Hallo zusammen,
willkommen im gefährlichen Halbwissen Fred.
( Wobei mein Halbwissen von mehrfachen "Zusammenstößen" mit Amtsgericht und Finanzamt stammt. )
Vorab sei aber noch der Hinweis gestattet, daß ( wir sind hier ja - wie bereits festgestellt - in Deutschland ) alle diese Fragen in den Paragraphen 21 bis 79 im Bürgerlichen Gesetzbuch ( BGB ) geregelt sind.
Zitat von Der_Signalmeister im Beitrag #7
. . . . Beim Vermögen ist zu trennen zwischen Mobilie und Immobilie. Mobiles Vermögen sind bewegliche Sachen jeglicher Art. Bringt ein Vereinmitglied seine privaten Modelle mit, gehören diese ihm. Bewegliche Sachen kann auch der Verein erwerben. Wird zum Beispiel das Gleisstück oder sonstige Anlagenbauteil in der Anlage fix verbunden, wird es zum unbeweglichen Gut. Damit tritt automatisch auch ein Eigentumswechsel ein.
Wenn ich also Dein Portemonnaie samt Geld in meinem Haus an der Wand festnagel, gehört es dann mir ?
Das wird in § 90, 94 & 95 des BGB geregelt und ist eben nicht der Fall.
Ein Eigentümerwechsel tritt damit zumindest nicht automatisch ein.
Klar ein Stück Schiene wird der Voreigentümer dem Verein bestimmt schenken, wenn er aber einen Anlagenteil mitbringt und er keine anders lautende Erklärung dazu abgibt, bleibt es sein Eigentum.
Zitat von Varg im Beitrag #11
Vereine im Sinne des Gesetzes unterliegen dem Vereinsrecht, ihre Satzungen müssen genehmigt werden.
Das einzelne Mitglied (Vorstandschaft mal ausgeschlossen !) trägt im Grunde kein größeres Risiko als seine regelmäßige Beitragszahlung.
Die Satzungen nicht eingetragener Vereine müssen nicht genehmigt werden. Die ist nur der Fall ( und dabei wird überprüft, ob sie mit dem BGB in Einklang stehen ), wenn der Verein ins Vereinsregister des zuständigen Gerichtes eingetragen werden soll.
In einem nicht eingetragenen Verein tragen übrigens alle Mitglieder - egal, ob Vorstand oder nicht - das gleiche Risiko. Und zwar dafür, was sie verursacht haben.
Zitat von Def im Beitrag #15
. . . . Wenn diese Laien nun einen Schaden z.B. einen Brand verursachen und er Vorstand hat es geduldet das unbefugte Laien nach gut Dünken basteln. Hat der Vorstand dann schon grob fahrlässig gehandelt ?
Und nehme ich mal an der Vorstand ist Elektrotechniker / Elektroingenieur steht der dann schon mindesten mit einem Bein vorm Richter ?
Andererseits wenn er allen anderen Kollegen verbietet mitzubauen gehen diese nach Hause.
Wenn der Vorstand Elektrotechniker ist, wird das doch nicht passieren.
Und wenn das hinter seinem Rücken geschieht, kann er nicht grob fahrlässig handeln.
Und wenn ihm glaubhaft versichert wird, daß alles tippi-toppi ist, kann er erst recht nicht grob fahrlässig handeln und ausserdem kenn ich keinen Verein, der keine Haftpflichtversicherung hat.
Zitat von Def im Beitrag #16
. . . . " Wem gehören die Sachwert ?"
Die Sachen gehören entweder dem Verein oder den Mitgliedern.
Je nachdem, ob sie vom Verein gekauft oder von den Mitgliedern 'nur' mitgebracht wurden.
Zitat von Def im Beitrag #16
Wie habt ihr das in den Vereinen geregelt wenn ich als Mitglied einen Schaden verursacht habe z.B. es wird einem vorgeworfen er hätte die ECoS Steuerzentrale, Wert ca 700,-EUR zerstört ?
Und macht ein Mitglied oder ein Besucher die Ecos kaputt, so haftet der Verursacher, wenn er nicht zum spielen eingeladen wurde. Dann muss er den Schaden halt selbst bezahlen oder er hat ebenfalls eine Haftpflichtversicherung.
Wenn man aber die Erlaubnis bekommen hat ein Gerät zu nutzen, dann greift die Haftpflichtversicherung allerdings nicht mehr.
Und dann wird das so gehandhabt, als ob man das, wie ein Werkzeug, abgenutzt hat.
Zitat von JoWild im Beitrag #23
Ich gebe nur zu beenken, dass man unterscheiden muss zwischen bei Gericht eingetragenen Vereinen (e.V.) und solchen ohne besondere Rechtsform. Das ist insbesondere in Bezug auf Haftung wichtig. Ich würde mich nie in der Vorstandschaft eines nicht eingetragenen Vereins engagieren.
Wer will kann sich da mal einen ersten Überblick verschaffen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikatio...cationFile&v=16
Das hat wohl der Azubi geschrieben. In § 54 BGB ist das eindeutig geregelt.
Handelt einer - haftet nur er
Handeln mehrere - haften alle
MfG Oliver