Beste Reinout,
ich schreibe auch noch einmal hier, der Vollständigkeit halber
Das Auflösen der Fahrstraße kann nicht an das zurückstellen des Signals gekoppelt sein. Das hat einen ganz einfachen Grund: Würde man das Signal in einer Notsituation vorzeitig auf halt stellen, darf sich die Fahrstraße nicht auflösen. Daher sind diese Schritte getrennt: Ich darf die Fahsrtraße erst aufklösen, wenn der Zug steht, oder die Signalzugschlusstelle (habe ich ja schn von geschrieben passiert wurde). Das Signal stele ich aber ggf. zurücl, wenn keine der beiden Bedingungen erfüllt sind - Eben in einer Notsituation, bei einer Fehlleitung, oder ggf. auch aus Versehen.
Für das Auflösen kenne ich persönlich 3 Vaianten:
- Kontakt (z.B. S44) löst Fahsrtraße auf
- Kontakt+Mitwirktaste (Erst wenn der Kontakt befahren wurde, kann man die Tatse zum auflösen betätigen). Gibt es teilweise auch zwischen Stellwerken: Fahsrtraße beim Wärter, Kontakt wird überfahren, gibt beim Fdl die Mitwirktaste frei und der kann dem Weichenwärter per Taste nun die Fahrstraße auflösen.
- Nur per Taste (bin mit nicht sicher, den Fall kenne ich nicht, kann mir aber vorstellen, dass es das bei einfachen Verhälnissen - wie bei Dir - gibt). Hier wäre ein Beleg hilfreich, ich habe keinen.
Für den Fall Kontakt + Taste gibt hier eine gute Beschreibung: (auch wie der Kontakt technisch funktioniert) http://www.eisenbahn-unfalluntersuchung....icationFile&v=3
Seite 11, Kapitel 4.4, ab dem zweiten Absatz.
Eine Variante mit Schlüssel ist mir nicht bekannt, könnte eventuelle eine Variante im signalisiertem Zugleitbetrieb sein, aber für eine besetzte Betriebsstelle wäre mir das unbekannt.
Nun zur Ausfahrzugstraße:
Ich persönlich kann mir eine Fahsrtraße ohne Festlegung nicht so richtig vorstellen. Das Signal selber ist ja keine Bedingung für eine Fahrstraße, daher ist sie ohne Signal nicht weniger schützendwert, es ist eine Fahrstraße, wie jede anderen auch. Und diese ist zu Sichern. Der Fahrsraßenhebel stellt dabei keine ausreichende Sicherung da, da damit PEPSi (Merkwort zur Fahrwegsicherung) nicht vollständig ist:
Prüfen - Meint das Prüfen auf Freisen von Gleisen und weichen
Einstellen - der Fahrwegelemente
Prüfen - auf richtige Lage! Das passiert im mechanischen Stellwerk über den Fahsrtraßenhebel - per Definition sichert er nicht
Sichern - Festlegen der Fahrsrtraße
Gemäß heutigen Regelwerk muss man eine Hilfssperre anbringen, wenn man den Fahrstraßenhebel nicht festlegen kann. Es handelt sich hierbei aber um keine Regelhandlung. Der Fall ohne Asigs im mech. Stellwerk ist wohl heute nicht mehr vorgsehen, aber ich kann mir auch schwer vorstellen, dass eine Hilfssperre mal Regelandlung war (sonst hieße sie ja nicht Hilfssperre).
Wie es nun aber genau dort ausseht, kann ich auch nur spekulieren. Ich habe nur ein sehr ungutes Gefühl bei einer nicht festgelegten Fahrstraße. Das Wiederspricht meinem Verstädnis der Bahn von der Sicherheit der Fahrstraße und man kann der Bahn vieles nachsagen, aber das ist eigentlich eine seit Jahren feste Konstante, die sich von Mechanik bis zum ESTW durchzieht.
Trotz meiner Anerkung möchte ich aber betonen, dass wir jetzt hier wirklich bei ganz kleinen Kleinigkeiten sind. Sowas wie Du da baust, mit dem Vorbildnahe Betrieb ist genau mein Ding