Hallo,
ich würde gerne wissen, wie das in den 20er Jahren mit deutschen D-Zügen aussah:
Musste immer sowohl der Zuganfang als auch das Zugende durch Schutzwagen in Form von Gepäck- oder Postwagen geschützt sein? Oder war das nicht so verbindlich, und es musste "nur" der Zuganfang oder "nur" das Zugende geschützt sein?
Im Falle von Schutzwagen vorne und hinten: Wenn ich einen Gepäckwagen und einen Postwagen habe, was wäre dann vorbildgerechter? Am Zuganfang den Gepäckwagen und am Zugende den Postwagen? Oder umgekehrt?