Zitat von J.A.M. im Beitrag #2
Denn die Schlussbeleuchtung richtet sich immer nach den Betriebsvorschriften / Signalordnung der jeweiligen [...] Bahn , auf deren Streckennetz sich der Zug befindet . -- Hier also EST oder DRG ..
Nicht zu vergessen die Alsace-Lorraine - die Gepäckwagen wurden laut dieser Grafik (wikimedia) erst in Straßburg Richtung Wien beigestellt bzw. in Gegenrichtung in Straßburg zurückgelassen.
Leider hab ich keine komplette Signalordnung der A.L. finden können (man müßte Jean Buchmann fragen...), wage aber anzunehmen, daß da direkt die SO des Reichs angewandt wurde, schließlich fuhr der Zug über die Straßburger Rheinbrücke ins Reich.
Zitat von norbert1 im Beitrag #8
Dann gab es doch verschiedene Ordnungen in den jeweiligen Gebieten z.B. KBStB, Baden
Um das Ergrauen des Haupthaares zu zügeln, würde ich auch das SB anwenden.
Es gab schon 1907, geändert 1910, eine reichseinheitliche Signalordnung. Zu finden beispielsweise hier:
https://www.deutsche-digitale-bibliothek...2GECQGKVC6BRX33Zugschlußsignale ab Seite 372.
Zitat von RichyD im Beitrag #9
da aber die DRG-Signalordnung erst 1935 kam, galt auch 1920 (oder 1928 wie gefragt) noch die Signalordnung der Länderbahnen.
Wie gesagt, die Reichs-Signalordnung von 1910.
Auch Frankreich mit seinen sechs halbprivaten Regionalgesellschaften hatte eine einheitliche Signalordnung,
https://www.jonroma.net/media/signaling/....%201931-01.pdfdie allerdings in dieser Ausgabe von 1924 nur die Streckensignale beschreibt, nicht die Signale am Zug. Das der Vollständigkeit halber.