#1 von
Burkhard Eins
(
gelöscht
)
, 30.04.2005 10:28
Hallo,
in letzter Zeit häufen sich bei mir die Defekte an den C-Gleisen. Entstanden sind diese Schäden alle sammt beim normalen Trennen der Gleise. Dabei brachen die Gleise, entweder, an den Enden der Gleisböschungen oder im Bereich der Führungshalterungen unter dem Gleis, ab. Märklin hat mir jetzt geschieben, dass sie nur Gleise nach dem Produktionsjahr 2000 kostenfrei ersetzten will. 1.) Ich kann nicht auf allen Gleisen ein Herstellungdatum finden. Bei verschieden Gleisen des Typs 24130 fehlt dieses Datum. 2.) Unter den defekten Gleisen ist auch eine schlanke Weiche des Typs 24911, sie wurde erst letztes Jahr von mir in einem großen Eisenbahnfachgeschäft gekauft. Sie trägt das Herstellungsdatum von 1999. Fast alle defekte Gleise tragen das Produktionsjahr 1999. Dies könnte auf ein "Serienfehler" hinweisen. Hier eine Aufstellung der defekten Gleise: 4 x 24130, 3 x 24188, 1 x 24230, 1 x 24911, 1 x 24229
Wer kann etwas zur Handhabung solcher evtl. Reklamationen / Kulanzanträge zu/von Märklin sagen? Wohin (welche genaue Adresse bzw. Abteilung) müßte ich die Gleise einschicken? Soll ich dabei über einen/meinen Händler gehen?
zu diesem Thema wurde schon sehr viel berichtet. Und der letzte Stand ist, dass Märklin kurzzeitig mit Materialproblemen zu kämpfen hatte, diese aber jetzt im Griff hat. Die Gleise aus dieser Serie werden lt. meinen Infos von Deinem Händler problemlos umgetauscht.
Hallo, Was ist kurzeitig? 4 Jahre mieses Material? OK, bisher waren sie kulant, aber ich kann nicht nachvollziehen warum in der heutigen Zeit so ein Problem auftauchen kann. Kunststoff wird schon länger verarbeitet.
Ich hoffe, dass ich beim nächsten Umbau nicht wieder C-Gleise nach G schicken muß. Martin
.... entscheidend bei Reklamationen ist nicht, wann die Gleise produziert wurden, sondern wann sie beim Händler gekauft wurden. Dioe Zweijahresfrist beginnt mit dem Kaufdatum des Kunden.
#5 von
Christian Lütgens
(
gelöscht
)
, 30.04.2005 15:59
Hallo,
das mit der Zweijahresfrist gilt für die Gewährleistung beim Händler, nicht für die Garantie (so vorhanden) beim Hersteller. Zudem muß nach mehr als 6 Monaten der Kunde nachweisen, daß der Fehler schon von Anfang an vorhanden ist, was bei vielen Händlern (vor allem in der Unterhaltungselektronik) gleichbedeutend mit "Gewährleistungsende nach 6 Monaten" ist.
Also: Was Märklin macht, steht im Ermessen von Märklin. Bisher waren sie kulant, von der Regel "Umtausch nur bei Gleisen neuer als 2000" habe ich noch nichts gehört - zumal die Jahrgänge mit Produktionsfehler soweit ich weiß vor 2000 lagen.
Wenn die Gleise letztes Jahr beim Händler gekauft wurden, wäre der Händler für Gewährleistungsansprüche auf jeden Fall noch in der Pflicht - abzüglich der Problematik des Nachweises. Da die schlechte Kunststoffmischung der alten C-Gleise ein bekanntes Problem ist, dürfte die Argumentation dem Händler freilich schwerfallen.
Der Weichmacher verflüchtigt sich aus den C-Gleisen und diese werden spröde und zerbrechen bei der leichtesten Belastung. Bei mir sind schätzungsweise 100 Einzelgleise davon betroffen.
Am häufigsten brechen die äusseren Ecken der Bettung und dünne Stege an der Unterseite ab. Habe die Gleise alle so verbaut, dass die beschädigten Stellen nicht auf der Sichtseite des Betrachters liegen...
auch bei mir sind die Geraden aus 2001 und gebogene Gleise R2 und R4 betroffen. Böschungen oder die kleinen Verbindungshalter brechen ab.
Wertanlage Märklin. Der Slogan der neuen Digitalpackungen "Plug in and play" soll wohl eher "plug in and through away" heißen. Die Gleise wurden 5 x zusammengesteckt. Märklin sollte ein Einwegpfand zahlen, damit es zumindest eine kleine Kompensation gibt. Ich werde mein Glück auch beim Fachhändler probieren, nachdem mir Märklin einst Ersatzschienen zum Kauf anbot, diese jedoch deutlich teurer als bei meinem Händler waren.
einfach an die Reparaturabteilung einsenden, egal wie alt die Gleise sind. Diese werden 1:1 ausgetauscht!, habe ich selbst bereits mehrere Male durchgeführt