Zitat von im Beitrag Frage zu Modellbahn Börsen - 13.07 : bei e bay 13 negative Bewertungen !
Hallo Steve,
leider läßt Du uns über die Details im unklaren.
Wurde die Lok durch Bieten oder Sofortkauf erworben. Ist der Kaufpreis etwa marktüblich?
Es soll ein Trick bei Online-Auktionen sein, wenn ein Artikel weit unter Wert ersteigert wurde, zu behaupten, er sei kaputt gegangen. Dies ist die z.B bei ebay für den Verkäufer einzige Möglichkeit, die Ware zum niedrigen Preis nicht hergeben zu müssen.
Ich habe mal etwas derartiges bei Stiftung Warentest gelesen, meine ich mich zu erinnern.
Trotzdem:
Ihr habt einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen, den der Verkäufer erfüllen muss. Du könntest woanders eine gleichwertige Lok kaufen und der Händler müsste die Differenz eines höheren Preises als Schadensersatz bezahlen.
Aber ob sich der ganze Aufwand lohnt?
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang, Hallo Matthias und alle,
vielen Dank für Euer Engagement in dieser verzwickten Sache ..
Ich hatte ja eingangs schon geschrieben, daß ich die Lok GÜNSTIG
erworben hatte, mir erschließt sich nicht, ob die Höhe des Kaufpreises,
Sofortkauf oder Höchstbietender Preis Einflüsse auf die Rechtsgültigkeit
eines Kaufvertrag haben sollten.
Natürlich war auch mein Verdacht zuerst, der Laden will hier den "Schaden"
eines zu niedrigen Verkaufspreises vermeiden, indem er die Lok als
defekt und dann, nach meiner eleganten Retoure, nun als nicht mehr
verfügbar bezeichnet.
Der normale Kurs einer alten Roco E 94 liegt - je nach Zustand und
Jahreszeit - zwschen ca. 60 und 90 Euro. Ich hatte "Glück" und zahlte 56.-
Aber selbst wenn sie nun wirklich erst defekt UND dann noch irrtümlich
auf der Börse verschachert wurde, habe ich ein Anrecht auf einen
ähnlichen Artikel ( wie ja vom Geschäft auch angeboten wurde,
nur eben z.Zt. nicht vorrätig).
Da es sich hier nicht um die ahnungslose Witwe eines verstorbenen
Sammlers handelt, oder einen Sammler, der halt mal eine Lok verkauft,
sondern um einen Profibetrieb, gehe ich mal davon aus, daß der Laden
in absehbarer Zeit wieder an eine vergleichbare Lok herankommt,
wahrscheinlich auch zu einem für ihn besseren Kurs als ich, z.B.
im Rahmen eines Gesamtpreises einer Sammlungsauflösung, also billiger,
als wenn ich als Privatmann das Netz durchforste.
Nein, Anwalt wäre Schwachsinn. Entweder friedliche Einigung,
d.h. irgendeine grüne Roco E 94 - Ersatzlok, ohne weitere Kosten,
oder Geld zurück- dann aber Publikation des Falles bei e-bay und der
entsprechenden Bewertung.
VG
Steve
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