Zugschlussbeleuchtung - Orient Express Epoche 2 ca. 1929-32

#1 von MoBa_Dieter , 24.01.2024 13:29

Hallo liebe Modellbahngemeinde,

wie war die rote Schlussbeleuchtung bei den Packwagen in der Epoche 2 ca.1929-32 (Anzahl und Position)?
Leider konnte ich noch keine entsprechenden Fotografien bei Google finden.

Über entsprechende Hinweise würde ich mich sehr freuen.

MfG

Dieter 😀


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RE: Zugschlussbeleuchtung - Orient Express Epoche 2 ca. 1929-32

#2 von J.A.M. , 24.01.2024 17:28

Hallo Dieter ,

Nun das hängt davon ab , auf welchen Bahnen/Länder der "Orient-Exp." unterwegs ist !

Denn die Schlussbeleuchtung richtet sich immer nach den Betriebsvorschriften / Signalordnung der jeweiligen

Bahn , auf deren Streckennetz sich der Zug befindet . -- Hier also EST oder DRG ..

Aus diesem Grunde befinden sich auch div. Halterungsvorrichtungen für die "Rücklichter" an der Stirnseite der Waggons...

Grüsse

Pierre


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zuletzt bearbeitet 24.01.2024 | Top

RE: Zugschlussbeleuchtung - Orient Express Epoche 2 ca. 1929-32

#3 von Atlanta , 25.01.2024 08:24

Moin Dieter und Kollegen,

In der Epoche 2 waren Oberwagenlaternen noch üblich, diese zeigten nach vorne weißes Licht und nach hinten rotes Licht, zusätzlich dazu wurde am rechten Puffer oder am letzten Zughaken ein dritte Zugschlußlaterne eingehängt.

In der Schweiz gab es davon abweichende Vorschriften und die BLS hatte wiederum ganz eigene Betriebsvorschriften, was Zugschlußbeleuchtungen anbetraf, welche von den Normalien der SBB abweichen bzw. abwichen.
Bei der BLS fuhr man mit vier und farblich unterschiedlichen Zugschlußlaternenabblendungen.
Jede Anreinernationalbahn hatte zu dem ihre ganz eigenen Fahrdienstvorschriften und Signalbücher.
Die Orient Expreßwagen waren für den internstionalen, grentüberschreitenden Verkehr zugelassen und hatten entsprechende Laternenhalterungen an den Wagen zu haben, wo dann die Zugschlußlaternen umgesteckt wurden, wenn in ein Gebiet einer anderen Bahnverwaltung gefahren wurde.

Bei Zugschlußlatetnen jener Epoche wurden aber auch Unterschiede zwischen ein- und mehrgleisigen Bahnstrecken gemacht ebenso bei Doppelparallelausfahrten zweier gleichzeitig abgelassener Züge aus einer Bahnstation.

Um auf den Stellwerken aus der Ferne die Züge voneinander unterscheiden zu können hat der links fahrende Zug die dritte Schlußlaterne am linken Puffer und der rechtsfahrende Zug am rechten Puffer zu führen. An der nächsten Bahnstation nach dieser Doppelausfahrt (kein Planhalt) wurde der Zug angehalten und die Zugschlußlaterne vom links ausfahrenden Zug vom linken an den rechten Puffer umgehängt.

Die Fahrzeuge früherer Eisrnbahnepochen mit damals vorschriftsgemäßen Zugschlußbeleuchtungen austustatten ist in der midellbahnerischen Umsetzung eine Herausforderung, besonders in der davorliegenden Epoche 1.


LG Ingo

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Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#4 von norbert1 , 25.01.2024 08:35

Hallo!

Ich mach es mal ganz einfach. Bei der DRG galt das Zg 3 Regel=Schlußsignal. Oberwagenscheiben rot und weiß oder Oberwagenlaternen rot leuchtend. Siehe Signalbuch (SB), 1935 herausgegeben

Grüße


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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#5 von Atlanta , 26.01.2024 02:52

Moin Norbert,

Ich möchte anmerken, daß der Themenersteller für die Zeit von 1929 bis 1932 anfragte, da ist dann ein Verweis auf die 1935 veröffentlichte Ausführung des Signalbuches bzw. der Signalordnung nicht sehr zielführend.

Ältere Ausgaben der Signalordnung wurden mit Ergänzungsblättern zum Einkleben bei Änderungen erweitert.


LG Ingo

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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#6 von norbert1 , 26.01.2024 09:10

Hallo Ingo,

wie sah es denn 1929-32 aus?

Grüße


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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#7 von RichyD , 26.01.2024 10:49

Servus,
für die Zeit vor 1935 gilt die Signalordnung von 1907; spätere Änderungen sind natürlich zu berücksichtigen.
Da mir die Änderungen nicht vorliegen (keine Ahnung, ob sich diese auf die Zugsignalisierung beziehen), hier die Angabe mit Stand 1907.

Demnach ist bei Dunkelheit oder unsichtiger Sicht das Signal 16b zu führen.
Es besteht aus einer rot geblendeten Laterne rechts in Pufferhöhe sowie zwei Oberwagenlaternen, nach vorn grün und nach hinten rot geblendet.
Falschfahrten, vereinfachter Zugschluss und die Signalisierung bei Tage führe ich hier nicht auf.

Zudem gilt das Ganze ohnehin nur auf dem Gebiet der DRG.
Für den Orient-Express sind die Signalvorschriften sämtlicher Länder, durch die er fährt, zu berücksichtigen und die entsprechenden Blendscheiben in 1:87 vorzuhalten

Sich das Ganze zu vereinfachen und folglich Zg3 (gemäß SB1935) zu signalisieren, halte ich für eine empfehlenswerte Methode, um das Ergrauen des Haupthaares im Zügel zu halten...

Beste Grüsse
Richy


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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#8 von norbert1 , 26.01.2024 11:03

Hallo Richy,

Zitat von RichyD im Beitrag #7
gilt die Signalordnung von 1907


1907 gab es viele Länderbahnen, die Reichsbahn wurde 1920 geschaffen. Dann gab es doch verschiedene Ordnungen in den jeweiligen Gebieten z.B. KBStB, Baden
Um das Ergrauen des Haupthaares zu zügeln, würde ich auch das SB anwenden.

Grüße


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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#9 von RichyD , 26.01.2024 11:12

Richtig,
da aber die DRG-Signalordnung erst 1935 kam, galt auch 1920 (oder 1928 wie gefragt) noch die Signalordnung der Länderbahnen.
Ich werde mir nun aber nicht die Mühe machen, die einzelnen Länderbahnen auseinander zu klabüstern, obwohl das sicher ein lustiger Zeitvertreib sein könnte...

Beste Grüsse
Richy


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RE: Zugschlussbeleuchtung ca. 1929-32

#10 von Railwolf , 02.05.2024 13:49

Zitat von J.A.M. im Beitrag #2
Denn die Schlussbeleuchtung richtet sich immer nach den Betriebsvorschriften / Signalordnung der jeweiligen [...] Bahn , auf deren Streckennetz sich der Zug befindet . -- Hier also EST oder DRG ..


Nicht zu vergessen die Alsace-Lorraine - die Gepäckwagen wurden laut dieser Grafik (wikimedia) erst in Straßburg Richtung Wien beigestellt bzw. in Gegenrichtung in Straßburg zurückgelassen.


Leider hab ich keine komplette Signalordnung der A.L. finden können (man müßte Jean Buchmann fragen...), wage aber anzunehmen, daß da direkt die SO des Reichs angewandt wurde, schließlich fuhr der Zug über die Straßburger Rheinbrücke ins Reich.

Zitat von norbert1 im Beitrag #8
Dann gab es doch verschiedene Ordnungen in den jeweiligen Gebieten z.B. KBStB, Baden
Um das Ergrauen des Haupthaares zu zügeln, würde ich auch das SB anwenden.


Es gab schon 1907, geändert 1910, eine reichseinheitliche Signalordnung. Zu finden beispielsweise hier:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek...2GECQGKVC6BRX33
Zugschlußsignale ab Seite 372.
Zitat von RichyD im Beitrag #9

da aber die DRG-Signalordnung erst 1935 kam, galt auch 1920 (oder 1928 wie gefragt) noch die Signalordnung der Länderbahnen.

Wie gesagt, die Reichs-Signalordnung von 1910.

Auch Frankreich mit seinen sechs halbprivaten Regionalgesellschaften hatte eine einheitliche Signalordnung, https://www.jonroma.net/media/signaling/....%201931-01.pdf
die allerdings in dieser Ausgabe von 1924 nur die Streckensignale beschreibt, nicht die Signale am Zug. Das der Vollständigkeit halber.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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