RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#1 von cb65 , 19.11.2019 09:15

Hallo zusammen,

ich hatte bei den vier Buchstaben eine Lok bei einem Händler gekauft. Leider kam diese defekt an. Ich habe diese dann zurück geschickt und der Händler hat die Annahme verweigert. Dank Käuferschutz wird mir der Betrag erstattet und die Lok ist wieder bei mir.

1.) Soll ich jetzt den Händler jetzt negativ bewerten, oder wie würdet Ihr das machen?

2.) Würdet Ihr von dem Händler eine Gebühr für das zweite Zurücksenden nehmen? Ich muss Parkgebühr bezahlen, oder brauche ca. 45 Minuten für den ganzen Spaß.

Bitte nur sachliche Antworten.

Gruß
Claus


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RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#2 von Gelöschtes Mitglied , 19.11.2019 09:23

Da er die Annahme verweigert hat, würde ich nach Kaufpreiserstattung anbieten, dass er die Lok bei dir abholen kann.
Ich behaupte mal ohne Wissen, dass ein Rücksendeversuch (belegbar) ausreichend ist.



RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#3 von Preussenhusar , 19.11.2019 09:25

Hallo Claus,

war eine Rücknahme im Vorhinein NICHT ausdrücklich ausgeschlossen ?
Händler haben eine Gewährleistung, auch bei Gebrauchtware, außer es ist ausdrücklich ausgeschlossen (Wenn das überhaupt geht)

Behalte die Lok einstweilen und schreibe den Verkäufer über ebay an.


Gruß
Stefan


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RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#4 von CR1970 , 19.11.2019 09:29

Wurde der Betrag bereits erstattet? Dann wäre ich ganz entspannt und würde auf einen Rücksendeschein warten


Andrà tutto bene und nette Grüße von CR1970
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RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#5 von Riedenburgfritz , 19.11.2019 09:46

Nur für gewerbliche Händler gilt die im Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Rücknahmepflicht. Wer die Portokosten zu zahlen hat, ist dort nach der Höhe des Kaufpreises geregelt.
Ansonsten gelten die im Angebot gemachten Regelungen.
Wenn du bei einem Privatanbieter das Geld erhalten hast, hat er m.E. nach Treu und Glauben auch den Anspruch auf Rücksendung auf deine Kosten, die du mit dem ersten, nicht angenommenen Versand, erfüllt hast .

Viele Grüße,

Fritz


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RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#6 von cb65 , 19.11.2019 09:52

Hallo zusammen,

danke erst einmal für die Antworten.

Es war Neuware von einem MHI Händler. Da ich ebay plus habe war die Rücksendung für mich einfach. Ich habe per Paypal bezahlt und an der Hotline hat man mir gesagt, dass sobald das Paket wieder bei mir ist, wird der Fall zu meinen Gunsten geschlossen. Laut Hermes Sendungsverfolgung wird mir das Paket morgen bei mir zugestellt.

Gruß
Claus


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RE: Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

#7 von katzenjogi , 19.11.2019 15:57

Zitat von im Beitrag Probleme mit Verkäufer in der Bucht, Annahmeverweigerung der Rücksendung

Nur für gewerbliche Händler gilt die im Fernabsatzgesetz vorgeschriebene Rücknahmepflicht. Wer die Portokosten zu zahlen hat, ist dort nach der Höhe des Kaufpreises geregelt.
Ansonsten gelten die im Angebot gemachten Regelungen.
Wenn du bei einem Privatanbieter das Geld erhalten hast, hat er m.E. nach Treu und Glauben auch den Anspruch auf Rücksendung auf deine Kosten, die du mit dem ersten, nicht angenommenen Versand, erfüllt hast .

Viele Grüße,

Fritz



Hallo Fritz,

das ist so nicht mehr richtig. Bei einer berechtigten Reklamation muss sowohl ein gewerblicher als auch ein privater Verkäufer den Artikel zurück nehmen sowie sämtliche Versandkosten erstatten. Nur bei einem Widerruf nach Fernabsatzgesetz ist ein privater Verkäufer nicht verpflichtet, die Ware zurück zu nehmen. Auch mit den Versandkosten hat es sich schon seit einigen Jahren geändert - der Zusatz von wegen "Rückversand unter 40 Euro Warenwert zahlt der Käufer" ist so nicht mehr gebräuchlich. Der Gesetzgeber sieht nun nämlich vor, dass bei Widerruf der Hinversand vom Verkäufer zu erstatten ist, und der Rückversand vom Käufer zu tragen wäre, außer der Verkäufer hat hier freiwillig eine Sonderregelung vereinbart.

Und die Annahmeverweigerung einer für ihn freien Postsendung ist für einen gewerblichen Händler ein Armutszeugnis. Bei einer unfreien Lieferung nachvollziehbar, aber so?

Liebe Grüße

Jürgen


 
katzenjogi
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