr viel passieren. Ein einfacher Brand reicht da nicht - vorausgesetzt, der Verein ist entsprechend versichtert. Ich war mal im Vorstand eines Vereins, habe aber ganz schnell die Reißleine gezogen, nach dem ich mitbekommen habe, dass dort Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. An solchen Stellen wird es auch ganz schnell mal strafrechtlich relevant. Als einfaches Mitglied hat man damit aber nichts zu tun.

Gruss, iwii


Grundsätzlich haftet der Verein mit seinem Vermögen. Der Vorstand haftet erst dann persönlich, wenn er grobe Pflichtverletzungen begeht.

mfg

D.



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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#15 von Def , 27.11.2022 18:19

In einem Modellbahnverein treffen sich Kollegen aus den verschiedensten Berufgruppen, sei es Kaufleute, Juristen oder Handwerker.
Jeder möchte natürlich mitbasteln aber die wenigsten haben fundierte Kenntnisse in der Elektrotechnik. Sie wissen vielleicht das man Braun an Braun anschließt und Gelb an Gelb und schon leuchtet etwas.
Wenn diese Laien nun einen Schaden z.B. einen Brand verursachen und er Vorstand hat es geduldet das unbefugte Laien nach gut Dünken basteln. Hat der Vorstand dann schon grob fahrlässig gehandelt ?
Und nehme ich mal an der Vorstand ist Elektrotechniker / Elektroingenieur steht der dann schon mindesten mit einem Bein vorm Richter ?
Andererseits wenn er allen anderen Kollegen verbietet mitzubauen gehen diese nach Hause.


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#16 von Def , 27.11.2022 18:38

richtig! Ich bin in keinem Verein.
In meiner Jugend wollte ich das immer, hat sich aber nie ergeben. Somit bin ich Einzelkämpfer geblieben und muss meine Fehler nur vor mir selber verantworten.
Heute, mit meiner Lebenserfahrung, weiß ich wie schnell etwas schief gehen kann und man ganz böse auf die Schnau... fallen kann.
Um auf den Anfang zurück zu kommen " Wem gehören die Sachwert ?"
Wie habt ihr das in den Vereinen geregelt wenn ich als Mitglied einen Schaden verursacht habe z.B. es wird einem vorgeworfen er hätte die ECoS Steuerzentrale, Wert ca 700,-EUR zerstört ?


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#17 von trapper.hardy , 27.11.2022 18:49

Hallo,
als langjähriger Vorsitzender gebe ich auch mal meinen "Senf" dazu:
Solange an der MoBa gewerkelt wird, darf und soll jedes Vereinsmitglied mitmachen.
Installationen an der Hauselektrik, Wasser/Abwasser ist NICHT Sache des Mieters (hier: der MoBa Verein) und damit NICHT
Sache des Vereins. Sollten hier Änderungen nötig/gewünscht sein, ist der Vermieter zu fragen und entsprechend gegen Kostenersatz (wenn er das nicht umsonst einrichtet)
zu beauftragen. Wer trotzdem an der Hausanlage rumbastelt, kann Probleme bekommen:
auch hier gilt: der Schadenverursacher haftet erst einmal für Schäden, die er verursacht. Wenn Fahrlässigkeit im Spiel ist, auch weitergehend,
bei grober Fahrlässigkeit auch mit dem vollen Privatvermögen.
Bei uns war das so wie schon beschrieben. Rollmaterial privat, Anlage Verein. Es gab Leihgaben, die im Privatbeseitz verblieben und trotzdem auf der Anlage standen.
Spielarten wie überall: Vertragsfreiheit, soweit das nicht gegen die Vereinssatzung verstieß.
Im Insolvenzfall ist eine MoBa Anlage nachher nur schwer verwertbar, bei einer Insolvenz geben sich die
Insolvenzverwalter keine große Mühe, z. B. die verbaute Elektronik zu verwerten.
Was so verbaut ist, wisst ihr alle und das auseinanderzunehmen ist mühsam und aufwendig - kostet Geld....

Gruß
Hardy


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#18 von Bernsteinzimmerfinder , 27.11.2022 22:27

Hallo Freunde des deutschen Vereinslebens. Ich schreibe bewusst deutsch, denn das deutsche Vereinsrecht ist nicht ganz unkompliziert. Tatsächlich ist alles immer eine Frage der Satzung. Dort steht drin ob Eishockey gespielt, gegärtnert oder an kleinen Modellen gebastelt wird. Und es können nahezu alle denkbaren Ereignisse festgelegt werden solange nicht gegen Gesetzte verstossen wird. Wichtig zu wissen ist, dass der gewählte Vorstand persönlich haftbar ist! (Für den Fall gibt es aber Versicherungen).
Einen Verein zu gründen ist relativ einfach, einen Verein aufzulösen jedoch hoch kompliziert, insbesondere wenn die (akitiven) Mitglieder irgendwann einmal zu wenige sind. Ich habe zwei Vereinsliquidierungen hinter mir und gebe hier nur zu Bedenken bei Gründung auch an den Tod zu denken. Bitte nicht weiter nach Details fragen denn wir brauchten immer Anwälte und Notare.
Viel Spass mit eurer Moba, mit oder ohne Verein.
Micha


Wir sind alle Lernende, immer.


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#19 von Varg , 28.11.2022 01:03

Eine gewisse Vorsicht ist natürlich nie verkehrt,
aber
wenn ich so viele Bedenken hätte, wie hier geäußert werden, dann würde ich weder in einen Modellbahnverein eintreten noch eine Strasse überqueren.

Könnten wir nicht ganz einfach nochmals festhalten, daß ein einfaches Vereinsmitglied in einem eingetragenen Verein, so lange es sich nicht wirklich völlig daneben benimmt,
nichts zu befürchten hat ?

Gruß
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#20 von Def , 28.11.2022 07:52

Hallo Kollegen
meine Lebenserfahrung hat mir gezeigt wie schnell aus Freundschaften oder Nachbarschaft eine Feindschaft entstehen kann. Oftmals schaukelt sich so etwas aus Nichtigkeiten immer höher bis es sogar vor Gericht landet.
Ich hatte mal einen Verein besucht der vor grundsätzlichen Richtungsentscheidungen stand. Die Anlage wurde bis dato analog gefahren. Es gab einen großen Meister der die Hardware gebaut hatte, alles analog über Relais. Dann war dieses Mitglied verstorben und niemand blickte bei Problemen so richtig durch.
Soweit ich das im Gespräch erfahren konnte gab es zwei Fraktionen. Die eine wollte eine Neuistallation aber weiter analog. Die wollten weiter miteinander Fahrbetrieb machen, mit Fahrdienstleiter, Zugmeldungen usw. Die andere Fraktion, überwiegend jünger, wollte gerne auf Digital umrüste, Beispiel Hamburg MiWuLa.
Wie handhabt ihr das in den Vereinen mit der Beschlussfassung, Mehrheitsbeschluss oder Einstimmigkeit.
Ein Umstieg auf Digital ist eine große Investition die einige Tausend EUR kosten kann, Zentrale, PC, Software, Decoder usw.
Ich nehme einfach mal an das Geld in der Vereinskasse reicht nicht. Aber die Sache muss entschieden werden weil ein Fahrbetrieb in der alten Form nicht mehr möglich ist. Nun wird abgestimmt eine Umlage zu machen. Jedes Mitglied soll z.B. 200.-EUR einzahlen, aber einige weigern sich.
Wie habt ihr so eine Situation geregelt ?

Ich hatte nach dem Besuch kurz die Idee diesem Verein beizutreten weil ich jahrelange Erfahrung mit einer Softwarsteuerung hatte. Es war eine Software die auch bei professionellen Anlagen wie z.B. in Hamburg eingesetzt wird. Ich dachte mir das ich einen großen Beitrag für den Verein einbringen könnte in dem ich die Steuerung und Einweisung der anderen Mitglieder übernehme.
Aber es zeigte sich immer mehr das diese Software untauglich war einen zuverlässigen Fahrbetrieb zu gewährleisten.
Allein die Software hätte Kosten von fast 600.-EUR verursacht. Wenn dann der Verein nach und nach unzufriedener geworden wäre weil der ganze Mist nicht zuverlässig läuft hätte ich wohl ganz alleine dargestanden und wäre für alles verantwortlich gemacht worden.
Ich habe es mir nicht angetan und denke das war gut so.
So ein Vereinsleben kann auch sehr belastend sein. Vor allem wenn man alleine dasteht und es um Geld geht

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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#21 von rhb651 , 28.11.2022 08:19

Es wird immer Für und Wider geben. Das erlebt man in jedem Verein. Und wenn dann mal nach Jahrzehnten der Mitgliedsbeitrag bzw. die Erhöhung um 1€ pro Jahr in der Jahreshauptversammlung zur Entscheidung ansteht, dann kann es schon mal rege werden.
Aber die Frage, ob und wie die Anlage betrieben wird und die daraus resultierenden Investitionen wird ja hoffentlich vorher im Vorstand als Gremium besprochen und dann (je nach Satzung) den Mitgliedern bei der JHV zur Abstimmung vorgelegt.
Einzelgänge gibt es da eher nicht.


Viele Grüße,
Achim
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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#22 von JoWild , 28.11.2022 17:38

Hallo
Ich gebe nur zu beenken, dass man unterscheiden muss zwischen bei Gericht eingetragenen Vereinen (e.V.) und solchen ohne besondere Rechtsform. Das ist insbesondere in Bezug auf Haftung wichtig. Ich würde mich nie in der Vorstandschaft eines nicht eingetragenen Vereins engagieren.
Wer will kann sich da mal einen ersten Überblick verschaffen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikatio...cationFile&v=16


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
Joachim


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#23 von trapper.hardy , 28.11.2022 18:31

Hallo Joachim,
da liegst Du etwas falsch. Beim Vereinsrecht ist das alles geregelt (Satzung) und in dementsprechenden gesetzlichen Vorschriften.
Mitglieder haften in der Regel nicht (oder nur mit ihrer Einlage). Der Vorstand hält für alle anderen den Kopf hin... (wenn Mist gebaut wurde).
Allerdings gibt es auch einen Rückgriff oder Durchgriff auf Vereinsmitglieder, die fahrlässig oder grob fahrlässig handeln....

Kein Verein = GbR, dann haften ALLE, die dabei sind.

Gruß

Hardy


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#24 von Instandsetzung , 29.11.2022 01:25

Hallo zusammen,

willkommen im gefährlichen Halbwissen Fred.
( Wobei mein Halbwissen von mehrfachen "Zusammenstößen" mit Amtsgericht und Finanzamt stammt. )

Vorab sei aber noch der Hinweis gestattet, daß ( wir sind hier ja - wie bereits festgestellt - in Deutschland ) alle diese Fragen in den Paragraphen 21 bis 79 im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt sind.


Zitat von Der_Signalmeister im Beitrag #7
. . . . Beim Vermögen ist zu trennen zwischen Mobilie und Immobilie. Mobiles Vermögen sind bewegliche Sachen jeglicher Art. Bringt ein Vereinmitglied seine privaten Modelle mit, gehören diese ihm. Bewegliche Sachen kann auch der Verein erwerben. Wird zum Beispiel das Gleisstück oder sonstige Anlagenbauteil in der Anlage fix verbunden, wird es zum unbeweglichen Gut. Damit tritt automatisch auch ein Eigentumswechsel ein.

Wenn ich also Dein Portemonnaie samt Geld in meinem Haus an der Wand festnagel, gehört es dann mir ?
Das wird in § 90, 94 & 95 des BGB geregelt und ist eben nicht der Fall.
Ein Eigentümerwechsel tritt damit zumindest nicht automatisch ein.
Klar ein Stück Schiene wird der Voreigentümer dem Verein bestimmt schenken, wenn er aber einen Anlagenteil mitbringt und er keine anders lautende Erklärung dazu abgibt, bleibt es sein Eigentum.


Zitat von Varg im Beitrag #11

Vereine im Sinne des Gesetzes unterliegen dem Vereinsrecht, ihre Satzungen müssen genehmigt werden.
Das einzelne Mitglied (Vorstandschaft mal ausgeschlossen !) trägt im Grunde kein größeres Risiko als seine regelmäßige Beitragszahlung.
Die Satzungen nicht eingetragener Vereine müssen nicht genehmigt werden. Die ist nur der Fall ( und dabei wird überprüft, ob sie mit dem BGB in Einklang stehen ), wenn der Verein ins Vereinsregister des zuständigen Gerichtes eingetragen werden soll.

In einem nicht eingetragenen Verein tragen übrigens alle Mitglieder - egal, ob Vorstand oder nicht - das gleiche Risiko. Und zwar dafür, was sie verursacht haben.


Zitat von Def im Beitrag #15
. . . . Wenn diese Laien nun einen Schaden z.B. einen Brand verursachen und er Vorstand hat es geduldet das unbefugte Laien nach gut Dünken basteln. Hat der Vorstand dann schon grob fahrlässig gehandelt ?
Und nehme ich mal an der Vorstand ist Elektrotechniker / Elektroingenieur steht der dann schon mindesten mit einem Bein vorm Richter ?
Andererseits wenn er allen anderen Kollegen verbietet mitzubauen gehen diese nach Hause.


Wenn der Vorstand Elektrotechniker ist, wird das doch nicht passieren.
Und wenn das hinter seinem Rücken geschieht, kann er nicht grob fahrlässig handeln.
Und wenn ihm glaubhaft versichert wird, daß alles tippi-toppi ist, kann er erst recht nicht grob fahrlässig handeln und ausserdem kenn ich keinen Verein, der keine Haftpflichtversicherung hat.


Zitat von Def im Beitrag #16
. . . . " Wem gehören die Sachwert ?"

Die Sachen gehören entweder dem Verein oder den Mitgliedern.
Je nachdem, ob sie vom Verein gekauft oder von den Mitgliedern 'nur' mitgebracht wurden.


Zitat von Def im Beitrag #16
Wie habt ihr das in den Vereinen geregelt wenn ich als Mitglied einen Schaden verursacht habe z.B. es wird einem vorgeworfen er hätte die ECoS Steuerzentrale, Wert ca 700,-EUR zerstört ?

Und macht ein Mitglied oder ein Besucher die Ecos kaputt, so haftet der Verursacher, wenn er nicht zum spielen eingeladen wurde. Dann muss er den Schaden halt selbst bezahlen oder er hat ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.
Wenn man aber die Erlaubnis bekommen hat ein Gerät zu nutzen, dann greift die Haftpflichtversicherung allerdings nicht mehr.
Und dann wird das so gehandhabt, als ob man das, wie ein Werkzeug, abgenutzt hat.


Zitat von JoWild im Beitrag #23
Ich gebe nur zu beenken, dass man unterscheiden muss zwischen bei Gericht eingetragenen Vereinen (e.V.) und solchen ohne besondere Rechtsform. Das ist insbesondere in Bezug auf Haftung wichtig. Ich würde mich nie in der Vorstandschaft eines nicht eingetragenen Vereins engagieren.
Wer will kann sich da mal einen ersten Überblick verschaffen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikatio...cationFile&v=16

Das hat wohl der Azubi geschrieben. In § 54 BGB ist das eindeutig geregelt.
Handelt einer - haftet nur er
Handeln mehrere - haften alle

MfG Oliver


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RE: Frage zur Vereinsorganisation

#25 von Def , 29.11.2022 07:40

[/quote]

Irgendwie erschließt sich mir das Ziel des Threads immer noch nicht. Willst du selbst einen Verein gründen?

Gruss, iwii[/quote]


Hallo Kollege "iwii"
die Fragen zur Organistion eines Modellbahnvereins haben sich bei meinem letzten Besuch eben eines solchen ergeben.
Es war eine schöne große Anlage und als Modellbahner weiß ich einzuschätzen welche Werte dort vorhanden waren.
Das meschliche Miteinander ist nicht immer konfliktfrei, auch nicht innerhalb eines Modellbahnclubs.
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einem Modellbahnclub und einem Modellbahnverein.
Solange alles harmonisch läuft macht sich darüber keiner Gedanken.
Die verschiedenen Beiträge zeigen auf das ein Modellbahnverein kein "Spielverein" ist sondern durchaus eine ernste Angelegenheit sein kann.

mfg
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