Habe auf Ebay eine Märklin Lok Br 194 (39225) erworben. Die Lok ist laut Verkäufer neu. Diese Lok hat ein ungewöhnlich lautes Fahrgeräusch. Konnte eine Vergleichslok testen, die fährt seidenweich und leise. Kann Ölen der Zahnräder hier Abhilfe schaffen oder muss die Lok zerlegt werden? Oder weiß wer aus Erfahrung wie so ein lautes Fahrgeräusch zustande kommt.
Habe leider Die Rückgabefrist versäumt. Optisch ist die Lok in einwandfreiem Zustand. Alle Soundfunktionen sind auch in Ordnung.
Zitat von transalpin115 im Beitrag Lautes Fahrgeräusch Habe leider Die Rückgabefrist versäumt. Optisch ist die Lok in einwandfreiem Zustand. Alle Soundfunktionen sind auch in Ordnung.
Moin Transalpin115,
Ich hoffe für Dich, dass Du mit "Rückgabefrist" die 14-tätige Widerrufsfrist meinst. Daneben gibt es im Falle eines Mangels noch die Gewährleistung. Praktisch besteht 6 Monate ab Erhält der Ware ein Rücktrittsrecht, sofern dieses nicht ausgeschlossen wurde (nur zulässig bei Privatverkauf).
Das Fahrverhalten, dass Du schilderst, klingt arg nach Fehler im Getriebe. Wenn das Modell also vom Händler stammt, sollte es nach entsprechender Mängelanzeige retourniert werden.
Zitat Ich hoffe für Dich, dass Du mit "Rückgabefrist" die 14-tätige Widerrufsfrist meinst. Daneben gibt es im Falle eines Mangels noch die Gewährleistung. Praktisch besteht 6 Monate ab Erhält der Ware ein Rücktrittsrecht, sofern dieses nicht ausgeschlossen wurde (nur zulässig bei Privatverkauf).
Hallo,
auch das ist nur bedingt richtig. Die Gewährleistungsfrist beträgt (bei Neuware vom Händler) 2 Jahre, wobei in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr gilt: der Verkäufer muss nachweisen einwandfreie Ware geliefert zu haben, ansonsten wird angenommen der Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden. Ein generelles, oder auch nur "praktisches" Rücktrittsrecht besteht in diesem Zeitraum nicht. Man kann den Mangel reklamieren, und Verbesserung oder Austausch verlangen. Erst danach geht es um "Rücktritt" (= Rückabwicklung des Vertrags, Wandlung), z.B. wenn eine Behebung des Mangels nicht möglich ist, oder eine berechtigte Reklamation vom Verkäufer abgelehnt wird.
das ist bekannt, aus Vereinfachungsgründen habe ich bewusst davon abgesehen, die Rechtslage exakt darzustellen. Selbstverständlich steht die (vergebliche) Nachbesserung (beispielsweise durch Reparatur oder Ersatzlieferung) zwischen Mängelanzeige und Rücktritt vom KV.
dann haben wir eh dieselbe Ansicht. (Dein erstes Posting hat nur so geklungen als ob man bei Auftreten eines Mangels innerhalb von 6 Monaten vom KV zurücktreten könne, was für den TO ein unzutreffendes Bild gegeben hätte.)