Hallo St Goar, hallo Ingo, hallo Rest,
die angesprochene Regelung in allgemeiner Form gab es vermutlich auch schon 1959. Ich habe zwar nur das Buch aus der Eisenbahn-Lehrbücherei Bd. 115 "Elektrische Triebfahrzeuge, Fahrzeugbetrieb" von 1964 vorliegen, aber da hat sich vermutlich nicht viel geändert. Im Normalfall wird bei Doppelwippe mit dem hinteren Bügel gefahren, damit bei einem Schaden der zweite Bügel nicht beschädigt wird. Solche Schäden waren gar nicht so selten, das Lehrbuch zählt für 1962 allein 392 Havarien mit Bügel/Fahrleitung, die zu Kurzschlüssen führten. Nur dann, wenn die ersten Wagen schutzbedürftig waren, wurde der vordere Bügel gehoben. Allerdings hat sich die Anschauung, was schutzbedürftig ist, offenbar im Laufe der Zeit verändert. Das Lehrbuch spricht 1964 von Möbelwagen oder Heuwagen oder Heuladungen, die in Brand geraten könnten. Die Vermeidung von kleinen Einbrennungen im Autolack, in Scheiben etc. ist sicherlich viel späteren Datums. Die damals im Vordergrund stehende Gefahr, den zweiten Bügel zu beschädigen ist bei der Bahn zugunsten einer stärkeren "Kundenorientierung" weniger wichtig geworden.
Da eine Dampflok sicher nicht besonders schutzwürdig war, dürfte das Anlegen des hinteren Bügels bei Vorspann genau den Regelungen entsprochen haben (oder heute immer noch entsprechen). Bei einem Vorspann vor einer Diesellok dürfte in den sechziger Jahren der Schutz des zweiten Bügels wichtiger gewesen sein, in den neunziger Jahren dagegen der Schutz des folgenden Fahrzeugs.
Zitat von frosch27
Bei Mehrfachtraktionen ist noch zu sagen das es nicht nur um die Anhebung des Fahrdrahtes ging, sondern auch um das Thema Schutzstrecke um eine Überbrückung dieser zu vermeiden.
Nein. Eine Schutzstrecke wird überbrückt durch zwei Stromabnehmer EINER Lok und "die sie elektrisch verbindende Dachleitung", also in der Regel Altbauelloks mit Einfachwippen betreffend. Der Lokführer ist gehalten, so zu halten, dass das nicht vorkommt. Mit Vorspann hat das nichts zu tun.
Der Anpressdruck der Bügel, der den Fahrdraht anhebt, führt zu der Maßgabe, dass max. 3 Bügel anliegen sollen. Die Vorschrift, dass die Bügel bei Vorspann und Doppeltraktion möglichst weit auseinder liegen, also vordere Lok vorderen Bügel, hintere Lok hinteren Bügel gehoben haben sollen, soll Schwingungen des Fahrdrahts vermeiden, je höher die Geschwindigkeit, desto wichtiger. Die Vermeidung dieser Schwingungen bei höheren Geschwindigkeiten war ja ein Hauptgrund für die Entwicklung der Doppelwippe.
Gruß Dietmar