RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#76 von Jandrosch ( gelöscht ) , 03.02.2019 17:48

Zitat

Jandrosch: Du must nur oben lesen - wenn Du die OT-Vertragsrecht-Diskussion ausblendest, fällt es wie Schuppen aus den Haaren

Tipp:
Beitrag #56



Danke für den Hinweis - war mir schon bekannt.
Ein jeder muss mit seiner eingeholten Auskunft zurecht kommen.


Jandrosch

RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#77 von E95 , 09.02.2019 19:27

Hallo allerseits,

bitte beachtet, dass es bei DHL unterschiedliche Geschäftsbereiche gibt. Wenn Ihr ein Paket an die Deutsche Post/DHL übergebt, dann gelten die AGB, die DHL für diesen Bereich hat. (Höchsthaftung bis zu € 500 pro Sendung bei nachgewiesenem entsprechendem Schaden).
Bei Päckchen gibt es gar keine Haftung, weil Ihr keinen Versendungsnachweis habt.

Wenn DHL als Spediteur tätig wird, im sogenannten Freight-Bereich, dann gelten ganz andere Bedingungen. Die AGB des Speditionsgewerbes, die ADSp,
gelten nicht bei Aufträgen von natürlichen Personen. Somit gilt die Haftung gemäß HGB, maximal € 8,33 SZR pro kg Rohgewicht. Der Abschluss einer Transportversicherung ist also beim Versand von Modellbahn-Artikeln dringend anzuraten.


Gruß

Peter


 
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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#78 von Sebastian Woelk , 15.02.2019 15:42

Zitat


Schlicht: Falsch

Ein Blick in § 2 UStG sagt was ganz anderes.

Zitat
... jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen




Guido




Ich habe jetzt nur die erste Seite der Beiträge durchgesehen, jedoch nicht alles gelesen...

Beruflich habe ich mehr als mir lieb ist mit Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer und (Lohnsteuer) zu tun. Mein Wissen entspricht bei Weitem nicht dem eines Steuerfachanwaltes oder eines Steuerberaters.

Auch habe ich mit Käufen via eBay schon einige, auch negative, Erfahrungen sammeln können.

Die Politik will schlicht die ausländischen Anbieter die nichts zahlen, notfalls über den Käufer. Das geht aber nur wenn der Verkäufer ehrlich ist. Ich habe mir mal eine super Kopflampe mit Akkus bestellt. Lieferung aus China, bei der Kaufabwicklung keine Steuerzahlung. Der Verkäufer war ehrlich und hat auf dem entsprechenden Formular angekreuzt "Warenlieferung", die Post hat die Sendung beim zuständigen Hauptzollamt abgegeben und mich informiert. Also dort hingefahren, dort wurde die Sendung geöffnet und gemäß beiliegender Rechnung geprüft ob da nicht noch mehr drin ist, dann wurden die 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet und ich durfte sie bezahlen.

Da das Arbeitsausrüstung war konnte ich die Steuer im Rahmen der Voranmeldung als Vorsteuer geltend machen. Somit war ich wieder beim Nettopreis. Die Steuer wurde aber berechnet und erhoben und dann verrechnet, somit alles in Ordnung. Ich habe die Steuer zwar nicht direkt abrechnen können aber via Barkassenerstattung durch meinen damaligen Arbeitgeber. Er hat mir den Nettobetrag lt. Rechnung und den Steuerbetrag lt. Quittung Zoll erstattet und die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet bekommen.

Aus dem Fernsehen kenne ich einen Fall in welchem jemand etwas hochpreisiges im Internet bestellt hat, hat via PayPal gezahlt und bekam die Lieferung mit dem Vermerk "Gift" was die englische Übersetzung für "Geschenk" ist. Diese Sendungen werden unmittelbar zugestellt. Da es keine Gegenleistung gibt kann auch keine Steuer berechnetbwerden denn es fehlt ja der Warenwert. Wenn nun aber "Gift" angekreuzt wird obwohl es vom Kunden bezahlt wurde ist dies schlicht ein Steuerbetrug. Der Verkäufer aus China oder sonstwo erzählt seiner Steuerbehörde "Export" und braucht keine Umsatzsteuer entrichten. Der z.B. deutsche Käufer kennt die Regelung u.U. nicht weil er ein solches Geschäftbdas erste Mal tätigt und begeht damit durchaus unwissentlich eine Steuergefährdung oder Steuerminderung, in schwerwiegenden Fällen eine Steuerhinterziehung. Diese 3 Bezeichnungen sind übrigens Abstufungen der Finanzbehörden. Nur Steuerhinterziehung ist strafbar. Bei den beiden vorhergehenden wird das Problem behoben wenn die geminderte oder gefährdete Steuer nachgezahlt wird. Da wird auch keine Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Bei Steuerhinterziehung hingegen wird grundsätzlich die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Es handelt sich übrigens nicht um ein sog. Antragsteller, ein Strafantrag ist somit nicht erforderlich.

Im Rahmen der ganzen Bank-CD die gekauft wurden hat man übrigens festgelegt ab welchen Beträgen der hinterzogenen Steuern zwingend eine Haftstrafe Folgen muss. Das ist eine sog. "ermessenslenkende Weisung" in diesem Fall an die Richterschaft. Deswegen jstauch el Präsidente Uli abgewandert. Er hat den Mangel versucht zu heilen und die hinterzogene Steuer nachgezahlt, r hat auch Selbstanzeige erstattet die i.d.R. Straffreiheit garantiert. In der Regel gilt aber nur wenn nicht bereits ermittelt wird. Und das war bei Uli Hoeneß aber bereits der Fall. Da kann man keine Straffreiheit mehr erlangen in dem man sich selbst anzeigt.

Zurück zum Thema...

Eine geiler Nebeneffekt für die Finanzbehörden sind die ganzen gewerblichen Privatverkäufer. Das sind Menschen die durchaus einer geregelten Arbeit nachgehen, aber in ihrer Freizeit irgendwas verkaufen was sie entweder einkaufen oder herstellen.

Wenn ich eine eigene Modellbhnsammlung verkaufe weil ich das Hobby aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen kann oder in Folge einer Scheidung eine deutlich kleinere Wohnung habe dann sollte man mit dem Steuerberater oder mit dem Finanzamt reden. Das verhindert schon Mal ein Prüf- ggf. Ermittlungsverfahren.

Ein Stummianer hat eine richtig zündende Idee zum Umbau eines Fahrzeuges und entwickelt sichhierzu einen Teilesatz. Stellt das Ergebnis hier vor. Dann rufen auf einmal 50 andere "auchhabenwill" und der Kerle beginnt das Zeug zu fertigen. Aufgrund der Komplexität des Teilesatzes braucht der 10 Stunden um einen Teilesatz zu produzieren und sagt ganz plötzlich "45 Euro Material" - ich will noch 100 Euro für die Zeit und die Energie wie Licht im Bastelkeller, Heizkosten etc. Der "Lohn"liegt dann zwar nur irgendwo im Bereich Mindestlohn, im Hauptjob hat der vielleicht Bruttomdas doppelte - das ist ja egal.

Wir reden hier aber nicht mehr von gelegentlich und Privatverkauf. Es liegt im Ermessen des zuständigen Finanzämter und dort eventuell vorliegender ermessenslenkende Weisungen wie das ganze eingestuft wird wenn man in 7 Jahren 5 Teilesätze oder jedes Jahr 2 verkauft. Der erste kann in Meck-Pomm als Gewerbe eigestut werden, der zweite in Bayern als private Tätigkeit. Vergleiche oder Klagen gegen solche Entscheidungen geben keine Garantie darauf des es für den plötzlich Steuerpflichtigen dann besser wird.

Ich habe bei eBay mal einen wahrlichen Schrott gekauft, erkannt habe ich es aber erst als ich das Zeug in Händen hielt. Dieser Verkäufer hat alles als "gebraucht und "von privat" verkauft. Den gleichen Artikel hat er aber auch vorher schon mehrfach verkauft u d danachauch wieder. Hier ist das ganze schon sehr sehr gefährlich. Bekommt das Finanzamt das mit dann prüfen die ganz schnell. Vielleicht wird ein Teil des Materials was für die Herstellung gebraucht wird ja auch auf Arbeit geklaut? Dann wird da ja auch Steuer gemindert. Nämlich Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Der Arbeitgeber könnte damit ja Gewinne erwirtschaften.

Auch die in anderen Beiträgen erwähnten ständigen Börsenverkäufern kommt man so ein Stück weit nach. Da werden ganze Sammlungen aus Haushaltsauflösungen gekauft, das Material gesichtet und nach Zustandseinschätzung wird es wieder verkauft. Der zahlt an die Erben u.U. 100 Euro pro Lok und verkauft einzelne seltene gut erhaltene Stücke für 250 Eurooder sogar mehr. Da ist der Verlust weil er 30 Euro pro Wagen bezahlt hat und mal einen für 25 abgegeben hat locker wieder drin. Möglich das dieser Börsenverkäufer auch Hartz IV Empfänger ist. Staatliche Stütze kassieren. Auf der Börse an einem WE 500 Euro Umsatz machen und das ein ganzes Jahr lang an z.B. 30 Wochenenden. Dann noch einen ebay-Shop und schwupp hat der mehr als ein Arbeitnehmer der sich 40 Stunden Woche pro Woche abrackert. Für solche Leute möchte ich auch keine Stütze finanzieren. Wieso sollte ich dem die Grundversorgung sichern? Er verdient doch selbst Geld. Jeder darf das Thema gerne auch aus der Sicht des Steuerzahlers und der Verwendung seiner Steuergroschen betrachten. Denn die Gemeinde bekommt ja einen Teil des Lohn- bzw. Einkommensteueraufkommens vom Bund zugewiesen. Unter Umständen spart sich Henner eine teure Autoreparatur weil Ludwig seine Börsenverkäufe ordentlich anmeldet und 5000 Euro Einkommensteuer zahlt, Jürgen seine Einkünfte ungehindert angibtund die Gemeinde deswegen eine kaputte Straße ein Jahr eher sanieren kann.

Es ist alles ein Kreislauf...

Ein Bekannter hat vor über 15 Jahren mal eine Haushaltshilfe gesucht. Anzeige im örtlichen Gemeindeblatt "ich suche..." - eine "Bewerbung" habe ich selbst gesehen. "Bin 45 Jahre habe 3 Kinder und will 6 Euro die Stunde. Ich wünsche keine Anmeldung für ein bisschen putzen da mir sonst mein Hartz IV gestrichen wird." Diese besondere Bewerbung jedenfalls flog ohne weitere Bearbeitung in den funktionstüchtigen und gerade heiß arbeitenden Kamin im Wohnzimmer meines Bekannten... Das ist die beste Bearbeitung für so einen geistigen Müll.

Das könnte man jetzt noch weiter ausufern, ich lasse es, ich bekomme nämlich Hunger, Mittag war bisher im Ausfall.


Viele Grüße
Sebastian Woelk


St. Galenit?

- nicht realen Namen
- Liste von Städten bei wikipedia durchgegangen...
- Eisenerz in Österreich... klingt gut.
- Ein Bleierz heisst wissenschaftlich Galenit...
- Heiligensud drüber und heraus kam St. Galenit...

https://de.wikipedia.org/wiki/Galenit


 
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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#79 von lm249 , 21.03.2019 12:23

Moin zusammen,

das Bundesministerium der Finanzen hat sich mit Schreiben vom 28.01.2019 (III C 5 - S 7420/19/10002 zu §§ 22f, 25e und 27 Abs. 25 UStG) geäußert.

In Rz 1 heißt es:

Zitat
... hat der Betreiber eines elektronischen Markplatzes zu den auf seinem Marktplatz tätigen Unternehmern, die Lieferungen im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurden und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, ...



Somit ist Stummi aus der Nummer raus. Im Forum werden lediglich die Marktteilnehmer zusammen gebracht. Die Beförderung / Versendung wird nicht durch Stummi abgewickelt. Dieser Fall liegt in Deutschland im wesentlichen beim Amazon Marketplace vor.

Guido


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#80 von Erich Müller , 21.03.2019 14:56

Hallo Guido,

ich bin zwar prinzipiell deiner Ansicht, dass Kleinanzeigen kein Marktplatz im Sinn des Gesetzes sind, aber aus dem Nicht-mal-Halbsatz, den du aus dem Text gerissen hast, kann ich deine Schlussfolgerung beim besten Willen nicht nachvollziehen.


Freundliche Grüße
Erich

„Es hat nie einen Mann gegeben, der für die Behandlung von Einzelheiten so begabt gewesen wäre. Wenn er sich mit den kleinsten Dingen abgab, so tat er das in der Überzeugung, daß ihre Vielheit die großen zuwege bringt.“
Friedrich II. über Fr. Wilhelm I.


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#81 von JoWild , 21.03.2019 17:07

Zitat

... die auf dem von ihm bereitgestellten Marktplatz rechtlich begründet wurden und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, ...


Lest mal genau: ... rechtlich begründet .... das bedeutet, dass das Kaufangebot und/oder auch der Kaufvertrag über den Marktplatz erfolgen. Problematisch ist hier ev. die PN-Funktion des Forums, denn die ist Bestandteil Marktplatzplattform (des Forums) genau wie die Kleinanzeigen. Einen Kaufen-Button gibt es ja nicht, der die rechtliche Begründung direkt im "Marktplatz" auslösen würde.
Wenn der Marktplatz nur Angebote mit Telefonnummer, e-mail-Adresse oder realer Postanschrift zulassen würde, wäre die rechtliche Begründung nicht mehr mit dem "Marktplatz" verknüpft.

Und das "und bei denen die Beförderung oder Versendung im Inland beginnt oder endet, ." bezieht sich nur auf Handelsfälle die im Inland beginnen oder enden und hat nicht mit der Beteiligung des Marktplatzes als Transporteur zu tun, sondern damit, dass einer der Handelsbeteiligten im deutschen Inland angesiedelt ist.

Und jetzt wendet euch an eine Fachanwalt, der euch die Situation sicher etwas klarer erklären kann.


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
Joachim


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#82 von lm249 , 21.03.2019 19:25

[quote="Erich Müller" post_id=1955137 time=1553176603 user_id=26147]
Hallo Guido,

ich bin zwar prinzipiell deiner Ansicht, dass Kleinanzeigen kein Marktplatz im Sinn des Gesetzes sind, aber aus dem Nicht-mal-Halbsatz, den du aus dem Text gerissen hast, kann ich deine Schlussfolgerung beim besten Willen nicht nachvollziehen.
[/quote]


Moin Erich,

ich habe das Schreiben mit Aktenzeichen angegeben. Leider kann ich den Link dazu hier nicht einstellen, da er in einigen Wochen ins Leere laufen wird. Aber mittels dieses Aktenzeichens kann das Schreiben vielleicht später noch in den Weiten des Internets gefunden werden.

Somit kann sich anhand der Rechtsauffassung des BMF jeder selbst ein Bild davon machen.

Eines sei aber noch einschränkend dazu erwähnt: dieses Schreiben ist keine Rechtsgrundlage, sondern lediglich eine Verwaltungsanweisung und bindet nicht die Finanzgerichtsbarkeit. Aber da die Finanzämter somit nicht dieses Thema bei jeder Plattform, sondern nur den einschlägig bekannten, eine habe ich genannt, aufgreifen wird, wird es vermutlich auch keine Klagen geben.

Ansonsten halte ich an meiner Interpretation weiterhin fest. Ich habe hier die Kernaussage zitiert, die für den Thread von Bedeutung ist.

Im übrigen sind die §§ 22f und 25e UStG nur dann auf Stummi anzuwenden. Ich verweise daher auch auf Rz 20 des Schreibens:

Zitat
§ 25e Abs. 5 UStG enthält die Definition des elektronischen Markplatzes, der unter die neueingeführten gesetzlichen Regelungen fällt. Nicht unter die Regelungen fallen elektronische Marktplätze, die das vorgesehene Erfordernis, dass es einem Dritten, der nicht Betreiber des elektronischen Marktplatzes ist, ermöglicht wird, über diesen elektronischen Marktplatz Umsätze auszuführen, nicht erfüllen (sog. Vermittlungsmarktplatz, der die Funktion eines „Schwarzen Brettes“ übernimmt). In diesen Fällen kann sich der Nutzer über bestehende Angebote Dritter informieren und Kontakt zu einem möglichen Vertragspartner aufnehmen. Das für einen Umsatz i. S. d. UStG erforderliche Rechtsgeschäft wird nicht auf der Vermittlungsplattform rechtlich begründet, sondern über einen anderen Weg und zu einem anderen Zeitpunkt.



Insofern bitte ich um Nachsicht, dass ich diesen Teil des Schreibens erst jetzt zitiere. Aber leider, leider, wie die meisten habe ich noch vieles anderes um die Ohren. Und das, obwohl mir dieses Schreibens beruflich seit Anfang Februar als offiziell bekannt sein sollte. Tatsächlich habe ich es erst heute gelesen, da ich gerade einen Vortrag zu rechtlichen Dingen im Bereich der IT vorbereite.

Im übrigen wurde in den letzten Jahren immer wieder, zumindest in den einschlägigen Medien, das Thema Amazon und im besonderen die dortigen Händler aus dem Reich der Mitte thematisiert. Diese führen nicht immer die Umsatzsteuer ab, obwohl sie sie in manchen Fällen auf den Rechnungen ausweisen. Diesem Treiben soll mit der (lange überfälligen) Gesetzesänderung nunmehr Einhalt geboten werden. Die Frage ist lediglich, ob es auf Dauer eine Wirkung zeigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Amazon den sich daraus ergebenen Verwaltungsaufwand auf sich nehmen und daher Ausweichstrategien entwickeln wird. Insofern: abwarten

Ich hoffe, dass Thema ist jetzt hinreichend geklärt.

Guido


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#83 von lm249 , 21.03.2019 19:31

Zitat

...
Und jetzt wendet euch an eine Fachanwalt, der euch die Situation sicher etwas klarer erklären kann.



Hi Joachim,

im Zweifel würde ich eher einen Steuerberater einschalten. Denn meine Erfahrungen mit Fachanwälten für Steuerrecht sind nach jahrzehntelanger Berufserfahrung allenfalls als sehr durchwachsen zu bezeichnen. Anders gesagt: mal persönlich bekannte Juristen fragen, welchen Stellenwert das Steuerrecht im Jurastudium hatte. Dann erschließt sich meine Aussage.

Achso: der Steuerberater wird bei solchen Fragen heute wiederum eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, damit er (Vorsicht: Haftungsrisiko) auf der sicheren Seite ist.

Guido


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#84 von JoWild , 22.03.2019 08:34

Zitat

Zitat

...
Und jetzt wendet euch an eine Fachanwalt, der euch die Situation sicher etwas klarer erklären kann.



Hi Joachim,

im Zweifel würde ich eher einen Steuerberater einschalten. Denn meine Erfahrungen mit Fachanwälten für Steuerrecht sind nach jahrzehntelanger Berufserfahrung allenfalls als sehr durchwachsen zu bezeichnen. Anders gesagt: mal persönlich bekannte Juristen fragen, welchen Stellenwert das Steuerrecht im Jurastudium hatte. Dann erschließt sich meine Aussage.

Achso: der Steuerberater wird bei solchen Fragen heute wiederum eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt einholen, damit er (Vorsicht: Haftungsrisiko) auf der sicheren Seite ist.

Guido



Als erstes: Was meinst du wohl, warum ich das von dir zitierte geschrieben habe? Eine Rechtsberatung ist hier nicht zulässig.

Als zweites: Auch bei Anwälten gibt es immer solche und solche.
Im Studium hat das Steuerrecht deswegen einen geringeren Stellenwert, weil es sich permanent ändert und so kaum ein verlässlicher Studieninhalt generieren lässt und das Gesetzgebungsverfahren vollständig dem anderer Gesetzgebungsbereiche entspricht.
Es gibt aber eine Vielzahl von Steuerfachanwälten, die in einer Steuerberatungskanzlei ansässig sind. Und es ist wie immer - im Berufsleben muss man sich permanent weiterqualifizieren. Das Studium oder auch Ausbildungen sind immer nur Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung.
Und die Rechtsauskunft des Finanzamtes bezieht sich immer auf einen dezidierten Einzelfall.


Ich wünsche allen Freude an ihrer Modellbahn
Joachim


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#85 von lm249 , 22.03.2019 10:15

Zitat

...
Und die Rechtsauskunft des Finanzamtes bezieht sich immer auf einen dezidierten Einzelfall.



Moin Joachim,

OT-Modus an
es kann in diesen Fälle immer nur um den Einzelfall gehen, genauer um den jeweiligen Mandanten. Allgemein ist immer schwierig, da der Einzelfall üblicherweise meist zumindest knapp an den Beispielen in der Literatur vorbei geht.
OT-Modus aus

Ansonsten liegt der Ball bei Stummi, der sich hoffentlich vernünftig informiert hat. Ich habe hier lediglich den Topic aufgegriffen.

Und jetzt Modellbahn spielen

Guido


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RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#86 von Jandrosch ( gelöscht ) , 22.03.2019 19:05

Zitat

.................
Und die Rechtsauskunft des Finanzamtes bezieht sich immer auf einen dezidierten Einzelfall.



Pardon, aber dies mit Sicherheit nicht, sonst müßte sich das Finanzamt mit unzähligen Einzelfällen beschäftigen.

Es wird eine allgemeine Formulierung mit entsptechenden Möglichkeiten eines Spielraumes geben, in dem man sich bewegen darf.
Mit Sicherheit werden zu gegebenem Zeitpunkt und Möglichkeit einzelne Fälle beurteilt.


Jandrosch

RE: Umsatzsteuergesetz und seine Folgen

#87 von lm249 , 22.03.2019 19:47

Zitat

...
Pardon, aber dies mit Sicherheit nicht, sonst müßte sich das Finanzamt mit unzähligen Einzelfällen beschäftigen.

Es wird eine allgemeine Formulierung mit entsptechenden Möglichkeiten eines Spielraumes geben, in dem man sich bewegen darf.
Mit Sicherheit werden zu gegebenem Zeitpunkt und Möglichkeit einzelne Fälle beurteilt.



Moin Uwe.

die verbindliche Auskunft ist immer eine Auskunft im Einzelfall. Das läuft grob vereinfacht folgendermaßen ab: der Steuerberater stellt eine konkrete Frage zu einem genau bestimmten zukünftig geplanten Sachverhalt an das Finanzamt und fügt zugleich seine Rechtsauffassung zu dem Thema hinzu, so dass das Finanzamt im Grunde nur noch ja oder nein sagen braucht. Soweit das Finanzamt dazu ja sagt und der dargestellte Sachverhalt wie in der Anfrage verwirklich wird, dann ist das Finanzamt an die verbindliche Auskunft gebunden, vgl.§ 89 Abgabenordnung.

Dieses Verfahren ist sehr aufwändig, das liegt in der Natur der Sache. Der Steuerberater muss den Sachverhalt sehr genau darstellen, zudem auch seine Rechtsauffassung sehr präzise begründen. Hier liegt schon die große Schwierigkeit. Es muss quasi in die Zukunft geschaut werden und es darf dann nicht vom Sachverhalt abgewichen werden. Auf bereits im Zeitpunkt der Anfrage begonnene oder gar verwirklichte Sachverhalte kann kein Antrag gestellt werden.

Das Finanzamt selber muss die Anfrag seinerseits genau unter die Lupe nehmen und Anhand der vom Steuerberater formulierten Anfrage seiner Meinung zu dem zukünftigen Sachverhalt bilden, denn es bindet sich rechtlich für die Zukunft.

Somit ist dieses Verfahren sehr teuer. Zum einem lässt sich der Steuerberater für seine Arbeit von seinem Mandanten natürlich hierfür bezahlen. Zum anderen folgt bei überschreiten bestimmter Grenzen zudem ein Gebührenbescheid des Finanzamtes.

Das Verfahren ist nicht zwingend Alltag, aber bei bestimmten geplanten Konstellation sehr Sinnvoll. Denn das gibt Planungssicherheit für den Steuerberater und seinen Mandanten. Insbesondere bei eher komplexen Verträge, die angedacht sind, kommt dieses Verfahren zum tragen.

Im übrigen, was bringt eine allgemein gehaltene Auskunft? Allenfalls eine allgemein gehaltene Antwort. Diese Antwort kann niemanden binden, da der letztlich verwirklichte Sachverhalt nicht mit dem angefragten Sachverhalt übereinstimmen kann und somit die Auskunft ins Leere läuft.

Und weiß heißt Spielraum? Im Bereich des Ertrag- oder Umsatzsteuerrechtes gibt es grundsätzlich keinen Spielraum. Das Finanzamt kann hier nur gebundene Entscheidungen treffen, denn das Gesetz lässt hier nichts anderes zu. Die Ausnahmen hierzu sind sehr rar gesät und tun hier nichts zur Sache.

Außerdem erfolgt die Anfrage immer schriftlich. Mal eben eine Auskunft am Telefon? Gerne, aber nur unverbindlich, Das weiß der Steuerberater natürlich.

Meine Darstellung ist noch grob vereinfachend. Dieses Verfahren ist auf Seiten der Steuerberater und der Finanzämter sehr kompliziert. Und ein Großteil der angefragten verbindlichen Auskünfte verläuft schon deshalb negativ, weil die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ich habe bisher nur in einer kleinen Anzahl aller Anfragen mich überhaupt mit dem angefragten Sachverhalt beschäftigen brauchen, nur weil seitens der Anfragenden nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren. In solchen Fällen kam keine verbesserte Anfrage, weil dann meist der Sachverhalt sich nicht mehr aufschieben lies oder nicht mehr verwirklicht wurde.

Genug mit steuerlichen Dingen den geneigten Leser gelangweilt.

Guido


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