Hallo zusammen,
meine Frage steht ja schon oben, aber damit Ihr wisst, welchen Hintergrund ich habe und die, die es auch nicht wissen, zumindest erahnen worum es geht nochmal etwas genauer:
Ich baue ein Stück Stadtbahnstrecke mit einem Radius von umgerechnet 1000m. Nun ist die Frage, welche Überhöhung dazu passt. Da sie in NRW liegt, müsste die Formel eigentlich 11,8 * v(zum Quadrat):r(in m) lauten (Quelle: Planungs- und Entwurfsgrundlagen für Stadtbahnen im Lande Nordrhein-Westfalen https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text...ehoben=N&menu=1 )
Da kommt dann bei einer unterstellten Geschwindigkeit von 80km/h -nach Quelle die Entwurfsgeschwindigkeit bei Stadtbahnen - eine Überhöhung von ca 75mm raus.
Und nun habe ich mir rein aus Neugierde die Frage gestellt, wie schnell eigentlich ein Zug nach EBO (also ein normaler Zug) bei einem Radius von 1000m fahren kann. Nun ist die Formel gemäß EBO eigentlich die selbe. Wenn man die maximal zulässige Überhöhung von 160mm bei Schotterbett unterstellt, kommt da nach Umstellen der Formel ca 116km/h raus.
ABER jetzt kommt der Punkt: In der EBO steht, dass ich auf die angesetzte Überhöhung (in dem Fall 160mm) noch den sogenannten Überhöhungsfehlbetrag aufrechnen darf (http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__40.html).
Wenn ich Wikipedia verstehe ich das so, dass es ein fiktiver Wert ist, der auf die reale Überhöhung aufgeschlagen wird (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberh%C3%B6hung) . Diesen erhöhten Wert in die Formel eingesetzt kommt dann bei gleichen Radius eine höhere zulässige Geschwindigkeit raus. Das geht dann zu Lasten der höheren Querbeschleunigung und somit zu Lasten des Komforts.
Dort steht auch, dass der Wert auf Mischverkehrsstrecken ab einem Radius von 1000m maximal 130mm betragen darf.
Und dazu meine Frage:
- was verbirgt sich da genau hinter?
- Habe ich die Intention richtig verstanden?
- Und kann man als Laie nachvollziehen, wie der sich berechnet?
- Wenn die 130mm auf die 160mm aufschlage und die 1000m Kurve mit einer Überhöhung von 290mm rechne komme ich auf eine Höchstgeschwindigkeit von ca 156km. Ist die Annahme korrekt?
- welchen Wert dürfe ich ansetzten, wenn ich weiter die 75mm Überhöhung der Stadtbahnstrecke annehme? auch 130mm, oder darf ich bei geringer Überhöhung auch nur einen geringeren Fehlbetrag annehmen?
- Und was ist unter 1000m? Gibt's den dann gar nicht, oder hat der dann nur ein anderes Limit.
Vielleicht hat ja jemand ein paar Antworten darauf, wobei ich zugeben muss, dass es reine Neugierde ist. Wie geschrieben, die Überhöhung für die Stadtbahn steht ja fest.
Wobei ich es interessant finde, dass man nach EBO dort bei gleicher Überhöhung durch die erlaubte Einrechnung des Fehlbetrags schneller fahren darf als eine Straßenbahn - Zumindest wenn ich das richtig verstanden habe.
Schonmal vielen Dank