Hallo, Tom!
Angesichts Deiner Zeitwahl kommt nur das mechanische Stellwerk in Frage. Das bedeutet gleichzeitig Formsignale an der Außenanlage. Je nach Ausdehnung des Bahnhofes sind ein Fahrdienstleiter- und ein Weichenwärterstellwerk erforderlich. Die Seilzüge dürfen bestimmte Längen bis zur Weiche/zum Signal nicht überschreiten, sonst kann der Bediener sie nicht mehr mit Muskelkraft bewegen.
Wie Klaus schon richtig beschrieb, werden alle von einer Zugfahrt befahrenen Weichen aus dem Stellwerk heraus ferngestellt. Der Grund: alle diese Weichen müssen unter Blockverschluß liegen, und der Blockaufsatz befindet sich im Stellwerk, über den Fahrstraßenfestlegehebeln. Dazu braucht man natürlich Weichenstellhebel in der Hebelbank, um etwas zum "blockelektrisch festlegen" zu haben - also: Fernstellung der Weichen.
Dasselbe gilt auch für die Flankenschutzweichen! Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gleis, in dem die Flankenschutzweiche liegt, ein Hauptgleis oder Nebengleis ist. Es reicht die Tatsache, daß sich darin eine Rangierabteilung bewegen könnte. Damit sich diese Rabt nicht in das Gleis, in dem eine Zugfahrt stattfindet, gerät - dann wäre die Flankenfahrt = Katastrophe passiert -, muß die Flankenschutzweiche in abweisender Lage liegen. Also ist auch hier das Stellwerk nötig.
In beiden Fällen geht es um die Sicherheit im Bahnbetrieb.
Weichen in Nebengleisen können ferngestellt sein, aber das hängt von der Verkehrsbelastung des Bahnhofes ab. Oftmals waren sie ortsgestellt - und sind es heute noch, falls der Bf noch existiert.
Zitat von K.Wagner
Bitte bedenken, dass bei ortsgestellten Weichen solche, die in einer festen Stellung verschlossen werden müssen, schwarz-weiße Stellgewichte nötig sind, für alle anderen gelbe.
Das ist insofern richtig, als daß solche Weichen immer eine Grundstellung haben. Also eine Stellung, in der sie normalerweise liegen. Deshalb der schwarz-weiße Anstrich des Umstellgewichtes. Allerdings ist die Verschlußforderung NICHT der Grund für diese Farbgebung - es gibt auch Weichen ohne Weichenschloß damit. Die Farbe an sich kennzeichnet allgemein das Vorhandensein einer Grundstellung. Der Grundsatz lautet: "Dreck zu Dreck", also zeigt die schwarze Hälfte in der Grundstellung nach unten. Nach einer Fahrt in der anderen Stellung müssen diese Weichen in die Grundstellung zurückgelegt werden.
Ortsgestellte Weichen, deren Lage egal ist, haben ein gelbes Umstellgewicht.
Die Umstellgewichte sind so angebracht, daß sie von der Weichenspitze aus gesehen in die Richtung des eingestellten Fahrweges zeigen. Steht die Weiche in Linkslage, ist das Gewicht nach links gekippt; steht sie in Rechtslage, ist das Gewicht nach rechts gekippt.
Ansonsten ist das Thema recht "gehaltvoll"; im Regelwerk der Bahn finden sich genug Paragraphen, mit denen Du Dich anstelle Deiner Anlage befassen könntest.