RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#1 von Rheingoldexpress , 06.04.2015 22:36

Hallo Zusammen,

mir ist zwar klar, daß es natürlich situationsbedingt individuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen beim Vorbild gibt. Darüber hinaus gibt es aber doch bestimmt generelle Regelungen, zb Befahren von Weichen, Einfahrt in Bahnhöfe oder Durchfahrten in Bahnhöfen, Tunnel, Unterschied von Haupt- und Nebenstrecken, Unterschied von Personen- und Güterzügen, ..... Wäre toll, wenn jemand weiterhelfen könnte. Besonders interessieren mich die Regelungen Anfang der 60er Jahre.


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Niko
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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#2 von Stefan Walter , 07.04.2015 00:12

Hallo Niko,

allgemeingültiges kann man da wenig sagen, außer vielleicht grob vereinfacht, dass Weichen im abzweigendem Strang meistens nur mit 40 km/h befahren werden durften. War das Befahren mit einer höheren Geschwindigkeit erlaubt, so war das in der Bahnhofsfahrordung oder im Buchfahrplan geregelt und ersprechend signalisiert. Beim Befahren des geraden Zweiges, egal vor welcher Richtung, galt meistens die zulässige Streckenhöchstgeschwindigkeit. Die lag bei Hauptbahnen in der Epoche 3 zwischen 100-140 km/h. Bei Nebenbahnen, sofern sie technisch dafür ausgelegt war (beschrankte Bahnübergänge, Bahnhöfe mit Ein- und Ausfahrsignalen und Fahrstraßenabhängigkeit ausgestattet) wohl auch schon mal bei 100 km/h, aber eher wesentlich niedriger.

Durchfahrten in Bahnhöfen, sofern sie über gerade, durchgehende Hauptgleise führten und keine Weichen in abzweigender Stellung befahren wurden, waren ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, mit Streckenhöchstgeschwindigkeit (dh. Vmax 140 km/h) erlaubt. Durchfahrende Züge an Bahnsteigleisen wurden regelmäßig angesagt ("Bitte Vorsicht an Gleis 1! Durchfahrt"). Regelmäßig schneller als 140 km/h wurde erst ab ca. 1962 mit Aufnahme des elektrischenTEE-Verkehrs mit der E 10.12 gefahren. Bis dahin waren nur die Baureihen E10, E18, E19, V200, VT12.5, 01.10, 10 und 03.10 für 140 km/h und mehr zugelassen. Fahrplanmäßige Schnellfahrten mit 200 km/h gab es erst in Epoche 4 mit der E103 im TEE- und später Intercity-Verkehr.

Für das Befahren von Tunnel und Brücken kann es individuelle Geschwindigkeitsbeschränken gegeben haben, allgemein lässt sich wenig dazu sagen. So erwähnte Wolfgang Staiger in seinem Buch über seine Zeit als Studentenheizer im Bw Rheine, dass die Klappbrücke in Emden "nur" mit 100 km/h befahren werden durfte.

Man muss auch zwischen der Höchstgeschwindigkeit und der Reisegeschwindigkeit unterscheiden: Während die Reisegeschwindigkeit sich eher aus der Durchschnittsgeschwindigkeit ableitet und deutlich unter der Höchstgeschwindigkeit lag, wurde letztere ausgereizt, wenn z.B. eine Verspätung einzuholen war. Für F- und D-Züge galten Reisegeschwindigkeiten von 90-110 km/h, bei 100-140 km/h Hg. Darunter lagen mit deutlichem Abstand die Eil- und Personenzüge, ganz unten in dieser Hierarchie waren die Gmp.

Güterzüge hatten in der Epoche 3 meist nur eine Hg von 65 km/h, bedingt u.A. durch älteres Wagenmaterial, dass nicht schneller fahren durfte und durch die Tatsache, dass viele der Güterzüge sehr schwer waren und die Leistungsfähigkeit der Lokokomotiven voll ausnutzten. Schneller ging es nur beim TEEM und bestimmten Schnellgüterzügen mit eiliger Fracht (Kühlwagenganzzüge mit Fisch- und Obst) zu.

Soviel auf die Schnelle.


mfG
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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#3 von Schwanck , 07.04.2015 08:54

Moin zusammen,

diese Frage wurde hier schon öfter gestellt und beantwortet. Ganz allgemein werden die erlaubten Geschwindigkeiten durch die Eisenbahn-Bau-und Betriebsordnung, EBO, geregelt. Bitte selbst danach googeln.


Tschüss

K.F.


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#4 von Rheingoldexpress , 07.04.2015 18:57

Hallo Stefan,

danke für Deine ausführliche hilfreiche Antwort!

Hallo Schwanck,

die EBO kannte ich nicht, werde ich mir mal anschauen, danke auch Dir. Für Anfang der 60er Jahre muß ich dann vor allem nach der BO von 1928 suchen. Zum Thema, hatten wir doch alles schon: such doch mal hier nach Geschwindigkeitsbegrenzung, -beschränkung oder Tempolimit, und Du wirst entweder unzureichende oder gar keine Treffer erzielen. Andere Suchbegriffe kamen mir nicht in den Sinn, sorry.


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#5 von H0Fahrer , 08.04.2015 16:33

Zitat von Rheingoldexpress
Hallo Stefan,

danke für Deine ausführliche hilfreiche Antwort!

....

die EBO kannte ich nicht, werde ich mir mal anschauen, danke auch Dir. Für Anfang der 60er Jahre muß ich dann vor allem nach der BO von 1928 suchen. Zum Thema, hatten wir doch alles schon: such doch mal hier nach Geschwindigkeitsbegrenzung, -beschränkung oder Tempolimit, und Du wirst entweder unzureichende oder gar keine Treffer erzielen. Andere Suchbegriffe kamen mir nicht in den Sinn, sorry.



Hallo,

wenn du nach der EBO suchst, versuche mal die Ausgabe 1957 der EBO 1928 zu bekommen. Das könnte die letzte Änderung vor der Neuherausgabe 1967 gewesen sein. Die Änderungen, und nur diese, wurden im Bundesgesetzblatt Teil II Nr 25 vom 29.08.1957 veröffentlicht. Aussagen zur Geschwindigkeit sind darin nur wenige enthalten, um eine eigene Ausgabe der EBO wirst du nicht herumkommen. Link zum Bundesgesetzblatt
Bei Stefans Aussage zur Nebenbahn, auf der 100 km/h unter bestimmten Umständen möglich wäre, solltest du vorsichtig sein. Eine so aufwändig ausgestatte Nebenbahn halte ich für aussgeschlossen, das widerspricht dem Begriff Nebenbahn. Vielleicht kannst du ja, wenn du eine EBO bekommen hast, dazu etwas posten. Als Alternative kannst du dich auch nach einer entsprechenden Fahrdienstvorschrift umschauen.
Mit der Suche ist das so eine Sache, vielleicht hast du einfach falsche Suchbegriffe benutzt? Probier mal Höchstgeschwindigkeit Güterzüge, mit diesen Begriffen findest du ältere Diskussionen, allerdings zur Epoche 2. Als Grundlage lassen sich diese Ergebnisse durchaus verwenden, auch wenn das nicht dein nachgefragter Zeitraum ist.

Bis dann

Nils


 
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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#6 von 8erberg , 09.04.2015 11:59

Hallo,

ich kenn keine Nebenbahn die 100 km/h zulässt... selbst bis heutig nicht.

Meist kann man es an der Signalisierung der Bahnhöfe sehen, welche Vmax zulässig ist:

1. nur Trapeztafel - Vmax. 40 km/h
2. nur Einfahrsignale - Vmax.50 km/h
3. Ein- und Ausfahrsignale - Vmax. ca. 60 km/h - einige wenige schon damals 80 km/h aber erst mit Bü-Sicherungen

meist liegen die geringeren Höchstgeschwindigkeiten am relativ einfachen Oberbau, einfachere Sicherungsmaßnahmen (meist keine Vorsignale, viele unbeschrankte Büs), relativ starke Steigungen und engere Kurven.
Hinzu kamen noch bis in die 60er Jahre Schäden durch den Krieg, entweder durch direkte Kriegshandlungen oder auch durch überschweren Umleiterverkehr, welcher häufig über Nebenbahnen geführt wurde wenn Hauptlinien mal wieder gesperrt waren

BTW gab/gibt es auch viele 1-gleisige Hauptstrecken, die natürlich andere Sicherungsmaßnahmen und Signalisierungen haben!

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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#7 von Hamburger Hochbahn ( gelöscht ) , 10.04.2015 12:18

Die schnellste Nebenbahn Deutschlands ist wohl die Strecke Kiel - Flensburg, hier werden abschnittsweise 120 Km/h gefahren.


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#8 von Rheingoldexpress , 12.04.2015 09:03

Moin Zusammen,

danke an alle für die vielen wertvollen Tips. Wenn meine Epoche III Züge also eher gemütlich unterwegs sind, passt das zum Vorbild. Das wollte ich hören


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Niko
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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#9 von Dwimbor , 12.04.2015 09:13

Ich hab nur die EBO von 1967. Da steht (H Hauptbahn, N Nebenbahn, ohne Angabe gilt für beide):

durchgehend gebremste Reisezüge
H: 160km/h (ohne INDUSI nur 100 km/h!)
N: 80 km/h

durchgehend gebremste Güterzüge:
H: 100 km/h
N: 80 km/h

nicht durchgehend gebremste Züge:
50 km/h

geschobene Züge
30km/h, N: 20km/h über technisch nicht gesicherte BÜ

nachgeschobene Züge:
H: 60 km/h (80, wenn Schiebelok and Bremsleitung angeschlossen ist)
N: 40 km/h

Hilfszüge 50km/h

Im Gleisbogen: V= Quadratwurzel aus (R/11.8*(ü+130)), wobei R= Radius in m und ü = Überhöhung in mm.


Viele Grüsse, Michael

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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#10 von E 44 , 16.08.2018 16:55

Moin moin Stummis,

auch wenn das hier schon ein bissel Zeit aufm Buckel hat, hat es mir doch wertvolle Infos gebracht.
Nach der Formel vom Dwimbor darf ich auf meiner Nebenbahn tatsächlich nur mit 55 Km/h fahren. Das hilft mir ungemein weiter.

Mist, eigentlich wollte ich das gar nicht so genau machen.

Danke...


Liebe Grüße aus der Südheide
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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#11 von Epsuedgro44 , 18.08.2018 16:53

Hallo E44,

nach "Formeln" wird auf keiner Nebenbahn gefahren.Die Hg wird generell für jeden Streckenabschnitt nach der größtmöglichen Einschränkung festgesetz.

Das Schild "Blumen pflücken während der Fahrt verboten" gab es ja wirklich mal bei den Nebenbahnen, die wegen der Trassierung kaum mehr als 20 Km/h zu ließen.


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#12 von E 44 , 18.08.2018 17:09

Hallo Epsuedgro44,


ich hatte solch eine Formel noch nie gesehen, deswegen hab ich die mal angewendet.
Soweit ich das verstanden hatte, war die Formel wohl für Bögen und der Hg mit der sie durchfahren werden können.
Das auf meine Nebenbahn angewendet, dürfte ich also etwas mehr als 55 Km/h fahren.
Da das sowieso keine "Rennstrecke" ist, hab ich die HG auf meiner Nebenbahn einfach mal auf 60 Km/h festgesetzt. Das dann zum festsetzen von HG auf Streckenabschnitten.
Ich lern also immer noch was dazu und da ist noch ne ganze Menge was da zu lernen ist.

Dankbar bin für jede Info, die verständlich gegeben wird. So wie hier


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#13 von Remo Suriani , 19.08.2018 11:50

Guten morgen,

Zitat
nach "Formeln" wird auf keiner Nebenbahn gefahren.Die Hg wird generell für jeden Streckenabschnitt nach der größtmöglichen Einschränkung festgesetz.



Selbstverständlich wird nach dieser Formel gefahren. Denn diese Formel ist eine der Einflussfaktoren auf die großtmöglichen Einschränkungen. Sobald Du eine Einschränkung der Höchstegschwindigkeit aufgrund eines Bogens hast, hat jemand das mit der Formel durchgerechnet. Das ist bis heute nicht anders. Eigentlich macht man sich vorher Gedanken, was die Zielgeschwindigeit der Strecke ist. Daraus leitet man die Mindestradien ab um zu wissen, wie man die Strecke planen muss. Teilweise funkioniert das aber mit den Radien nicht immer, dann muss man die Geschwindigkeit auf den Wert reduzieren, den die Formel zulässt. Bei einer Nebenbahn kann es durchaus sein, dass man eh nur 50km/h als Ziel ansetzt, dann kann ich eben entsprechend flexibel trassieren, aber auch da gibt die Formel das Minimum vor.

Spannend ist hierbei das "ü" (die Überhöhung) und die "130" (Überhöhungsfehlbetrag).
Das "ü" ist bei Schotter maximal 160mm, wobei es in Bogenweichen, an Bahnsteigen auf Bahnübergängen aber geringer. Der Überhöhungsfehlbatrag ist ein Wert der der realen Überhöhung als Bonus aufgeschlagen wird (tatsächlich müsste bei der Formel die reale Überhühung ü+130mm betragen, um bei Höchstgeschwindigkit keine Seitenbeschleunigung zu merken, als die Kurve nicht zu spüren). Das hätte alledings negative Folgen, wenn dan mal ein Zug in der Kurve stehenbliebe. Außerdem sorgt der Überhöhungsfehlbetrag dafür, dass man überhaupt durch Weichen fahren darf, den ohne die 130mm käme bei Überhöhung 0mm ja auch 0km/h bei einem r von 190m raus.

Wobei auch der Überhöhungsfehlbatrag variieren kann. Bei Zügen mit Neigetechnik wird der Wert einfach hochgesetzt, daraus ergibt sich dann die abweichenden Höchstegschwindigkeit für Bogenschnelles fahren. Die Neigung des Wagenkastens simuliert quasi eine zusätzliche Überhöung, die dem Fehlbetrag aufgeschlagen wird. Auch in Bogenweichen darf hingegen nur ein reduzierter Überhöhungsfehlbetrag angesetzt werden

Zu den 55km/h: Streckenhöchstgeschwindigkeiten sind in der Regel vielfaches von 10, hier dürfte man nur 50 fahren. Es wird auch nicht kaufmännisch aufgerundet, wobei man teilweise, wenn das Ergbnis 59 wäre auch mal ein Auge zugedrückt hat

Viele Grüße

Dirk


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#14 von Epsuedgro44 , 21.08.2018 15:29

Hallo Dirk,

da muss ich dich ein wenig korrigieren.

Nebenbahnen (oder Sekundärbahnen wie man im Süddeutschen sagte) wurden vornehmlich zur Erschließlung der Regionen gebaut,wo sich eine "richtige" Strecke nicht (aus damaliger Sicht) rentierte.
So begannen die einzelnen deutschen Staaten ab dem Ende des 19.Jahrhunderts mit dem Bau diverser Nebebenbahnen,von denen viele bereist nach dem 2. Wk wieder stillgelegt wurden.
Die meisten dieser Bahnen waren am Anfang wirklich nur für 20 oder 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt, da man dort sowohl einfacheren Oberbau als auch leichtere Schienen einbaute.
Auch beim Rollmaterial kamen leichte Lokomotiven und Wagen zum Einsatz,für Bayern zum B. typisch die PtL 2/2 (auch als Glaskasterl bekannt).


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#15 von Dwimbor , 22.08.2018 10:13

Zitat

Hallo E44,

nach "Formeln" wird auf keiner Nebenbahn gefahren.Die Hg wird generell für jeden Streckenabschnitt nach der größtmöglichen Einschränkung festgesetz.

Das Schild "Blumen pflücken während der Fahrt verboten" gab es ja wirklich mal bei den Nebenbahnen, die wegen der Trassierung kaum mehr als 20 Km/h zu ließen.



Naja, die Formel habe ich mir ja nicht ausgedacht, sondern sie steht in der EBO. Sie setzt eben für die entsprechende Kurve die Obergrenze. Natürlich können andere Faktoren (Oberbau, Bahnübergänge etc.) einen Wert unterhalb des Maximalwertes verlangen.


Viele Grüsse, Michael

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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#16 von Erich Müller , 22.08.2018 12:27

Zitat

Hallo Dirk,

da muss ich dich ein wenig korrigieren.

Nebenbahnen (oder Sekundärbahnen wie man im Süddeutschen sagte) wurden vornehmlich zur Erschließlung der Regionen gebaut,wo sich eine "richtige" Strecke nicht (aus damaliger Sicht) rentierte.
So begannen die einzelnen deutschen Staaten ab dem Ende des 19.Jahrhunderts mit dem Bau diverser Nebebenbahnen,von denen viele bereist nach dem 2. Wk wieder stillgelegt wurden.
Die meisten dieser Bahnen waren am Anfang wirklich nur für 20 oder 30 Km/h Höchstgeschwindigkeit ausgelegt, da man dort sowohl einfacheren Oberbau als auch leichtere Schienen einbaute.
Auch beim Rollmaterial kamen leichte Lokomotiven und Wagen zum Einsatz,für Bayern zum B. typisch die PtL 2/2 (auch als Glaskasterl bekannt).



Hallo (?),

kann es sein, dass du das Prinzip Nebenbahn mit dem Prinzip Kleinbahn bzw. Lokalbahn vermengst?


Freundliche Grüße
Erich

„Es hat nie einen Mann gegeben, der für die Behandlung von Einzelheiten so begabt gewesen wäre. Wenn er sich mit den kleinsten Dingen abgab, so tat er das in der Überzeugung, daß ihre Vielheit die großen zuwege bringt.“
Friedrich II. über Fr. Wilhelm I.


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#17 von Epsuedgro44 , 25.08.2018 15:58

Hallo Erich,

dazu empfehle ich einmal den Blick in die EBO aus dem Jahre 1904 (RGBl. Nr.47, S.387 vom 15. November 1904)

da diese die der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 ersetzt.



Kleinbahnen hingegen unterlagen dem Kleinbahngesetz


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RE: Geschwindigkeitsbegrenzungen der DB in der Epoche III

#18 von E 69 , 29.08.2018 15:59

Haĺlos.

Wie wars mit der Höchstgeschwingkeit
auf Schmalspur bahnen

egal Privatbahnen oder DB?

MFG
Wolfgañg


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