Zitat von scotti
Auch hat Rangierpersonal Ortskenntnis zu haben. Somit sind Zuständigkeiten bekannt, der Tf hat sich ja auch beim zuständigen Ww zu melden und nicht bei irgendeinem und dann wird stille Post gespielt.
Da war man Anfang der 30er bei Einführung des Wartezeichens offenbar anderer Meinung. Aus den Texten (Verfügung der DRG vom 23. Oktober 1931, 14. Oktober 1933, 17. Januar 1936) geht nämlich eindeutig hervor, worum es geht: Bei Signal 14a (Vorrückverbot aufgehoben) ist die Vorbeifahrt zulässig, ohne dass der Weichenwärter noch mal gesondert beteiligt wäre. Aus einem anderen Text (Erläuterungen zu dem Thema, die ich jetzt grade leider nicht finde) steht, dass es eben genau um die Situation geht, dass der Wärter das Hs nicht zurücklegt, und damit an der Grenze zwischen zwei Stellwerksbezirken die Gefahr besteht, dass eine zweite Rangierabteilung an dem eigentlich für die erste gedachten Sh1 vorbeifährt.
Konkret dürfte es um den Fall gehen, dass im Bahnhofsbuch/den örtlichen Richtlinien an besonderen Stellen die Regel, dass bei Fahrten durch mehrere Stellwerksbereiche der Wärter, bei dem die Fahrt beginnt, die Zustimmung des nächsten Wärters benötigt, aufgehoben werden kann, insbesondere bei Bw-Ausfahrten mit hohem Rangierverkehr.
Bitte beachten: Es geht hier um die Vorschriftenlage zum Zeitpunkt des Aufstellens der kombinierten Hs mit Wartezeichen.
Wir reden hier ja von komplexen Bahnhöfen mit ggf. einem Dutzend oder mehr Stellwerken, wo Rangierfahrten u.U. durch mehrere Stellwerksbereiche führen.
Betrachtet man das ganze historisch (und die ursprüngliche Fragestellung ist eine historische, da die Sperrsignale mit Wartezeichen nicht vor drei Wochen, sondern vor über 60 Jahren aufgestellt wurden)), muss man ja auch bedenken, dass hier noch mit Rangierleiter rangiert wurde, der (außer bei unbegleiteten Fahrten) nicht der Wärter war, was nochmal andere Rahmenbedingungen erzeugt.
Zitat
Keine Ahnung woher dieses "schwierige" und "umständliche" Denken her kommt. Es funktioniert alles ohne Probleme seit 100 Jahren...
Und wenn es eine ordentliche Antwort gibt, z.B. von Calle, wird diese noch angezweifelt.
Vorher hast Du in Deinem Beitrag (ich habe es leider nicht kopiert) noch geschrieben, dass grundsätzlich bei jedem Hs das Umstellen beobachtet werden muss, vor einem Hs, das bei Annäherung bereits auf Sh1 steht, also gehalten werden muss. Dies kann ich anhand der Vorschriften bisher nicht nachvollziehen. Ich will ja auch dazulernen, von daher würde mich interessieren, wo das so steht? Ich habe weder in der 301 noch in der 408 etwas gefunden, wo dies entsprechend hervorgehen würde.
Was es gibt ist folgende Formulierung:
Zitat
"Wenn mehrere Rangierabteilungen vor dem Signal halten oder sich ihm nähern, ist das Fahrverbot nur für die erste aufgehoben"
(Stand 1981). Es geht in meinen Augen aber eben nicht eindeutig daraus hervor, dass das Umstellen beobachtet werden muss. Ich lasse mich aber gerne belehren, dass es diese Regelung gibt. Zum Zeitpunkt, als die Wartezeichen eingeführt wurden, gab es sie jedenfalls nicht.
Zitat
Es müßen mehrere Vorschriften und Richtlinien gleichzeitig miteinander beachtet werden. Daraus entsteht das richtige Verhalten der Beteiligten.
Leider nicht nur Vorschriften und Richtlinien, sondern auch viel Tradition, Überlieferung und Hörensagen, da die Vorschriften an vielen Stellen sehr schwammig sind. Ich habe soeben mal vier Bahner zu dem Thema befragt, Ergebnis: zwei mal man darf am zweiten Hs vorbeifahren, ein mal man darf nicht, einmal unsicher, aber mit Tendenz zu man darf.