ich hoffe ich breche hier keine Forenregel oder ähnliches. Da ich selber absolut keinen Plan habe, war meine Idee ein paar Experten zu folgendem Thema zu befragen:
Mein Vater sammelt seit vielen Jahren Märklin Eisenbahnen, also alle Möglichen Artikel von Märklin in Zusammenhang mit Eisenbahn.
Ich denke so seit 40-50 Jahren. Er kauft grundsätzlich alle Club Sonderauflagen, etc…
Die Sachen werden bis auf wenige Ausnahemn nicht ausgepackt und aufgebaut sondern verschwinden mitsamt Rechnung in seinen Katakomben. Da steht so einiges mittlerweile.
Nun geht es ihm gesundheitlich nicht so gut und es ist absehbar, dass er die Sammlung nicht weiterführen wird/ kann. Da ich selber daran kein Interesse habe, stellt sich mir die Frage wie ich sowas am sinnvollsten verkaufen kann.
Ich würde vom Gefühl erstmal ein Inventar erstellen. Diese dann verschiedenen Ankäufern anbieten und gucken was rauskommt.
Worauf muss ich bei einer Inventarliste achten? Welche Angaben sind wichtig?
ich hoffe ich breche hier keine Forenregel oder ähnliches. Da ich selber absolut keinen Plan habe, war meine Idee ein paar Experten zu folgendem Thema zu befragen:
Mein Vater sammelt seit vielen Jahren Märklin Eisenbahnen, also alle Möglichen Artikel von Märklin in Zusammenhang mit Eisenbahn.
Ich denke so seit 40-50 Jahren. Er kauft grundsätzlich alle Club Sonderauflagen, etc…
Die Sachen werden bis auf wenige Ausnahemn nicht ausgepackt und aufgebaut sondern verschwinden mitsamt Rechnung in seinen Katakomben. Da steht so einiges mittlerweile.
Nun geht es ihm gesundheitlich nicht so gut und es ist absehbar, dass er die Sammlung nicht weiterführen wird/ kann. Da ich selber daran kein Interesse habe, stellt sich mir die Frage wie ich sowas am sinnvollsten verkaufen kann.
Ich würde vom Gefühl erstmal ein Inventar erstellen. Diese dann verschiedenen Ankäufern anbieten und gucken was rauskommt.
Worauf muss ich bei einer Inventarliste achten? Welche Angaben sind wichtig?
Könnt/ wollt ihr mir ein paar Tips geben?
Gruß Flöske
Hallo,
mit Ankäufern meinst Du professionelle Ankäufer? Da musst Du davon ausgehen, dass Du nicht sehr viel für die Sammlung bekommst. Das sind Wirtschaftsunternehmen, die billig einkaufen und teuer verkaufen wollen.
Ertragreicher ist es sicherlich, wenn Du die Modelle einzeln verkaufst. Bei EBay, Kleinanzeigen etc. Das ist, je nach Größe der Sammlung einigermaßen arbeitsintensiv, da alles erfasst und fotografiert werden muss und der Versand ist auch nochmal eine Hausnummer. Bei EBay ist es oft am sinnvollsten, den Verkauf als Auktion zu starten. Bei Kleinanzeigen solltest Du eine ungefähre Vorstellung haben, welchen Wert die Fahrzeige noch haben. Prinzipiell zu beachten: Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Ab 30 Verkäufen pro Jahr und/oder mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös ist der Plattformenbetreiber verpflichtet, Dich dem Finanzamt zu melden, da geprüft wird, ob man gewerblich verkauft. Welche Ausmaße das annimmt, werden wir im nächsten Jahr sehen ...
Viele Grüße Christian
Schwerpunkt DB und SNCF Deutsch-französischer Grenzverkehr Epoche IV und V (1976-2006)
Zitat von Flöske im Beitrag #1 Ich würde vom Gefühl erstmal ein Inventar erstellen. Diese dann verschiedenen Ankäufern anbieten und gucken was rauskommt.
Worauf muss ich bei einer Inventarliste achten? Welche Angaben sind wichtig?
Hallo Flöske,
im Prinzip hat Christian im vorherigen Beitrag schon das Wichtigste erläutert. Ein Einzelverkauf ist wesentlich ertragreicher, aber auch zeitaufwändig. Ein Verkauf an einen professionellen Ankäufer dagegen zeitsparend, dafür gibt’s deutlich weniger Geld. Vielleicht kannst Du Dir ein paar „Rosinen“ rauspicken, die Du über Kleinanzeigen/Ebay verkaufst. Eine Inventarliste ist so oder so eine sinnvolle Sache. Hier ist sicher die Märklin-Artikelnummer das wichtigste, schaden kann auch nicht das Anschaffungsjahr(falls bekannt) und der Zustand des Artikels (unbespielt, sehr gut/gut/gebraucht etc.). Beim Verkauf über einen Händler macht es sicher Sinn, bei verschiedenen anzufragen und vorher ein wenig deren Seriosität (übers Internet oder sonstige Recherche) abzuklopfen. Und grundsätzlich vorher mal abschätzen zu lassen, was die Sammlung so ungefähr Wert ist.
Es würde vielen von uns das Herz brechen wenn es uns "nicht so gut geht" und deshalb unser über viele Jahre aufgebauter Schatz vor unseren Augen abgegeben wird. Ich empfehle den Erbfall abzuwarten!
Ungeachtet dessen kann mit Deinem Vater gemeinsam eine Inventur gemacht werden. Er kennt seine Schätze sehr genau.
Hallo, wie chrilu schreibt, melden die Plattformen an den Fiskus. Hier ist also erst einmal Vorsicht geboten. Wichtig zu wissen, wovon Du sprichst. Dein Vater hat die Stücke mit Rechnung "in den Katakomben" abgelegt. Das ist der Punkt: zuerst ein Inventarverzeichnis erstellen. Mit den vorhandenen Rechnungen sollte das gut funktionieren. Damit hast Du auch das Argument gegenüber dem Fiskus, daß Du eben NICHT als Gewerbetreibender, sondern aus dem Privatbereich wieder verkaufst. Die Umsatzsteuer wurde ja beim Kauf schon bezahlt und hier will der Fiskus dann noch zweimal kassieren: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Du solltest ein Gespräch mit Deinem Finanzamt führen, wie verkniffen die das sehen, wenn Du nachweisen kannst, daß das PRIVATBESITZ ist und aus dem privaten Besitz auch wieder verkauft werden soll. Dafür ist dann die Inventarliste von allergrösster Wichtigkeit, nach Möglichkeit auch mit allen Kaufbelegen. Es ist unbedingt zu klären, wie das Finanzamt das sieht: Dein Vater hat gekauft, Du verkaufst. Hier ist entscheidend, wie das Finanzamt Dich als Verkäufer sieht. Die gewerblichen Ankäufer bieten Dir vielleicht 35%, manchmal 40% vom Neuwert..... Alternative: auf vielen Plattformen und/oder Börsen anbieten und verteilen und sich Zeit lassen. Ist allerdings dann aufwendig und zeitraubend. Gruß Hardy
Märklin 3-Leiter im Aufbau, Steuerung, Schalten LoDi Rektor, Rückmelden LS Digital, Itrain 5.1.18, Loks meist auf ESU LoPi & HLA umgerüstet,
Zitat von chrilu im Beitrag #2Seit 2023 gilt das Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
Das Problem sollte sich nicht stellen. Die wenigsten Sammlungen beinhalten nur Highlights, so dass der Erlös im Schnitt weit unter den Anschaffungskosten liegt, die sich im konkreten Fall dem Vernehmen nach auch nachweisen lassen. Eventuell sind Themen wie die Erbschaftssteuer relevant. Hier wäre es u.U. sinnvoll, wenn der Vater die Sammlung noch selbst veräußert. Ein Steuerberater kann da sicher das optimale Verfahren ermitteln.
Zitat von trapper.hardy im Beitrag #5hier will der Fiskus dann noch zweimal kassieren: Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Das Finanzamt möchte seinen Anteil an erwirtschafteten Gewinnen und nicht zwei mal kassieren. Deswegen vereinfachen Kaufbelege die Sache erheblich.
ZitatDu solltest ein Gespräch mit Deinem Finanzamt führen, wie verkniffen die das sehen
Das Finanzamt darf in konkreten Fällen nicht beraten. Selbst wenn man eine Auskunft bekommt, reicht schon ein anderer Sachbearbeiter und es ist wieder alles anders. Schriftlich bekommt man vom Finanzamt sowieso nichts auf solche Fragen in die Hand.
Das Finanzamt darf in konkreten Fällen nicht beraten. Selbst wenn man eine Auskunft bekommt, reicht schon ein anderer Sachbearbeiter und es ist wieder alles anders. Schriftlich bekommt man vom Finanzamt sowieso nichts auf solche Fragen in die Hand.
Das Finanzamt muss sogar beraten und man kann auch eine verbindliche Auskunft verlangen. Ist der Wert des Gegenstands unter 10.000 EUR oder ist der Sachverhalt so einfach wie hier, ist diese auch kostenfrei. Im vorliegenden Fall ist die Rechtslage aber so klar, dass ich das Werkzeug der verbindlichen Auskunft nicht für nötig halte. Es handelt sich schlicht um die Umwandlung von Vermögen in Modellbahn in Vermögen in Geld. Relevante Spekulationsgewinne sind weder kurz- noch langfristig zu erwarten.
Bei Sammlungen, deren Auflösung ich begleitet habe, habe ich es immer bei einfachen Mitteilung belassen, dass da eine Sammlung einmalig aufgelöst wird und kein nachhaltiger Geschäftsbetrieb vorhanden ist. Damit waren die Finanzämter immer zufrieden. Das hat auch für Sammlungen +100.000 EUR gereicht.
danke erstmal für die vielen brauchbaren Tipps. Speziell das Thema Finanzamt ist denke ich wichtig mit zu bedenken. Es ist alles in allem aber schade und ernüchternd was von einer solchen Leidenschaft am Ende übrig bleibt. Er hat die Sammlung immer in dem Gedanken geführt einen echten Schatz zu hüten und sie entsprechend versichert. Der Wert ist hier aber m.E. eher die Leidenschaft die da drin steckt. Als Investment war das eher schlecht angelegtes Geld. :-) Ich laufe immer noch für ihn regelmäßig zum Märklin Store und hole seine ganzen Vorbestellungen ab. Er guckt sich die einmal an und dann kommen die weg in seine Regale, nicht mal ausgepackt wird das. Wenn man bedenkt, dass da jedesmal ein bis dreitausend Euro den Besitzer wechseln ist das ja aus „nicht Märkliner“ Sicht echtes Geldverbrennen zumal er das m.E. nur noch aus Gewohnheit macht.
Nun denn. Danke für die Tipps. Mal sehen was ich denn dann daraus mache.
Hallo Flöske, das ist in großen Teilen leider so. Es kommt drauf an, was Du daraus machst. Wenn die Abgabe der Modelle "nicht brennt", also zeitlich nicht eilt, solltest Du nach und nach abgeben. Es gibt viele Sammler, die das eine oder andere Modell verpasst haben und die sich vielleicht freuen, ihre eigene Sammlung komplettieren zu können. Es ist allerdings wie geschrieben, aufwendig. Das kostet Zeit. Wenn Du die investieren willst, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß die Abschläge nicht zu hoch werden. Die Kollegen hatten ja schon angedeutet, wie das mit professionellen Aufkäufern läuft. Du hast auch hier im Forum die Möglichkeit, Angebote zu machen. Versuch's doch mal probeweise. Gute Bilder sind sehr hilfreich. Du wirst garantiert mehr bekommen, als beim Aufkäufer! Gruß & guten Rutsch Hardy
Märklin 3-Leiter im Aufbau, Steuerung, Schalten LoDi Rektor, Rückmelden LS Digital, Itrain 5.1.18, Loks meist auf ESU LoPi & HLA umgerüstet,
... ja, das ist leider so - nicht nur bei der Modellbahn. Aus einem Erbfall versuche ich gerade, eine umfangreiche Briefmarkensammlung zu verkaufen, langsam glaube ich dass es besser ist wenn ich due in den Kaminofen stecke ... das Hobby Briefmarken ist so tot, töter geht nicht ...
aber wer weiss das schon vorher, und wenn jemand sammelt und hat ein Leben lang Freude daran gehabt, ist das doch auch was wert ...
wenn die Sets allesamt quasi neuwertig und "NOS" sind (New Old stock), wirst Du schon etwas dafür bekommen. Wie oben erwähnt, kannst Du auch hier im Forum verkaufen. Soweit ich weiß, geht das aber nur, wenn Du eine gewisse Zeit hier Mitglied bist und/oder eine gewisse Anzahl Beiträge geschrieben hast. Die Admins wollen soweit ich weiß nicht, dass hier jemand auf einen Schlag eine Sammlung reinstellt. Aber wenn es nicht eilt, kannst Du die Fahrzeuge und Sets ja hier einzeln anbieten. Sicherlich wirst Du hier relativ viel los werden und das Finanzamt liest hier (hoffentlich) nicht mit. Zumindest geben die Admins keine Daten an die Behörden weiter ...
Kleinanzeigen ist unkritischer, da dort ja das allermeiste über PN verkauft wird und nicht einsehbar ist, ob und für wieviel jemand etwas verkauft hat. EBay ist da nochmal etwas anderes, da der Zahlungsverkehr über deren Plattform läuft.
Prinzipiell zum Finanzamt: Man darf natürlich weiterhin privat so viel verkaufen, wie man möchte. Ab 30 Verkäufen/2.000 Euro Erlös (finde ich ziemlich niedrig gesetzt, diese Grenze) besteht für das FA halt der Verdacht, dass man gewerblich tätig ist und Steuern hinterziehen möchte, weil man sich als Privatverkäufer ausgibt. Wie ich das in der nächsten Steuererklärung mache, weiß ich noch nicht genau, da ich die veranschlagte Grenze überschritten habe.
Viele Grüße Christian
Schwerpunkt DB und SNCF Deutsch-französischer Grenzverkehr Epoche IV und V (1976-2006)
Zitat von chrilu im Beitrag #13Hallo Flöske, Sicherlich wirst Du hier relativ viel los werden und das Finanzamt liest hier (hoffentlich) nicht mit. Zumindest geben die Admins keine Daten an die Behörden weiter ...
Kleinanzeigen ist unkritischer, da dort ja das allermeiste über PN verkauft wird und nicht einsehbar ist, ob und für wieviel jemand etwas verkauft hat. EBay ist da nochmal etwas anderes, da der Zahlungsverkehr über deren Plattform läuft.
Ob das Finanzamt hier oder sonstwo mitliest oder nicht, ist vollkommen egal. Ich kann mit meinem privaten Vermögen machen, was ich will. Bevor jemand wegen Erbschaft einer Moba etwas Stress mit dem Amt bekommt, muß er entweder ein entfernter Erbe sein oder gar nicht nicht mit dem Erblasser verwand sein. Als Kind hast du da eher keine Probleme wegen der Freibeträge. Stress bekommst du mit dem Forenbetreiber, wenn du hier das Forum als Verkaufsplattform statt z.B. Ebay benutzt. Das er kein Modellbahner ist, schrieb er bereits, also dann hier eher nicht. Tipps gab es nun genügend.
Prinzipiell zum Finanzamt: Man darf natürlich weiterhin privat so viel verkaufen, wie man möchte. Ab 30 Verkäufen/2.000 Euro Erlös (finde ich ziemlich niedrig gesetzt, diese Grenze) besteht für das FA halt der Verdacht, dass man gewerblich tätig ist und Steuern hinterziehen möchte, weil man sich als Privatverkäufer ausgibt. Wie ich das in der nächsten Steuererklärung mache, weiß ich noch nicht genau, da ich die veranschlagte Grenze überschritten habe.
Hallo,
Es ist für sie Steuerbarkeit völlig unerheblich welche Umsätze durch den Verkauf erzielt werden. In Deutschland werden Gewinne und andere spekulative Vermögenszuwächse versteuert. Das dürfte beim Verkauf einer Sammlung so gut wie nie zutreffen. Es schlicht egal ob das Finanzamt die Daten erhält. Durch den Datenaustausch entsteht noch keine Steuerpflicht.
Prinzipiell zum Finanzamt: Man darf natürlich weiterhin privat so viel verkaufen, wie man möchte. Ab 30 Verkäufen/2.000 Euro Erlös (finde ich ziemlich niedrig gesetzt, diese Grenze) besteht für das FA halt der Verdacht, dass man gewerblich tätig ist und Steuern hinterziehen möchte, weil man sich als Privatverkäufer ausgibt. Wie ich das in der nächsten Steuererklärung mache, weiß ich noch nicht genau, da ich die veranschlagte Grenze überschritten habe.
Hallo,
Es ist für sie Steuerbarkeit völlig unerheblich welche Umsätze durch den Verkauf erzielt werden. In Deutschland werden Gewinne und andere spekulative Vermögenszuwächse versteuert. Das dürfte beim Verkauf einer Sammlung so gut wie nie zutreffen. Es schlicht egal ob das Finanzamt die Daten erhält. Durch den Datenaustausch entsteht noch keine Steuerpflicht.
mfg
D.
Hallo Dölerich,
ich frage mich tatsächlich, wie das FA da vorgehen wird. EBay wird Anfang des nächsten Jahres pauschal die Verkaufserlöse dem FA mitteilen. Vorher wird man noch um seine Steuernummer gebeten. Ob ich in der nächsten Steuererklärung vorauseilenden Gehorsams schon mal die Auflistung und Erklärung meiner Verkäufe mitschicke oder das FA auf mich zukommt, wieiß ich noch nicht. Ich lasse mich einmal überraschen. Gewinne erzielt man mit den alten Fahrzeugen, die ich veräußert habe, definitiv nicht.
Viele Grüße Christian
Schwerpunkt DB und SNCF Deutsch-französischer Grenzverkehr Epoche IV und V (1976-2006)
Warum solltest Du die Erlöse an das FA melden? Wenn man sein gebrauchtes Auto verkauft, kommt (außer in Spezialfällen) auch niemand auf die Idee, der Erlös sei steuerbar oder meldepflichtig. Ebenso wirst Du allerdings auch Probleme haben, Verluste die Deine Modellbahn erzeugt, steuermindernd gelten zu machen.
Zitat von Dölerich Hirnfiedler im Beitrag #8Das Finanzamt muss sogar beraten und man kann auch eine verbindliche Auskunft verlangen.
Theoretisch ja. In der Praxis beschränkt sich das, wenn überhaupt, auf das Zitieren von Gesetzestexten und das Aufklären über die Pflichten des Steuerzahlers. Die Rechte muss man in der Regel selbst kennen. Von sich aus klärt das FA auch nur dann darüber auf, wenn es von dritter Seite dazu verpflichtet wurde. Ich wurde in der Vergangenheit eigentlich immer mit dem Hinweis: "das ist nicht unsere Aufgabe, fragen sie ihren Steuerberater" wieder weg geschickt.
wenn die Sets allesamt quasi neuwertig und "NOS" sind (New Old stock), wirst Du schon etwas dafür bekommen. Wie oben erwähnt, kannst Du auch hier im Forum verkaufen. Soweit ich weiß, geht das aber nur, wenn Du eine gewisse Zeit hier Mitglied bist und/oder eine gewisse Anzahl Beiträge geschrieben hast.
Kleinanzeigen ist unkritischer, da dort ja das allermeiste über PN verkauft wird und nicht einsehbar ist, ob und für wieviel jemand etwas verkauft hat. EBay ist da nochmal etwas anderes, da der Zahlungsverkehr über deren Plattform läuft.
Hallo,
da irrst Du aber, unser Forum ist keine Verkaufsplattform und auch keine Ersatz für ebay oder ähnliches!
Zitat von Dölerich Hirnfiedler im Beitrag #8Das Finanzamt muss sogar beraten und man kann auch eine verbindliche Auskunft verlangen.
Theoretisch ja. In der Praxis beschränkt sich das, wenn überhaupt, auf das Zitieren von Gesetzestexten und das Aufklären über die Pflichten des Steuerzahlers. Die Rechte muss man in der Regel selbst kennen. Von sich aus klärt das FA auch nur dann darüber auf, wenn es von dritter Seite dazu verpflichtet wurde. Ich wurde in der Vergangenheit eigentlich immer mit dem Hinweis: "das ist nicht unsere Aufgabe, fragen sie ihren Steuerberater" wieder weg geschickt.
Zitat von Dölerich Hirnfiedler im Beitrag #8Das Finanzamt muss sogar beraten und man kann auch eine verbindliche Auskunft verlangen.
Theoretisch ja. In der Praxis beschränkt sich das, wenn überhaupt, auf das Zitieren von Gesetzestexten und das Aufklären über die Pflichten des Steuerzahlers. Die Rechte muss man in der Regel selbst kennen. Von sich aus klärt das FA auch nur dann darüber auf, wenn es von dritter Seite dazu verpflichtet wurde. Ich wurde in der Vergangenheit eigentlich immer mit dem Hinweis: "das ist nicht unsere Aufgabe, fragen sie ihren Steuerberater" wieder weg geschickt.
(4) Unbeschadet der §§ 129 bis 131 der Abgabenordnung kann eine verbindliche Auskunft mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die erteilte Auskunft unrichtig war.
Im Klartext heisst das doch, Du bist am Ende immer der Depp, wenn Du Dich als Laie auf die "verbindliche Expertenmeinung" Deines Finanzbeamten verlassen hast, und sich später herausstellt, das der "Experte" beim Finanzamt Dir einen Stuß erzählt hat, und sein Nachfolger das dann zu Deinem Nachteil korrigiert (das kann je nach Fall sicher schnell mal Tausende Euro kosten )
Wenn ich als normaler Steuerzahler/Fragesteller, die sehr warscheinlich unbeabsichtigte, "falsche" Aussage eines Finanzbeamten erkennen könnte, wäre ich ziemlich sicher so tief im Thema drin, daß ich beim Finanzamt gar nicht erst anfragen müsste Eine Frechheit, so einen Irrtum des Finanzamtes, im Nachhinein ohne konkreten Anlass oder einen neuen Tatbestand, dann allein auf den Steuerzahler abzuwälzen, der nichts falsch gemacht hat.
Zitat von Dölerich Hirnfiedler im Beitrag #8Das Finanzamt muss sogar beraten und man kann auch eine verbindliche Auskunft verlangen.
Theoretisch ja. In der Praxis beschränkt sich das, wenn überhaupt, auf das Zitieren von Gesetzestexten und das Aufklären über die Pflichten des Steuerzahlers. Die Rechte muss man in der Regel selbst kennen. Von sich aus klärt das FA auch nur dann darüber auf, wenn es von dritter Seite dazu verpflichtet wurde. Ich wurde in der Vergangenheit eigentlich immer mit dem Hinweis: "das ist nicht unsere Aufgabe, fragen sie ihren Steuerberater" wieder weg geschickt.
(4) Unbeschadet der §§ 129 bis 131 der Abgabenordnung kann eine verbindliche Auskunft mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden, wenn sich herausstellt, dass die erteilte Auskunft unrichtig war.
Im Klartext heisst das doch, Du bist am Ende immer der Depp, wenn Du Dich als Laie auf die "verbindliche Expertenmeinung" Deines Finanzbeamten verlassen hast, und sich später herausstellt, das der "Experte" beim Finanzamt Dir einen Stuß erzählt hat, und sein Nachfolger das dann zu Deinem Nachteil korrigiert (das kann je nach Fall sicher schnell mal Tausende Euro kosten )
Wenn ich als normaler Steuerzahler/Fragesteller, die sehr warscheinlich unbeabsichtigte, "falsche" Aussage eines Finanzbeamten erkennen könnte, wäre ich ziemlich sicher so tief im Thema drin, daß ich beim Finanzamt gar nicht erst anfragen müsste Eine Frechheit, so einen Irrtum des Finanzamtes, im Nachhinein ohne konkreten Anlass oder einen neuen Tatbestand, dann allein auf den Steuerzahler abzuwälzen, der nichts falsch gemacht hat.
Nein, Deine Auslegung ist falsch.
Es geht dabei um offensichtliche Irrtümer oder rechtswidrige Auskünfte. Um den Sinn des Absatzes zu verstehen, müsste man aber die Paragraphen auf die Bezug genommen wird, gelesen haben. Es ist kein Fluchtparagraph mit dem dich das FA aus seiner Verantwortung stehlen kann.
Grundsätzlich ist ein begünstigender Verwaltungsakt nur unter sehr eng umrissenen Umständen zurückzunehmen.
Hallo, zugegeben, die Paragraphen dazu habe ich nicht gelesen. Aber Deine eigene Aussage entkräftet meine Aussage irgendwie nicht so ganz.
Ist es etwa an mir, selbst einen "offensichtlichen oder rechtswidrigen Irrtum" meines zuständigen Finanzamtes zu erkennen?
Das es im Nachhinein ggf. einer Korrektur bedarf (vor allem bei rechtswidrig, bei Irrtum könnte man auch sagen > Pech fürs FA), steht ausser Frage. Mir geht es nur darum, daß der Absatz suggeriert (und davon gehe ich leider in der Praxis auch aus), das der "Schaden" nachher alleinig beim Steuerzahlenden hängenbleibt, der gar nichts dafür kann, das das Finanzamt falsch lag.
Sollte ich mich täuschen bzw. Praxiserfahrungen anderer zum Thema ein anderes Bild zeichnen (z.B. geteiltes Leid ist halbes Leid ), dann ziehe ich meine zugegeben etwas negative Haltung gegenüber dem Finanzamt gerne zurück.
Warum solltest Du die Erlöse an das FA melden? Wenn man sein gebrauchtes Auto verkauft, kommt (außer in Spezialfällen) auch niemand auf die Idee, der Erlös sei steuerbar oder meldepflichtig. Ebenso wirst Du allerdings auch Probleme haben, Verluste die Deine Modellbahn erzeugt, steuermindernd gelten zu machen.
mfg
D.
Hallo Dölerich,
EBay meldet den Erlös, wenn er über 2.000 Euro pro Jahr beträgt, zusammen mit der erfragten Steuernummer ans FA. Man geht bei der Behörde wohl davon aus, dass wenn man mehr als 2.000 Euro verdient oder mehr als 30 Verkäufe tätigt, man gewerblich handelt und Gewinne erzielt. Man muss also dem FA klar machen, dass diese 2.000 Euro Verdienst ohne Gewinnabsicht erzielt wurde und man auch keine nennenswerten Gewinne erzielt hat (bis 400 Euro waren glaube ich frei, soweit ich mich erinnere). Wie das FA das im Einzelnen regeln wird, weiß ich nicht. EBay wird die Daten an die Finanzbehörden schicken, was dann passiert, weiß bislang niemand. EBay offenbart ja auch nicht, was da verkauft wurde, sondern lediglich "Steuernummer xyz - 2.465 Euro Verdienst - 35 Geschäftsabschlüsse". Wenn es blöd kommt, muss man alle seine Verkäufe rechtfertigen und beweisen, dass man keinen Gewinn erwirtschaftet hat, der über dem Freibetrag liegt. Mach das mal bei alten Modellbahnfahrzeugen, von denen man keine Quittungen mehr hat und die man mal auf dem Flohmarkt gekauft hat ...
Ob das FA das tatsächlich alles so durchführt, bleibt abzuwarten. Immerhin kommt da ja eine Datenflut von EBay auf die Steuerbehörden zu.
Viele Grüße Christian
Schwerpunkt DB und SNCF Deutsch-französischer Grenzverkehr Epoche IV und V (1976-2006)
wenn die Sets allesamt quasi neuwertig und "NOS" sind (New Old stock), wirst Du schon etwas dafür bekommen. Wie oben erwähnt, kannst Du auch hier im Forum verkaufen. Soweit ich weiß, geht das aber nur, wenn Du eine gewisse Zeit hier Mitglied bist und/oder eine gewisse Anzahl Beiträge geschrieben hast.
Kleinanzeigen ist unkritischer, da dort ja das allermeiste über PN verkauft wird und nicht einsehbar ist, ob und für wieviel jemand etwas verkauft hat. EBay ist da nochmal etwas anderes, da der Zahlungsverkehr über deren Plattform läuft.
Hallo,
da irrst Du aber, unser Forum ist keine Verkaufsplattform und auch keine Ersatz für ebay oder ähnliches!
So habe ich Eure Verkaufsplattform auch nicht gesehen. Deshalb ja der Einwand, dass man hier länger registriert sein und mehrere Beiträge verfasst haben muss. Insofern war mein Rat an den TE, der tatsächlich kein Modellbahner ist, zugegeben falsch.
Viele Grüße Christian
Schwerpunkt DB und SNCF Deutsch-französischer Grenzverkehr Epoche IV und V (1976-2006)