Hallo Detlef,
bei dieser Gleisanordnung im Gbf ist eine Bedienung als Zugfahrt eher unwahrscheinlich, da es sich nicht um einen Bahnhof handelt.
Definition eines BahnhofesBahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, wo Züge beginnen, enden,
halten, kreuzen, überholen oder wenden dürfen. Bahnhöfe können in Bahnhofsteile
unterteilt sein. Die Bahnhofsteile können durch Zwischensignale gegeneinander abgegrenzt
sein.
Hier käme eher die Bedienung als Anschlußstelle in Betracht.
Gruß Kai-Nils
Definition einer Anschlußstelle
Anschlussstellen sind Bahnanlagen der freien Strecke, wo Züge ein angeschlossenes
Gleis als Rangierfahrt befahren können. Es sind zu unterscheiden
a) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke nicht für einen anderen Zug freigegeben
wird,
b) Anschlussstellen, bei denen die Blockstrecke für einen anderen Zug freigegeben
wird (Ausweichanschlussstellen).
Aus meiner Sicht wäre daher eine Gleissperre oder Flankenschutzweiche ausreichend. Die Bedienung der Anschlußstelle erfolgt als Sperrfahrt vom nächsten Bf aus.