Hallo,
am Sonntag war ich urlaubsmäßig im München. Dort habe ich dann abends den Hauptbahnhof besucht. Mit Stativ und Kamera bewaffnet habe ich dann mehrere Loks mit langer Belichtungszeit fotografiert.
Dann erschien plötzlich ein Elektromobil mit zwei weiblichen "Rotkäppchen" der DB-AG. Sie verlangten von mir die Vorlage einer Fotoerlaubnis, da ich ein Stativ verwendete. Ohne Stativ könne ich weitermachen, mit Stativ nur mit Erlaubnis! Während der Diskussion mit den beiden hätte ich noch fast einen ÖBB-Railjet verpaßt....
Ich habe dann an anderer Stelle weitergemacht, natürlich mit Stativ und wurde innerhalb von zehn Minuten noch zweimal von anderen DB-AG-Mitarbeitern angesprochen. Selbst wenn ich jetzt eine Genehmigung gehabt hätte, hätte ich mehr Zeit mit der Vorlage dieser verbracht, als mit dem fotografieren selbst.
Nun gibt es ja die Geschäftliche Mitteilung Nr. 3 vom 19.01.2001 der DB-AG. Darin steht: "Fotoaufnahmen für private Zwecke sind in allen "dem allgemeinen Verkehrsgebrauch" dienenden Anlagen ohne Genehmigung/Legitimation gestattet." Von einer "Stativerlaubnis" steht hier rein gar nichts. Zumal bei Dunkelheit ein Stativ zwingend notwendig ist, da der Einsatz von Blitzanlagen in der o.g. Geschäftlichen Mitteilung verständlicherweise nicht gestattet ist.
Ich machte natürlich meine Aufnahmen heimlich zu ende, war aber sehr verärgert. Dazu muß ich sagen, das die Aufnahmen wirklich nur meinen privaten Zwecken dienen. Ich bin weder proffessioneller Eisenbahnfotograf noch habe ich vor, meine Aufnahmen in irgendeiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Warum dieses Verbot des Stativs? Ist es eine Gefahr für andere Reisende? Wenn ja, würde es natürlich mit einer Genehmigung auch nicht ungefährlicher werden....
Ich war verärgert und es wurmte mich, also sprach ich zwei Mitarbeiter von DB-AG-Sicherheit an, die auf dem Hbf patrolierten. Ich konfrontierte Sie mit der Geschäftlichen Mitteilung Nr. 3. Ihre Erklärung war folgende: "Grundsätzlich wäre das Ganze eine rechtliche Grauzone. Der DB-AG-Mitarbeiter müsse mir vertrauen können, nur privat zu fotografieren. Die Arbeit mit dem Stativ unterscheide den professionellen Fotografen vom Hobbyfotografen. Sprich wenn ich ein paar Schnappschüsse aus dem Handgelenk mit einer kleinen Digitalkamera mache und dies auch nur beim Umsteigen oder beim Warten auf einen Reisenden, dann ist daß ein privater Zweck. Wenn ich jedoch mit DSLR und Stativ arbeite und mich auch noch, länger als dreißig Minuten damit auf dem Bahnhof beschäftige, dann unterstellt man mir, die Fotos zum geschäftlichen Zwecke zu machen. "
Dann will man eine Genehmigung, wahrscheinlich auf jeden Fall gegen "Bares".
Aber auch ein Hobbyfotograf der nur für sich zu hause fotografiert, wächst mit seinen Erfahrungen. Ich fotografiere jetzt seit über zwanzig Jahren Eisenbahnen, ja fast dreißig Jahre. Soll ich immernoch mit der "Voigtländer" meines Vaters handtieren. Natürlich wachsen die Ansprüche wenn man so lange Zeit seinem Hobby frönt. Und irgendwann hat man dann auch eine digitale Spiegelreflexkamera (semiprofessionelle Klasse). Und man lernt auch, das sich lange Belichtungszeiten, die in einem abendlichen Hauptbahnhof von Nöten sind, nur mit einem Stativ realisieren lassen. Und wenn ich als Berliner nach rund 25 Jahren mal wieder auf dem Münchener Hbf bin, da sei es mir doch gestattet, mich mal für zwei Stunden mit meinem Hobby zu beschäftigen. Deshalb bleibe ich doch trotzdem ein Hobbyfotograf, der Loks der DB-AG für private Zwecke macht.
Ist Euch so etwas auch schon passiert? Ich bin sehr verärgert über die DB-AG!
Wie überzeuge ich einen Mitarbeiter der DB-AG mit wenigen Sätzen davon, daß ich trotz Stativ nur Fotos zum privaten Gebrauch mache?
Auf Eure Beiträge bin ich sehr gespannt!
Gruß Volker
P.S.: Vielleicht ist ja auch einer von Euch zufällig bei der DB-AG beschäftigt und kann einen "Insidertip" geben.