Hallo geschätzte Freunde des Forums, ich habe mit einer neuen PIKO Dampflok BR 93 ein Problem. Es handelt sich dabei um die Variante Artikel 50652, DCC mit PIKO Sounddecoder. Die Lok wurde Ende November neu geliefert. Alles war soweit zufriedenstellend, Die Lok befand sich abgestellt im Bahnbetriebswerk. Urplötzlich blinkten die vorderen und hinteren Stirnleuchten im Sekundentakt, keine Funktionen sind mehr vorhanden. Mit Ausnahme CV 1 wurden nach Lieferung keine weiteren Programmierungen durchgeführt. Ich fahre mit einer ESU ecos 2. Railcom Erkennung aktiviert Auf dem Programmiergleis kommt beim Auslesen die Fehlermeldung Decoder wird nicht erkannt, dto. erfolglos mit dem ESU Lokprogrammer. Ein Löschen des Fehlerspeichers mit CV 30=0 unmöglich.
Ich vermute, dass der Decoder defekt ist. Gibt's bei anderen Kollegen gleichartige Erfahrungen mit PIKO Sounddecodern der Serie PSD XP 5.1? Natürlich könnte ich einen loksound5 einbauen, aber dafür ist die Lok zu neu und aus Gewährleistungsansprüchen wird an der Lok nichts geschraubt. Ich werde die Lok an den Händler zurückschicken.
Blinkende Beleuchtung bedeutet Kurzschluss/Überlast. Da in der Gewährleistung ab damit zum Händler. Nicht selbst dran Basteln. Sollte die Lok nicht innerhalb von vier Wochen zurück sein, repariert oder ausgetauscht, Dampf machen. Nicht mit "direkt zu PIKO schicken" o.ä. abspeisen lassen, der Händler als Vertragspartner ist Ansprechpartner und muss das abwickeln.
Hi Billy, ist ein Produkt bei unserem Hobby so schnell defekt oder direkt ab Werk, muß das Produkt unbedingt sofort zum Hersteller zurück! Egal, ob über den Händler, der Dir das Produkt verkauft hat, oder direkt. Allerdings halte ich den Weg über den Händler grundsätzlich für besser, weil sich im Falle eines Serienfehlers dann die Produkte beim Händler sammeln. Nur so bekommt der Hersteller eine direkte Rückmeldung über die Qualität seines Produktes. Das würdest Du doch bei einem neuen Auto auch so machen!
Alle andere Wege verzerren die negative Rückmeldung über die Qualität des Produkts und der Hersteller wiegt sich in falscher Sicherheit! Lg Walter PS: Viel Glück mit Deiner Patientin!
Grundsätzlich über den Händler! Nur über den Händler hat man die gesetzlich geregelte Gewährleistung! Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die kann der gestalten und umsetzen wie er will..
Zitat von Stahlblauberlin im Beitrag #2......Sollte die Lok nicht innerhalb von vier Wochen zurück sein, repariert oder ausgetauscht, Dampf machen. .......
Vier Wochen ? Joker........ Vier Monate sind realistischer.
Zitat von NL-P. im Beitrag #6Vier Wochen ? Joker........ Vier Monate sind realistischer.
Ein Händler hat das auch in vier Wochen zu lösen. Ansonsten gibt es genau einen Brief in dem ich ihn freundlich aber bestimmt auf das Gewährleistungsrecht hinweise und eine konkrete Frist zur Nacherfüllung setzte. Passiert da nichts geht das zum Anwalt. Ob der Händler selbst repariert, einschickt oder umtauscht ist nicht mein Problem als Kunde. Im Forum wird ja reichlich wegen ewig langen Abwicklungszeiten bei Gewährleistungsfällen gejammert, da kann ich eigentlich nur sagen: Selbst dran schuld wer sich das gefallen lässt.
der Fehler mit dem Blinken tritt bei meiner 93er (AC-Variante) leider auch öfter auf. Wenn ich den Strom abschalte und wieder einschalte, geht es aber wieder für eine Weile. Ich habe mir das als Überlast erklärt, die ich darauf zurückführe, daß meine alte 6021 mächtig Spannung ans Gleis bringt, wahrscheinlich mehr als 20V. Und ich hoffe, daß das mit einer besseren Zentrale und geringerer Spannung nicht mehr passiert.
Meine 93 war am zweiten Tag noch beim Einfahren verstorben. Sie blieb mitten in der Fahrt stehen und tat gar nichts mehr. Kein Licht, kein Ton und keine Reaktion auf Reset. Verändert hatte ich bei ihr nur die CVs für Geschwindigkeit und Anfahr-Bremsverzögerung. Ich hatte noch nicht einmal die Adresse geändert.
Ich habe den Händler kontaktiert und einen Rücksendeschein erhalten (zwar DPD, für den ich durch den halben Kreis zum Abgeben fahren musste aber was solls). Eine Woche später wurde mir ein jungfräuliches Ersatzexemplar zugeschickt.
Zitat von NL-P. im Beitrag #6Vier Wochen ? Joker........ Vier Monate sind realistischer.
Ein Händler hat das auch in vier Wochen zu lösen. Ansonsten gibt es genau einen Brief in dem ich ihn freundlich aber bestimmt auf das Gewährleistungsrecht hinweise und eine konkrete Frist zur Nacherfüllung setzte. Passiert da nichts geht das zum Anwalt. Ob der Händler selbst repariert, einschickt oder umtauscht ist nicht mein Problem als Kunde. Im Forum wird ja reichlich wegen ewig langen Abwicklungszeiten bei Gewährleistungsfällen gejammert, da kann ich eigentlich nur sagen: Selbst dran schuld wer sich das gefallen lässt.
Bis zu diesem Beitrag hattest du meine vollste Zustimmung und in der Theorie hast du natürlich recht. Aber in der Praxis? Ich bitte dich... Wenn ich jedes mal, wo eine Lok eingeschickt werden muss (und dies wie zuvor schon angesprochen in der heutigen Zeit mit Sicherheit länger als vier Wochen dauert), zum Anwalt renne, dann kann ich mir 1. alsbald ein eigenes Sekretariat zulegen, die dies für mich erledigen, 2. alsbald eine neue Rechtschutzversicherung suchen, denn die werden das in genannter Häufigkeit mit Sicherheit nicht fortlaufend übernehmen und 3. nach einer Weile wohl keine Modellbahn mehr kaufen können, da ich bei den einschlägigen Händlern auf der schwarzen Liste stehe, wenn ich da jedes mal mit 'nem Anwalt komme... Also Spaß beiseite: Ja, einschicken, was auch sonst. Und ja, immer über den Händler. Anwälte sind in dem Kontext etwas drüber, wie ich finde...
Liebe Grüße Christian
"Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben." (Tolstoi)
das sehe ich genauso, wie Du. Der Händler ist zwar rechtlich für die Gewährleistung verantwortlich, aber was soll er tun, wenn das Modell nicht rechtzeitig von der Reparatur vom Hersteller zurückkommt. Die vier Wochen sind nach meiner Information auch nur Rechtsprechung. Wenn unsereiner vor den Kadi zieht, kann vielleicht auch wegen der Umstände etwas völlig anderes bei rauskommen. Und dann betrachte man die Verhältnismäßigkeit, wegen 400 € gehe ich nicht zum Anwalt, nutze ich nicht meine Rechtsschutz oder belaste gar noch unnötig ein Gericht. Zumal mir die Sache ja nicht komplett entzogen wird, sondern nur vielleicht 4 Wochen länger. Nein, da bin ich kulant zum Händler und er ist es oft auch oft genug zu mir. Das gefährde ich nicht mit kleinkarrierter Rechtsauslegung.
Wir hatten nach dem Hausbau einen fünfstelligen Schaden auf Gewährleistung. Der Chef der Baufirma kam mit seinem Innenausbauleiter. Nachdem wir bei einer Tasse Kaffee über Dies und Das geplaudert hatten, kam sein entscheidender Satz, den ich super gut fand und der mich weiter leitet. Er sagte: "Herr "Joma", sobald das Recht in eine Geschäftsbeziehung Einzug hält, hat die Sache an sich schon verloren." Wir regelten alles per gesundem Menschenverstand. Das war für beide Seiten die schnellste, ruhigste und günstigste Lösung. Das ist 20 Jahre her, und ich habe noch nie in meinem Leben einen Rechtsanwalt gebraucht, weder privat, noch bei der Arbeit, noch bei V&V, nirgends. Und ich habe dennoch nur sehr, sehr selten den Kürzeren gezogen.
Viele Grüße aus BaWü, Stefan
PS. Dennoch reklamiere ich alles höflich, selbst eine fehlende Kupplung. Die kann dann aber gerne auch per Brief kommen. Mit geringstem Aufwand eben. Dennoch muß der Hersteller in Kenntnis gesetzt werden, wenn Dinge nicht richtig funktionieren und das geht nur über Reklamation - meist über den Händler.
Zitat von Barmer Bergbahn im Beitrag #11Also Spaß beiseite: Ja, einschicken, was auch sonst. Und ja, immer über den Händler. Anwälte sind in dem Kontext etwas drüber, wie ich finde...
Anwalt hat bei mir den Hintergrund das mir meine Lebenszeit einfach zu schade ist um sie mit etwas (einer defekten Lok in der Gewährleistung z.B.) zu vergeuden. Wenn die Verantwortlichen ihren Aufgaben nicht nachkommen können sollen sie es bleiben lassen. Modellbahn ist für mich Hobby und Entspannung, da ist jeglicher Stress fehl am Platz. Mein Vater hatte selbst ein Modellbahngeschäft, da wurde nie diskutiert. Wenn es mal Probleme gab wurde entweder eine neue Lok mitgegeben (Roco, wenn man da Vollsortimenter war hatte man als Händler auch gewisse Vorteile) oder je nach Problem war die Reparatur schnell erledigt. Erstaunlich oft Märklin, ab Werk schlecht justierte Umschalter. Die hab ich schon mit acht im Schlaf justiert. Da grundsätzlich keine Lok oder sonstiges Triebfahrzeug den Laden ohne ausführliche Probefahrt verlassen hat waren Gewährleistngsfälle eh sehr selten.
Sorry, aber ich bin zu 100% nicht deiner Meinung. Du musst mutmaßlich reich und oder Rentner sein. Reich, weil du (wie gesagt) die Anwälte beizeiten selbst zahlen wirst und Rentner, weil du offensichtlich sehr viel Zeit in Kanzleien verbringen kannst - mal abgesehen von der ganzen Zeit, die du in den hiesigen Gerichtssälen verbringen musst... 🤔🙄
Liebe Grüße Christian
"Solange es Schlachthäuser gibt, wird es auch Schlachtfelder geben." (Tolstoi)
Zitat von Barmer Bergbahn im Beitrag #14Du musst mutmaßlich reich und oder Rentner sein. Reich, weil du (wie gesagt) die Anwälte beizeiten selbst zahlen wirst und Rentner, weil du offensichtlich sehr viel Zeit in Kanzleien verbringen kannst - mal abgesehen von der ganzen Zeit, die du in den hiesigen Gerichtssälen verbringen musst...
Ich bin weder reich noch Rentner. Bei solchen Geschichten sind auch die Kosten sehr überschaubar und die ganze Arbeit macht der Anwalt. Nach kurzer Prüfung des Sachverhaltes stellt der nämlich fest das im Falle eines Falles eh der Händler derjenige ist der für alle Kosten aufkommt. Typischerweise regelt sich das nämlich allerspätestens mit dem ersten Brief vom Anwalt. Bei seriösen Händlern hab ich das allerdings eh nie eskalieren müssen, die sind zwar u.U. ein paar € teurer, aber der gesparte Stress ist mir das wert. Vor allem wenn ich die fußläufig erreiche...
ich sehe das genauso wie du. Was Händler nach meiner Erfahrung - und ich habe bei zweiesn als Studentenjob nebenbei ne Mark bzw. Modelle und Schienen dazuverdient, ist, bei allzu höflichen Kunden die Ware mal eine, zwei Wochen liegen zu lassen, mal sehen ob noch was kommt, wegen einer Lok ein Paket zum Hersteller lohnt nicht. Bei solchen Händlern hilft halt nur Druck.
Ebenso bei solchen, die die defekte Ware gar nicht erst zurückschicken und dem Kunden dann die defekte Lok, die im Hinterzimmer gut abgehangen ist, als angeblich repariert wieder in die Hand zu drücken - vom Hersteller überholt, wie, wieder kaputt, das muss an was anderem liegen…?
Ich bin auch weder reich noch Rentner, sondern Arbeitnehmer, der für sein Geld hart arbeiten muss. Umd für meine Kohle möchte ich eine adequate Gegenleistung haben. Das betrifft nicht nur, aber auch die Modellbahn, und auch, wenn ich es ungern tue, bin ich durchaus bereit, die Situation kontrolliert bis zum Rechtsstreit eskalieren zu lassen.
Zitat von Barmer Bergbahn im Beitrag #14Du musst mutmaßlich reich und oder Rentner sein. Reich, weil du (wie gesagt) die Anwälte beizeiten selbst zahlen wirst und Rentner, weil du offensichtlich sehr viel Zeit in Kanzleien verbringen kannst - mal abgesehen von der ganzen Zeit, die du in den hiesigen Gerichtssälen verbringen musst...
Ich bin weder reich noch Rentner. Bei solchen Geschichten sind auch die Kosten sehr überschaubar und die ganze Arbeit macht der Anwalt. Nach kurzer Prüfung des Sachverhaltes stellt der nämlich fest das im Falle eines Falles eh der Händler derjenige ist der für alle Kosten aufkommt. Typischerweise regelt sich das nämlich allerspätestens mit dem ersten Brief vom Anwalt. Bei seriösen Händlern hab ich das allerdings eh nie eskalieren müssen, die sind zwar u.U. ein paar € teurer, aber der gesparte Stress ist mir das wert. Vor allem wenn ich die fußläufig erreiche...