@ all Ich würde gern wissen, wie bei der Doppeltraktionsfahrt die Beleuchtung der 2. Lok geregelt ist: • Wenn sie direkt hinter der 1. Lok angekoppelt ist (vermutlich keine Beleuchtung) • Bei sandwich-Fahrt, wenn die Lok am Zugende ist? (sicher Schlußlichter) Zu Dampflokzeiten mußte auf der 2. Lok eine Besatzung mitfahren, das ist selbst mir klar. Aber wie ist das heute bei Diesel- bzw. E-Loks geregelt?
bei der DB: Ganz vorne am Zug ist dreilicht Spitzensignal; ganz hinten 2 rote Schlusslichter oder Tafeln. Um welches Fahrzeug es sich dabei handelt ist egal. Dazwischen sind keine Lichtzeichen vorgesehen.
Gruß Alex
Anlage Epoche 3 (wird grosszügig ausgelegt) Sammeln gelegentlich auch andere Epochen;hauptsächlich Märklin + Roco in letzter Zeit immer mehr Piko
#4 von
Baureihe 232
(
gelöscht
)
, 22.12.2009 14:24
Zitat von Manipol Zu Dampflokzeiten mußte auf der 2. Lok eine Besatzung mitfahren, das ist selbst mir klar. Aber wie ist das heute bei Diesel- bzw. E-Loks geregelt?
Wenn eine Maschine Doppeltraktionssteuerung hat kann man die beiden Maschinen von einem Führerstand aus steuern, d.h. die Besatzung auf der zweiten Maschine wird nicht "gebraucht". Wenn keine Doppeltraktionssteuerung vorhanden ist, muss auf der zweiten Maschine auch jemand sein.
ZitatWenn keine Doppeltraktionssteuerung vorhanden ist, muss auf der zweiten Maschine auch jemand sein.
Bestes Beispiel: Baureihe 221, die hat nämlich im Gegensatz zur 220 keine Wendzugsteuerung, die als Mehrfachtraktionssteuerung mißbraucht werden könnte. Nur sind zwei gekuppelte 221er keine Doppeltraktion, sondern da fährt die eine Lok Vorspann vor der anderen.
Zitat von Manipol@ all Ich würde gern wissen, wie bei der Doppeltraktionsfahrt die Beleuchtung der 2. Lok geregelt ist: • Wenn sie direkt hinter der 1. Lok angekoppelt ist (vermutlich keine Beleuchtung) • Bei sandwich-Fahrt, wenn die Lok am Zugende ist? (sicher Schlußlichter) Zu Dampflokzeiten mußte auf der 2. Lok eine Besatzung mitfahren, das ist selbst mir klar. Aber wie ist das heute bei Diesel- bzw. E-Loks geregelt?
Danke für Eure Hilfe und schöne Feiertage Manfred
Doppeltraktionen werden vom führenden Führerstand aus gesteuert. Eine zweite "Besatzung" ist nicht von Nöten. Es gibt aber auch Fälle, in denen 2 komplette Garnituren (also eigentlich 2 Züge) zusammen fahren. Die zweite Lok wird vom vorderen Fst gesteuert und der Lokführer sitz aber auf der hinteren Lok (Dienstplanmäßig so bedingt da er den hinteren Zug ab Buchloe, beim Beispiel "München - Memmingen / Füssen" die Züge eine andere Strecke befährt).
Generell ist bei Doppel- und Mehrfachtraktionen nur der führende Führerstand zu besetzen und sonst nichts. (Ausnahmen bestätigen die Regel, wie immer )
Bei Vorspann- oder Doppeltraktion ist das Spitzenlicht am zweiten Tfz ausgeschaltet. Bei Mehrfachtraktion mit zwischen den Traktionsfahrzeugen eingestellten Wagenzug (Sandwich) hat das letzte Fahrzeug ein Schlußsignal. Wenn z.B. eine Lok am Zugschluß läuft die im Schiebedienst tätig ist (z.B. Geislingen, Altenhundem, Lauffach) ist bei ungekuppelter Lok das Spitzenlicht zuführen.
als grundregel gilt: NUR zuganfang und zugende sind zu kennzeichnen mit licht oder Schlusstafeln(für güterwagen).
nach Vorspann und Doppeltraktion gibt es dann noch den "Schlepp" wenn zB ein lok-bespannter zug mit einer E-lok durch einen defekt der lok "liegen bleibt": Schleppende lok: spitzensignal nur vorne(vorderen stromabnehmer aufgebügelt) defekte lok: ohne spitzensignal(beide stromabnehmer abgebügelt)
was hierbei mit dem lokfürer der defekten lok passiert,entzieht sich meiner kenntnisse. auf jedenfall ist auch hier wenigstens der lokführer der schleppenden lok,auf der schleppenden lok!
@Shane Zu Deinem Beitrag eine Frage: ich habe irgendwann einmal gelernt, daß die führende (am Zugkopf stehende) Lok den hinteren Bügel aufgefahren hat, damit im Falle eines Oberleitungsbruchs nicht beide Bügel durch die OL abgerissen werden. Gilt diese Regelung nicht in dem von Dir beschriebenen "Schlepp"??
Schöne Feiertage und ein gutes, vor allem gesundes 2010 wünscht Euch Manfred
Hat das zweite Fahrzeug hinter der "führenden Lok" ein Steuerabteil (Steuerwagen, geschleppte Lok etc.), so ist der erste Bügel zu wählen. Der Grund dafür ist der Funkenflug der ggf. Einbrände auf den Frontscheibe hinterlassen kann. Der erste Bügel wird auch benutzt wenn z.B. ein Plan-, Kessel-, Container-, oder Autotransportwagen als erstes Fahrzeug hinter der Lok eingestellt ist. Dies entfällt aber so langsam, da einige Tfz nur noch ein DB Bügel besitzen (z.B. BR189).
re, keine regel ohne ausnahmen! @manipol: was du "gelernt" hast,ist die regel.im normalfall ist der in fahrtrichtung hintere stromabnehmer hoch,vollkommen korrekt!
die ausnahme sind eben die genannten dinge,die 216(Martin)hier beschreibt. bei planwagen sogar auch? wusste ich noch nichtmal.. @216:die meisten loks die ich schonmal sehe,haben bis zu 4stromabnehmer auf dem dach..wo fahren die denn dann überall rum wenn da nur einer für die DB ist?? - der absolute ausnahmefall-und das sogar als einzigste vertreterin,von nur noch 4betriebsfähigen maschinen-ist hier:103 184-8 sie hat nun seit einiger zeit schweiz-zulassung,somit ist ein stromabnehmer extra ausgetauscht worden. d.h.es kommt vor(sehr häufig sogar),das sie bei einem normalen personenzug den vorderen stromabnehmer aufgebügelt hat!
Zitat von Shane bei planwagen sogar auch? wusste ich noch nichtmal..
Als Beispiel gibt es hier die Tonerdewagen Tamns die ein Plandach besitzen.
Zitat von Shane@216:die meisten loks die ich schonmal sehe,haben bis zu 4stromabnehmer auf dem dach..wo fahren die denn dann überall rum wenn da nur einer für die DB ist??
BR 181 hat z.B. nur einen DB Abnehmer. Auch bei einigen 189 ist nur ein DB Stromabnehmer (Führerraum 2). Die zwei inneren sind meistens Gleichstrom Stromabnehmer (NS).
Hier sind auch mal paar Bilder die ich im Dienst bei Überhohlungen geschossen habe...
hier eine Doppel Lz Fahrt (Mannheim-Limburg)
Opelzug auf dem Weg nach Spanien wo hinter der Lok als erstes Fahrzeug ein Plancontainer ist.
Tonerdezug mit Doppeltraktion.. erster Wagen ist ein Tams mit Plandach.
An diesem Tag hatte ich ausserplan eine 110 vor dem Zug nach Gallerate.
Um hier mal vollständige Klarheit zu bekommen sei mal einiges gesagt. In der Ril 492.0005 steht für jeden Verständlich aufgeschrieben, wie das funktioniert mit DOTRA (Doppeltraktion), dies ist ein normales Handwerkszeug für mich als Lokführer. Man kann sich diese Richtlinien ganz legal auf den Rechner ziehen um sich das ganze anzuschauen. Hier der Link: http://www.deutschebahn.com/site/shared/...__snb__2010.pdf Dort gibt es von der 408 (Fahrdienstvorschrift) über die 301 (Signalbuch) auch die 492. Dort draufklicken,runterladen und entpacken. Dann die 0005 aufrufen und siehe da, dort gibt es alle möglichen und unmöglichen Stromabnehmersteuerungen. Viel Spaß dabei Gruß Ingo
Ich bin nicht so wie mich andere gerne hätten Alle reden von Lärm an Bahnstrecken.... ICH mache ihn!!!! MIST 4,42,47,DoIt www.teppichbahnfreunde.de