Hallo Modellbahnfreunde,
gehen wir mal von folgenden Umstand aus, gekauft gebrauchte Lok bei einem Nicht autorisierten Märklin Modellbahnhändler welcher zwar viel gewerblich Märklin verkauft, aber kein ofizieller Märklin Händler darstellt.
In erster Linie ist der Verkäufer mein Ansprechpartner bei Störungen an der Lok ist schon klar, wenn neuwertig steht aber trotzdem gebraucht habe ich nicht die volle Gewährleistung.......korrekt?
Gehen wir davon aus es tritt ein Mangel am Decoder auf und ich schicke mit der Rechnung von meinen Händler diesen Decoder ein an Märklin. Interessiert Märklin überhaupt die vorliegende Rechnung für eine Reparatur oder muss der Käufer in diesen Fall ich selber die Rep. zahlen?
Es gibt in der Bucht ja viele gewerbliche Modellbahnhändler aber ich hatte diesbezüglich auch noch keinen betreffenden Fall, der ein oder andere sicherlich schon, wie verhält sich Märklin in solch einen Fall.
Oder wie ist dies nach EU Recht geregelt...nein ich will keine Anwaltliche Beratung hier. Nur einen Erfahrungsaustausch unter Kollegen.
Gruß
Martin