RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#26 von Murrrphy , 04.12.2018 10:25

Zitat

Zitat

Die DSGVO hat nichts mit der Fotografiererlaubnis zu tun, die gilt sowieso, egal ob man das da rein schreibt oder nicht. Es gilt auch z.B. das Recht am eigenen Bild, ohne dass es hier explizit Erwähnung findet. Dieses ganze Gelabere von DSGVO hier und DSGVO da, gerne auch in Bereichen, wo sie gar nicht greift oder entsprechendes Recht schon vor der DSGVO galt, macht einen irgendwann wahnsinnig. Wir reden hier von Hobbyfotografie!


Auch Hobbyfotografie kann unter die DSVGO fallen - etwa bei Veröffentlichungen.



Kann ja, und bei den dann relevanten Punkten greift dann auch noch das KUG und ähnliche "Scherze", die auch vor DSGVO schon galten, irgendwie aber scheinbar nicht so wirklich interessiert haben, und die auch heute nach diverser Rechtssprechung teilweise auch über DSGVO gehen, so dass für den Hobbyfotografen nicht mehr so wirklich viel von der DSGVO übrigbleibt.


Viele Grüße
Achim



 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#27 von TRAINB0Y , 05.12.2018 20:50

Mir erschließt sich nicht so ganz, warum so ein Wirbel um das Stativ gemacht wird. Wenn die DB keine Stative auf ihren Bahnhöfen sehen will, dann ist das eben so. Man darf ja auch nur noch in diesen gelb umrahmten Flächen rauchen.
Man kann auch Nachtaufnahmen ohne Stativ machen: Dann stellt man die Kamera eben auf zweckentfremdeten "Hilfsstativen" ab (Geländer, Mülltonnen, Bänke) oder ich nehm eine leere Getränkekiste oder mein Fahrrad mit und positioniere die Kamera darauf. Da muss man dann eben ein wenig improvisieren. Ein leicht schiefes Bild lässt sich hinterher in Photoshop oder Irfanview auch wieder gerade rücken und ausschneiden. Hauptsache, das Foto ist scharf.


Viele Grüße,
Sven
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#28 von Harald , 05.12.2018 22:58

Einbeinstative sind eine große Hilfe und sehen sehr dezent aus...


 
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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#29 von MiGi , 09.12.2020 17:27

Hallo Leute,

hier eine kleine Erklärung warum es auch dieses Stativverbot gibt.

War 2018 in Hamburg Harburg zum Fotografieren.
Habe da die Bekanntschaft von 2 weiteren Fotografen gemacht,
die selber Mitarbeiter der DB waren.
Die hatten jeweils eine VideoCam auf Stativ und ein Fotoapparat dabei.
Kam eine Zug, wurde die Cam gestartet und dann mit dem Fotoapparat Bilder gemacht.
Muss aber dazu sagen, dass das Cam Stativ ein kleines Stativ war, max. 50cm hoch.
Da kamen wir auch auf das Thema Stativ und Verbot zu sprechen.
Da wurde mir erklärt, dass es Fälle gab, wo das 2te Stativ ziemlich nah an der Bahnsteigkante gestanden ist und durch den Sog vom Zug erfasst wurde und letztendlich mitgerissen wurde.
Verständlich das die Bahn sowas nicht möchte, da es hier zu Sachschäden oder schlimmstenfalls
zu Personenschäden kommen kann.


Die 2 DB Mitarbeiter verwenden deshalb das kleine Stativ und haben es auch noch beschwert durch eine Tasche,
die sie am Kreuzstück drangehängt haben.
Hat man nur einen Fotoapparat mit Stativ, hat man ja die Hände am Foto, da kommt es natürlich auch nicht zum reindrehen des Stativs.
Ob diese Feinheit das Sicherheitspersonal interessiert, ist allerdings fraglich!!!

Kurze Anmerkung zum Schluss noch, oft geben die Lokführer Infos an die Fahrdienstleiter,
wenn sie zu arg bedrängt werden, von den Fotografen oder den Stativen.
Daher auch der Einsatz des Sicherheitspersonals.

Kleiner Tipp, haltet etwas Abstand zur Bahnsteigkante und geht auch etwas Abseits,
so halte ich es immer. Störe somit keinen und wurde bisher auch nicht gestört.


Mit freundlichen Grüßen,

Michael

Doppeltraktion: https://www.stummiforum.de/viewtopic.php?f=111&t=171902


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#30 von Zugschubser , 25.02.2021 00:02

MiGi:

Zitat
Kurze Anmerkung zum Schluss noch, oft geben die Lokführer Infos an die Fahrdienstleiter,
wenn sie zu arg bedrängt werden, von den Fotografen oder den Stativen.



Es gibt aber auch Lokführerinnen mit Nikolausmütze die den Fotografen der am Bü ohne Stativ wartet freundlich grüßen:

So geschehen am ersten Weihnachtsfeiertag 2020 in Lorsbach

Das einzige Mal, dass ich angesprochen wurde war in der U-Bahn in St. Petersburg. Ich war ohne Stativ unterwegs.
Nachdem ich versichert hatte, dass ich zu privaten Hobbyzwecken fotografiere ließ man mich weitermachen.
Ansonsten, wie oben geschrieben,- ein "Stativ" findet sich überall,- mit einem "Einbein" ist man eh mobiler.


Grüße aus Frankfurt
Matthias


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#31 von Analogbahner , 25.02.2021 00:28

Fotografieren ohne Stativ geht gerade noch. Wirklich professionelle Filmaufnahmen ohne Stativ sind fast unmöglich. Es sei denn, jemand hat ein „Schwebestativ“ (Steadycam), was aber bereits zur Profiausrüstung zählt - und ansonsten auch nicht gerade klein ist... Alles andere ist Gewackele.
Ich kenne Stativverbote nur aus Museen, wo es mir sinnvoll erscheint, damit man nirgendwo andetscht. Ansonsten gibt es generell eine Fotografiereinschränkung auf Bahnanlagen (Bahnhöfe gehören dazu) bereits schon vorher.

Immerhin ist die Lichtleistung von Digitalkameras nun doch besser als zur Zeit eines ASA 50-Films, der zwar alle Details festhält, aber Belichtungszeiten im Sekundenbereich erfordert...

Wenn es also generell ein DB-Stativverbot gibt, will die DB einfach nicht, dass gute Filme (oder scharfe Fotos) gemacht werden, weil sie eine eigene Marketingabteilung bezahlen...


Gruß Analogbahner


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#32 von Miraculus , 25.02.2021 01:13

Guten Abend,

das Stativverbot hat doch mit hoher Wahrscheinlichkeit haftungsrechtliche Gründe.

Stolpert ein Fremder über das Stativ, stürzt dadurch und es tritt ein Schaden ein, dann geht die Streiterei los und die Bahn als Hausherrin ist immer mit im Boot, wenn sie dies zuließe.

Und ach ja, zur DSGVO. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Dazu

Art. 2 DSGVO Sachlicher Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

(2) Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten

a) im Rahmen einer Tätigkeit, die nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fällt,
b) durch die Mitgliedstaaten im Rahmen von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich von Titel V Kapitel 2 EUV fallen,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,
d) durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.




Gruß


Peter

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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#33 von Analogbahner , 25.02.2021 15:49

Eigentlich sind das nur Scheinargumente. Verbieten ist nämlich immer einfacher. Wie man sieht, kann JEDER Gegenstand zu Problemen führen. Man müsste also auch Koffer, Rollstühle und Kinderwagen verbieten



Und wer haftet da?


Gruß Analogbahner


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#34 von Lukas Lokführer , 25.02.2021 18:59

Guten Abend Jochen,

Naja, die Bahn, bzw. DB Station und Service oder wer auch immer an dieser Stelle für den Bahnsteig zuständig ist, ist in meinen Augen durch die Aufstellung eines Hinweisschildes aus dem Schneider...

LG

Lukas


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RE: Fotoerlaubnis für Stativaufnahmen??? :-((

#35 von Frank 72 , 25.02.2021 21:58

Die Frage war ein Scherz.


Gruß Frank


 
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