Hallo an alle Vorbildexperten,
der Hauptsinn von Wendezügen liegt, soweit ich weiß, in der Zeit- und Personaleinsparung. Konkret durch das nicht notwendige Umsetzen der Lok am jeweiligen Endpunkt der Strecke bzw.bei Spitzkehren auch unterwegs.
Vom grundlegenden Ansatz her verbietet sich demnach das Einstellen von Wagen, die nicht den identischen Laufweg haben.
Gibt es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen?
Wie sah es zum Beispiel aus, wenn dem Wendezug Verstärkerwagen unterwegs beigestellt werden mussten?
Oder wenn der Wendezug als Eilzug lief und in der Fahrplanlage die schnellste Option darstellte, einen Postwagen einen Teil des Laufwegs mitzunehmen?
Oder der gleiche Gedanke für Kurswagen bzw. Nachläufer aus höherwertigen Zügen?
Bin gespannt auf eure Antworten,
Axel

und bleib gesund.






