Hallo,
hier habe ich mal eine Frage zur Epoche III: Wenn die Zapfanlage für die V 60 alle ist, muß ja mal ein Kesselwagen zum Nachfüllen heran rangiert werden. Darf diese Aufgabe auch von einer Dampflok übernommen werden (wegen der Brandgefahr) oder wie hat man das damals gemacht? Dürfen Dampfloks überhaupt brennbares Gefahrengut befördern?
Also eine konkrete Situation auf meiner Anlage könnte sein: Die Diesel-Zapfstelle soll aufgefüllt werden. Eine BR 81 schiebt einen einzelnen Kesselwagen mit Dieselöl heran, bleibt dort stehen, bis der Inhalt umgefüllt ist und entfernt sich dann wieder mit dem Wagen. Ging das beim Original :