RE: Frage zur Räumung der Hauptgleise

#1 von markstutz ( gelöscht ) , 15.11.2010 23:44

Die Dienstschicht geht langsam zu Ende, der Zugverkehr ist nicht mehr so dicht. Also habe ich mich hingesetzt und etwas in 'Deine Bahn' gelesen. Schliesslich ist am Mittwoch Instruktionstag mit dem Netzleiter der DB für unseren Bezirk, wer weiss was der wieder alles wissen will.

Nun ist ein Kapitel "Rangieren auf Hauptgleisen" und darin ist ein Abschnitt aus der KoRil zitiert, den ich bisher nicht kannte (wir haben Einfahrsignale und machen nach Schweizer Vorschriften Betrieb):

Zitat von Modul 408.0851 Abschnitt 5 Absatz 3

Auf Bahnhöfen ohne Einfahrsignal muss der Fahrweg 10 Minuten vor der voraussichtlichen Ankunft eines Zuges geräumt sein, wenn nicht in den Örtlichen Richtlinien etwas anderes bestimmt ist.



Das ist für eine Modellbahn-Nebenbahn eine wesentliche Bedingung. Dieser Wortlaut ist aktuell gültig - wie war dies früher geregelt (Epoche IV, III, II... )? Das tät mich ziemlich interessieren

Edit: Zahlendreher.


markstutz

RE: Frage zur Räumung der Hauptgleise

#2 von scotti , 16.11.2010 06:43

Einigen wir uns auf 0851


Fahrdienstliche Grüße Scotti


 
scotti
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RE: Frage zur Räumung der Hauptgleise

#3 von Schwanck , 16.11.2010 07:59

Moin Mark,

das steht in der alten Fahrdienstvorschrift (FV, DS 40 vom 3. Juni 1984 genauso drin (§ 82.6).

Tschüss

KFS


Tschüss

K.F.


Schwanck  
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RE: Frage zur Räumung der Hauptgleise

#4 von markstutz ( gelöscht ) , 16.11.2010 10:03

Zitat von scotti
Einigen wir uns auf 0851



Ich hatte gestern keinen guten Tag, auch Zugnummern habe ich verdreht und Gleise verwechselt :evil


markstutz

   


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