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Im Sonderfall, dass das "Richtungsgleis" (in Deutschland herrscht ja meistens im Schienenverkehr noch der "Rechtsverkehr") gesperrt wird oder zum Baugleis wird, sind Fahrten auf dem Gegengleis zulässig. Signalisiert wird das mit den Signalen Zs1 oder Zs8, da es ohne GWB auch keine entsprechenden Fahrstraßen gibt, um signalisierte Zugfahrstraßen einzustellen. Die Fahrstraße muss manuell / hilfsweise gesichert werden.
Das ist grundsätzlich korrekt, gilt so aber nur für kurze Baustellen (mal eine Hand voll Nächte o.ä.). Für eine Sperrung eines Streckengleises über viele Wochen hinweg ist ein Befahren des Gegengleises über Zs8 oder Befehl nicht mehr geeignet, da die Fahrt hier ohne jegliche technische Sicherung stattfindet, und somit ein einziger Fehler zum Unfall führen kann. Aus diesem Grund hat man hier bei der Bundesbahn das Betriebsverfahren "zeitweise eingleisiger Betrieb (ZEB)" eingeführt, das heute kaum mehr bekannt ist (und heute als eigenständige Bezeichnung auch nicht mehr existiert, vom Prinzip her aber nach wie vor durchgeführt wird).
Beim ZEB werden die beteiligten Stellwerke umgebaut. Der Streckenblock auf dem verbliebenen Streckengleis wird mit einer Erlaubnis ausgestattet, so dass die Strecke jetzt als vollwertige eingleisige Strecke unter voller technischer Sicherung betrieben werden kann. Wenn wir jetzt von Bahnhof A über das Gegengleis Richtung Bahnhof B fahren, benötigen wir im Bahnhof A Ausfahrsignale. Hier kann man in der Regel die ganz normalen Ausfahrsignale verwenden, es müssen halt Fahrstraßen nachgerüstet oder bestehende Fahrstraßen so umgebaut werden, so dass man auf das Gegengleis ausfahren kann.
Für den Bahnhof B braucht man jetzt ein Einfahrsignal. Insbesondere bei mechanischen Stellwerken ist der Bau eines eigenen Einfahrsignals auf dem Gegengleis relativ aufwendig, deswegen verzichtet man hier darauf, und erklärt das Einfahrsignal des Regelgleises jetzt für gültig für das Gegengleis. Dies wird zum einen dem Zugpersonal explizit bekanntgegeben (heutzutage vermutlich in der La), zum anderen wird am Gegengleis eine Schachbretttafel aufgestellt. Das Signal, auf das sich die Schachbretttafel bezieht, steht dann tatsächlich ein Gleis weiter neben dem Regelgleis.
Genau das dürfte vermutlich auch die Situation sein, um die es hier im Ausgangsbeitrag geht Wichtig ist hier aber: Das ist nur möglich, wenn das Regelgleis gesperrt ist! Es ist also nicht möglich so eine Konstruktion für das Überholen eines Zuges durch einen anderen zu nutzen.
Übrigens noch ein Detail am Rande: Der ZEB kann auch so eingerichtet sein, dass er nicht durchgehend aktiv ist, sondern nur während grade Bauarbeiten laufen. Wenn es so vorgesehen ist, dann kann das Stellwerkspersonal selbstständig zwischen Normalbetrieb und ZEP hin und herwechseln, z.B. wenn die Bauarbeiten nur nachts oder nur am Wochenende sind.
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Auf einigen Strecken - vor allem im nördlichen Bereich - ist das Signal des
linken Gleises durch eine Trapeztafel (Ne1), wie man sie ursprünglich ent-
lang der Nebenbahnen findet, ersetzt. Der Lokführer erhält den Fahrauftrag
über die LZB oder den Zugbahnfunk.
Das hat nicht mit dem Norden zu tun, nachgerüstet wurden alle Strecken die bisher keine Signale am Gegengleis hatten und Geschwindigkeiten > 70km/h erlaubt haben.
Wo gibt es denn die Situation, dass man keine Signalisierung am Gegengleis hat, aber trotzdem über LZB dran vorbeikommt?
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Diese Maßnahme soll einerseits die Anzahl der Lichtpunkte und andererseits
die Wartungskosten senken. (DB AG)
Nein, das stimmt nicht - es handelt sich hier (bis auf wenige Ausrutscher in der Neuzeit) um Strecken, die zu einer Zeit mit neuen Stellwerken ausgerüstet wurden, wo GWB noch nicht serienmäßig eingerichtet wurde. Diese hatten auch vorher schon keine Signale an der Stelle, da stand bisher einfach gar nichts.
Die Nachrüstung von GWB verlangt hier Anpassungen an den Stellwerken, was relativ kostspielig ist. Beim Bau neuer Stellwerke wird in der Regel (wie gesagt, es gibt einzelne Ausnahmen) GWB eingebaut.
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den Fall gibt es so nicht. Es kann lediglich sein, daß ein Zug den Auftrag hat, das linke Gleis zu befahren, und "in Höhe" des Block- /Einfahrsignals zu halten. Insofern ist der Standort
des Signals auch für Züge auf dem linken Gleis massgebend, nicht aber, ob das Signal Halt oder Fahrt zeigt. Aber da spielt die Schachbretttafel nicht mit...
Wie oben geschrieben - doch, die Situation gibt es sehr wohl.
Ansonsten kann ich nur das gleiche an den Themeneröffner sagen wie alle anderen - um genauer zu sagen was hier an genau der erwähnten Stelle passiert brauchen wir mehr Infos, z.B. in Form eine Fotos. Ansonsten kann ich auch nur raten.