Also, bestimmte Regeln, wann die Rungen abzunehmen sind, kenne ich eigentlich nicht, sie bleiben eigentlich immer dran, solange sie nicht beim Be- und Entladen im Weg sind, oder für die Ladungssicherung gebraucht werden. Wenn ich also Fahrzeuge über eine Seitenrampe belade, lasse ich die Rungen weg, weil sie während des Transportes nicht gebraucht werden, und beim Entladen evtl. wieder im Weg wären. Bei Be- und Entladung ausschließlich über Kopframpen bleiben die Seitenrungen dran, und nur die Rungen an den Kopfklappen werden abgenommen. Bei Containertransporten auf Rungenwagen kommen die Rungen ebenfalls runter, esrtens, um bei Kranbeladung dem Kranführer das Leben zu erleichtern, zweitens, um Rungen und Container beim Be- und Entladen nicht einem zusätzlichen Beschädigungsrisiko auszusetzen, und drittens, weil bei evtl. Entladung durch Container-Stacker die Rungen wieder unnötig im Weg wären. Die Rungen selber dienen, von einigen neueren Fahrzeugen mit in die Rungen integrierten Niederbindeeinrichtungen, tatsächlich nur als "Wegroll- und Herunterfallschutz", für die Ladungssicherung sind zusätzliche Ösen für Spanndrähte oder -gurte am Wagen vorhanden.
Gruß, Volker