in der aktuellen Miba 5/2006 beginnt auf Seite 84 der 2. Teil eines Artikels über Uhlenbrocks Lissy. Leider habe ich den ersten Teil verpasst. Könnte mir freundlicherweise jemand mitteilen, in welchem Heft der erste Teil erschienen ist ? Oder den ersten Teil evtl. einscannen und mir per PM zuschicken ... Vielen Dank und viele Grüße Franz MH
da die MIBA eine seriöse Zeitschrift ist gehe ich mal davon aus, das der Artikel in der Ausgabe vorher anfing.
Die Aufforderung zur Herstellung einer Kopie oder eines Scans stellt eine Anstiftung zur Straftat dar. Hier soll eine Kopie oder ein Scan ohne die Genehmigung des Herausgebers hergestellt werden. So eine Frage in einem öffentlichen Forum, in dem fast jeder Moba Hersteller und bestimmt auch einige Zeitschriften mitlesen, halte ich für sehr gewagt
Das Problem an der Geschichte ist meiner Meinung nach nur eines!
Es sind in Foren immer Leute registriert die nach solchen Sachen suchen, also quasi versuchen auf hinterlistige Art und Weise hilfsbereite Modellbahner durch so was ausfindig zu machen um diese letztlich dann vor den Koffer zu scheißen. Alles nur weil dort CopyRight, Urheberrechte usw. verletzt werden. Die Mitglieder melden sich in Foren an und suchen die ganze zeit nach solchen Beiträgen oder aber erstellen selber solche um einen Köder auszulegen und warten dann bis jemand anbeißt. Leider kann man diese User meist nicht von den normalen unterscheiden und das ist das Problem! Ich denke es ist nicht das Problem so eine Frage zu stellen! Es soll aber nicht heißen, das franzmh so jemand ist, sondern ich wollte hier nur etwas zu bedenken geben!!!
Zitat von Holger H.Hallo K.Krapp, Fragen darf man ja wohl, oder? Strafbar macht sich wahrscheinlich nur die Person welche das gewünschte verbreitet. Und dies kann ja keiner feststellen. Wo ist dann das Problem? Gruss Holger
Hallo Holger,
hast wohl den Smiley überlesen. Und ganz nebenbei, die Anstiftung zu einer Straftat, und das ist nun einmal das ganze, wird in Deutschland auch gerichtlich verfolgt und entsprechend bestraft.
Und Dirk hat es eigentlich noch deutlicher herausgebracht. Sicher sein, wer hinter so einer Anfrage steckt, kann man nie.
Und eben weil das hier ein öffentliches Forum ist, sollten wir alle etwas vorsichtiger sein und nicht auch noch den Forenbetreiber in die Bedrullie bringen. Denn den kann man auch dran bekommen, wenn er solche Sachen nicht unterbindet.
da die MIBA eine seriöse Zeitschrift ist gehe ich mal davon aus, das der Artikel in der Ausgabe vorher anfing.
Die Aufforderung zur Herstellung einer Kopie oder eines Scans stellt eine Anstiftung zur Straftat dar. Hier soll eine Kopie oder ein Scan ohne die Genehmigung des Herausgebers hergestellt werden. So eine Frage in einem öffentlichen Forum, in dem fast jeder Moba Hersteller und bestimmt auch einige Zeitschriften mitlesen, halte ich für sehr gewagt
Sorry, es tut mir leid, weder wollte ich ein Copyright verletzen, noch wollte ich jemanden hierzu auffordern.
wenn du zu deinem zeitschriftenhändler gehst, kann der dir das Heft nochmals beim Grosso bestellen und du kannst das dann ganz normal zum normalen Preis dort kaufen.
Wenn du ein übriges tun willst, dann kannst du dem sagen, dass er es künftig immer für dich bestellen soll und dann kannst du es dort immer am Erscheinungstag abholen.
Weitere Alternative: Du guckst in ebay, dort kannst du die ausgelesenen Hefte meist für kleines Geld erwerben. incl Porto sind 3 Euro realistisch.
Dritte Möglichkeit: Du bestellst das Heft direkt beim Verlag. Hinten im Impressum steht drin, wie das geht und was es kostet. Und in dem Artikel sind meist auch die Hefte aufgeführt, die zu dem Artikel oder der Serie gehören.
Zitat von K.KrappDie Aufforderung zur Herstellung einer Kopie oder eines Scans stellt eine Anstiftung zur Straftat dar. Hier soll eine Kopie oder ein Scan ohne die Genehmigung des Herausgebers hergestellt werden
OK, ich habe den Smiley gesehen. Aber trotzdem: Das Erstellen einer Kopie für den Privatgebrauch ist legal. Das Verschicken als PN ist m. E. auch legal (IANAL). Zitat VG Wort: "Bereits seit 1995 ist die Vergütungspflicht für Scanner geklärt. Sie beträgt einmalig zwischen Euro 8,18 und Euro 255,65 je nach der technischen Leistungsfähigkeit des Gerätes. Auch auf digitale Speichermedien wie MiniDisc, DAT, CD wird schon lange eine pauschale Vergütung gezahlt. [...] Mit der einmaligen Zahlung der PC-Vergütung erhält der private PC-Nutzer die gesetzliche Lizenz zum privaten Kopieren von Text- und Bildwerken, also Zeitungsartikeln oder einzelnen Kapiteln aus Büchern und Fotos (die im wesentlichen vollständige Vervielfältigung eines Buches oder einer Zeitschrift ist demgegenüber nicht gestattet). Diese Lizenz behält ihre Gültigkeit für die gesamte Lebensdauer des Computers. Ohne eine solche Regelung müsste jede Nutzung eins urheberrechtlich geschützten Werkes einzeln registriert und abgerechnet werden."
Scannen und ins Internet stellen ist m. E. nicht legal.
also wenn es sich um eine unentgeltliche Weitergabe handelt, dann ist das wiederum anders zu sehen als wenn es sich um einen entgeltliche Weitergabe handelt. Unter entgeltlich ist jeder Geldfluß zu verstehen, auch der Ersatz von Auslagen!.
Hallo franz,
maile mich mal an, dann finden wir eine Regelung. Und sei es diese, dass ich dir meine Miba leihweise überlasse.