Hallo Stefan,
Zitat von papa blech 2 im Beitrag #12
Hallo,
das mit den Gleissperrsignalen an den ASig hat den Sinn, als daß Rangierfahrten nur Rangiersignale beachten müssen. Wenn z. b. eine Rangierfahrt an einem Hauptsignal, welches Hp0 (Halt) zeigt, das dazugehörige Gleissperrsignal jedoch Sh2 (Fahrverbot aufgehoben), so darf die Rangierfahrt am Halt zeigenden Hauptsignal vorbei fahren (mit der zulässigen Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h).
Denn: Fahrtbegriffe an Hauptsignalen gelten NICHT für Rangierfahrten! Dafür sind die Rangiersignale zuständig!
Viele Grüße aus Nürnberg
Stefan
Hier muss ich leider in mehrfacher Hinsicht widersprechen.
Erstens:
Das was Du bezüglich der (Nicht)Geltung von Hauptsignalen (bzw. dem signalbegriff Hp0) für Rangierfahrten schreibst ist seit über 25 Jahren nicht mehr korrekt. Das ändert erst einmal nichts daran, dass es vermutlich für den Modellzeitraum hier stimmt, aber bitte nicht so pauschal schreiben, da es für die späterer Epoche V und VI falsch ist.
Zweiter Punkt:
Das ist nicht der Grund für das Aufstellen von Sperrsignalen. Die werden nicht aufgestellt, weil der Rangierleiter das Hauptsignal nicht beachten musste, sondern weil es damit für den Wärter einfacher macht, die Zustimmung zur Rangierfahrt per Sh1 (nicht Sh2) zu erteilen. So wie Du es schreibst, könnte man es so interpretieren, dass man ohne ein Sperrsignal gar nicht rangieren dürfte, weil ja sonst die Rangierfhart einfach abhauen könnte. Das ist aber nicht der Fall, da eine Rangierabteilung grundsätzlich erst einmal steht. Nur durch die Zustimmung des Weichenwärters (kann in Personalunion auch der Fahrdienstleiter sein) darf sie losfahren (die paar Ausnahmen spielen hier keine Rolle). Damit darf man auch in Gleisen ohne Sperrsignale rangieren. So lang das Rangieren keiner erlaubt, bleibt die Fuhre halt stehen.
Nur ohne das Signal muss die Zustimmung zur Fahrt mündlich oder per Handzeichen erfolgen und das ist bei häufigen Rangierbewegungen oder größeren Bahnhöfen unhandlich und es besteht die Gefahr von Verwechslungen. Daher dann das Signal, um die Übermittlung der Zustimmung zu Fahrt einfacher zu gestallten. Formsperrsignale vor Formsignalen stehen also nicht grundsätzlich da, wo rangiert werden darf, sonder da wo es so oft hinkommt, dass es eine Arbeitserleichterung darstellt.
Mit der heutigen Regelung erlaubt ein unmittelbar am Standort des Hauptsignal aufgestelltes Sperrsignal auch die Vorbeifahrt am Hauptsignal (oder ein im Schirm integriertes Sh1 bei Lichtsignalen), wenn sie örtlich getrennt sind, muss heute explizit auch die Zustimmung zu Vorbeifahrt am Hauptsignal erfolgen. Daher haben die neuen KS-Signale auch kein Doppelrot mehr, da das einfache Hp0 auch für Rangierfahrten gilt.
Das Wird gerne schonmal an Gruppenausfahrsignalen mit Formsignalen ein Problem: Da haben alle Gleise Sperrsignale und das Gruppenausfahrsignal hatte früher kein separates. Heute wird dann am Gleissperrsignal Sh1 gegeben und es muss entweder ein Gleissperrsignal am Hauptsignal nachgerüstet werden oder aber zusätzlich mündlich die Vorbeifahrt am Gruppenasig erteilt werden. Teilweise wird auch einfach eine Blechtafel mit dem Bild eines FormSh1 an den Mast geschraubt, so dass das Signal de fakto weiterhin nicht für Rangierfahrten gilt (leider habe ich kein Bild davon gefunden).