Die Dienstschicht geht langsam zu Ende, der Zugverkehr ist nicht mehr so dicht. Also habe ich mich hingesetzt und etwas in 'Deine Bahn' gelesen. Schliesslich ist am Mittwoch Instruktionstag mit dem Netzleiter der DB für unseren Bezirk, wer weiss was der wieder alles wissen will.
Nun ist ein Kapitel "Rangieren auf Hauptgleisen" und darin ist ein Abschnitt aus der KoRil zitiert, den ich bisher nicht kannte (wir haben Einfahrsignale und machen nach Schweizer Vorschriften Betrieb):
Zitat von Modul 408.0851 Abschnitt 5 Absatz 3
Auf Bahnhöfen ohne Einfahrsignal muss der Fahrweg 10 Minuten vor der voraussichtlichen Ankunft eines Zuges geräumt sein, wenn nicht in den Örtlichen Richtlinien etwas anderes bestimmt ist.
Das ist für eine Modellbahn-Nebenbahn eine wesentliche Bedingung. Dieser Wortlaut ist aktuell gültig - wie war dies früher geregelt (Epoche IV, III, II... )? Das tät mich ziemlich interessieren
Edit: Zahlendreher.