Hallo Eisenbahnfreunde,
kann mir bitte jemand folgendes erklären.
Ich dachte eigentlich ich hätte die Zahlengebung
des Austauschverfahrens ( 1. und 2. Ziffer der Wagennummer )
verstanden, aber bei Modellen, und auch manchen Original-
bildern, entdecke ich immer wieder Zahlenkombinationen,
die ich nicht verstehe.
Wie kann ein ein 2-Achsiger EVA Kesselwagen die 21 tragen?
Laut meinen Unterlagen müsste er die 23 tragen, da Privatwagen.
Wie kann ein 4-Achsiger Rungenwagen der DB die 21 tragen?
Laut meinen Unterlagen müsste er die 31 tragen, da 4-Achsig.
Wie kann ein 4-Achsiger Kesselwagen der VTG die 31 tragen?
Laut meinen Unterlagen müsste er die 33 tragen, da Privatwagen.
Wie kann ein 2-Achs. ged. Güterwagen mit Werbeaufschrift die 21 tragen?
Laut meinen Unterlagen müsste er die 23 tragen, da Privatwagen.
Wie kann ein 2-Achs. ged. Güterwagen ohne P-Kennzeichn. die 23 tragen?
Laut meinen Unterlagen müsste er die 21 tragen, da kein Privatwagen.
Wie sieht es bei der DB mit verpachteten Wagen mit der AV-Nummer aus?
Durften von der DB verpachtete Wagen eine Werbeaufschrift tragen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir diese Beispiele jemand erklären könnte.
Gruß
Roland