auf meiner noch lange nicht fertigen Anlage sollen Lichtsignale mit QDecoder und Formsignale bzw. Weichen mit 4-WD-DC von LokstoreDigital gesteuert werden. Bei der Adressvergabe stellt sich nun die Frage, ob QDecoder und Lsd unterschiedliche Adresskreise nutzen. Was ich meine ist, ob beispielsweise die Adresse Nr.1 jeweils für ein Lichtsignal (via am Gleissignal hängenden QDecoder) und eine Weiche (via am ShiftCommander hängenden 4-WD-DC) vergeben werden darf. Was meint Ihr?
Danke & Gruß Thomas
:D Er wird kommen, der Tag. An dem ich nicht mehr frage, sondern endlich auch mal helfen kann. Kann aber dauern. :)
egal ob das möglich ist oder nicht, würde ich für Zubehör immer eindeutige Adressen (und nie doppelte) vergeben und auch dokumentieren, das kann Dir spätere Irritationen ersparen.
wenn die Decoder von einer Zentrale versorgt werden muß die Zubehör-Adressen eindeutig sein. Um es Übersichtlicher zu gestalten können z.B. die Adressen 1-150 für Weichen verwendet werden und alles ab 151 für Signale.
Hallo Thomas, alle Adressen die von einer Zentrale gehandelt werden dürfen nur 1x vorkommen. Du kannst zwar dem Q-Decoder gleiche Adressen zuweisen wie dem 4-WD-DC. Sobald aber die Zentrale eine Adresse sendet die mehrfach vergeben ist werden alle Decoder die diese Adresse besitzen reagieren. Der einzige Grund warum Adressen doppelt vergeben werden ist wenn ein Ausgang eines Decoders die Last allein nicht schalten kann oder zeitgleich Funktionen ablaufen sollen (mechanisches Hauptsignal und Licht-Vorsignal (solche Kombis gab es). Volker