Verehrte Forumsteilnehmer,guten Abend.Ich hab´da mal eine Frage in die Runde und hoffe jemand kann mir mit für mich verständlichen Worten eine Antwort geben. Es geht im Großen und Ganzen um das Nachschieben (Schubetrieb) wie auch immer von Güterzügen der Regelspur in der Epoche III. 1.Frage Waren Schlz grundsätzlich mit dem Zugverband fest gekuppelt?Es gibt ja diverse Kupplungsarten an Tfz (Kellersche Kupplung;Überwurfkupplung;solche die mit Seilzügen vom Tfzführer der Schublok von der Schraubenkupplung gelöst wurden.Wenn sie nicht festverkuppelt waren,ob so oder so, wo von hing "ES" ab. 2.Frage Wie ging der Schubetrieb im Anfahren von statten? Verständigte sich der Führer der Zuglok z.B.über Pfeifsignal mit der Schublok.Gelesen habe ich mal,die Lok fängt von "hinten"an zu drücken,weiß aber nicht ob das so stimmt. Kurz gesagt eben der Komplette Vorgang an sich! Aber eben in der EpIII,also noch ohne digit.Hilfsmittel o.ä.
Einen schönen abend noch Viele Grüße Uwe
Gerne auf ein Wiedersehen auf der Bieberbacher Kreisbahn Uwe
Es gibt drei Dinge die den Mensch ausmachen.Was er von Vater und Mutter geerbt hat,was seine Umgebung aus ihm gemacht hat und was er in freier Entscheidung aus seinem Erbe und seiner Umgebung gemacht hat. Aldous Huxley Schöne neue Welt
die Anfahrt bei nachgeschobenen Zügen erfolgte im Prinzip so: der Lokführer der Zuglok gibt einen Achtungspfiff ab, der Lf der Schiebelok antwortet (sofern er ihn gehört hat *) und drückt vorsichtig an. Wenn der Lf der Zuglok merkt, dass von hinten geschoben wird, fährt die Zuglok ebenfalls an. Die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit war einerseits im Buchfahrplan, anderseits in der Art geregelt, wonach für nachgeschobene (Güter)züge 60 km/h galten, sofern die Schiebelok an die Bremsleitung angeschlossen und mit dem Zug gekuppelt war. Andernfalls müßte eine Vmax von 40 km/h gegolten haben. *) für den Fall, dass der Achtungspfiff nicht gehört wurde (Lärm im Führerhaus z.B. durch den laufenden Injektor), wird der Pfiff wiederholt.
Auf der Strecke zurückbleibende Schiebelok kenne ich von der Spessartrampe, der Geislinger Steige und der Blankenheimer Rampe. Hier dürften die Schiebelok mit einer Kellerschen Kupplung ausgerüstet gewesen sein. Zum Abkuppeln der Schiebelok anhaltende Züge müßte es auf der Schiefen Ebene, der Rampe von Aachen Süd Richtung Belgien, der Steilrampe Erkrath-Hochdahl gegeben haben.
Das Ganze war sicher in einer DV im Detail geregelt.
Vielen Dank für die aufschlussreichen Antworten.Danke und euch allen einen guten Start ins neue Jahr!
Gerne auf ein Wiedersehen auf der Bieberbacher Kreisbahn Uwe
Es gibt drei Dinge die den Mensch ausmachen.Was er von Vater und Mutter geerbt hat,was seine Umgebung aus ihm gemacht hat und was er in freier Entscheidung aus seinem Erbe und seiner Umgebung gemacht hat. Aldous Huxley Schöne neue Welt
Zitat von Stefan Walter Die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit war einerseits im Buchfahrplan, anderseits in der Art geregelt, wonach für nachgeschobene (Güter)züge 60 km/h galten, sofern die Schiebelok an die Bremsleitung angeschlossen und mit dem Zug gekuppelt war. Andernfalls müßte eine Vmax von 40 km/h gegolten haben. Das Ganze war sicher in einer DV im Detail geregelt. mfG Stefan Walter
Die DV, die das Nachschieben regelt ist die Fahrdienstvorschrift. Unabhängig von Personenzug oder Güterzug galt 60 km/h beim Nachschieben. Aktuell gilt, das beim ungekuppelten Nachschieben 60 km/h gefahren werden, beim gekuppelten Nachschieben 80 km/h gefahren werden. Ab wann das so unterschieden wurde, weiß ich leider nicht. Wird mit zwei Loks nachgeschoben, müssen die beiden untereinander gekuppelt sein. 40 km/h beim Nachschieben galten in Epoche 2 nur auf Nebenbahnen, ein Beispiel kenne ich allerdings nicht.
Zitat von duke1Ich hab´da mal eine Frage in die Runde und hoffe jemand kann mir mit für mich verständlichen Worten eine Antwort geben. Es geht im Großen und Ganzen um das Nachschieben (Schubetrieb) wie auch immer von Güterzügen der Regelspur in der Epoche III. 1.Frage Waren Schlz grundsätzlich mit dem Zugverband fest gekuppelt?Es gibt ja diverse Kupplungsarten an Tfz (Kellersche Kupplung;Überwurfkupplung;solche die mit Seilzügen vom Tfzführer der Schublok von der Schraubenkupplung gelöst wurden.Wenn sie nicht festverkuppelt waren,ob so oder so, wo von hing "ES" ab.Viele Grüße Uwe
Ob gekuppelt wurde oder nicht, hing davon ab wie die Schiebelok sich vom Zug abgesetzt hat. Dazu ein Zitat aus der alten preußischen Fahrdienstvorschrift, grundsätzlich lässt sich das so auch auf deinen Fall übertragen: "Nachschiebende Lokomotiven, die den Zug bis nach einer Haltstation begleiten, sind mit ihm zu kuppeln; auch ist bei Personenzügen ihre Luftdruckbremse an die Zugbremse anzuschließen. Muß die Schiebelokomotive den Zug während der Fahrt verlassen, ist sie nur anzukuppeln, wenn eine vom Führerstand aus lösbare Kupplung verwendet wird. Zwei nachschiebende Lokomotiven sind stets miteinander zu kuppeln." In deinem nachgefragten Zeitraum sind natürlich auch Güterzüge an die Bremse anzuschließen. Bis dann
die Anfahrt bei nachgeschobenen Zügen erfolgte im Prinzip so: der Lokführer der Zuglok gibt einen Achtungspfiff ab, der Lf der Schiebelok antwortet (sofern er ihn gehört hat *) und drückt vorsichtig an. Wenn der Lf der Zuglok merkt, dass von hinten geschoben wird, fährt die Zuglok ebenfalls an. Die einzuhaltende Höchstgeschwindigkeit war einerseits im Buchfahrplan, anderseits in der Art geregelt, wonach für nachgeschobene (Güter)züge 60 km/h galten, sofern die Schiebelok an die Bremsleitung angeschlossen und mit dem Zug gekuppelt war. Andernfalls müßte eine Vmax von 40 km/h gegolten haben. *) für den Fall, dass der Achtungspfiff nicht gehört wurde (Lärm im Führerhaus z.B. durch den laufenden Injektor), wird der Pfiff wiederholt.
Auf der Strecke zurückbleibende Schiebelok kenne ich von der Spessartrampe, der Geislinger Steige und der Blankenheimer Rampe. Hier dürften die Schiebelok mit einer Kellerschen Kupplung ausgerüstet gewesen sein. Zum Abkuppeln der Schiebelok anhaltende Züge müßte es auf der Schiefen Ebene, der Rampe von Aachen Süd Richtung Belgien, der Steilrampe Erkrath-Hochdahl gegeben haben.
Das Ganze war sicher in einer DV im Detail geregelt.
mfG Stefan Walter
Moin Stefan, ich hatte in den 70er Jahren d.l.J. die Möglichkeit, einige Schiebefahrten von Laufach bis zum Schwarzkopftunnel als Gast auf einer 194er (E94.5) mitzumachen. Die Schiebloks wurden auf dieser Rampe definitiv nicht angekuppelt und wiesen auch keine Kellersche Kupplung auf... Bis später, HeinzH.
auf der "Schiefen Ebene" wurde auch nicht gekuppelt. Kann mich erinnern, wie ich in Marktschorgast die Lok (V60 oder V100 - weiß nicht mehr) hinter dem Zug zurückbleiben sah und sie dann im Bahnhof ausrollte, während der Güterzug Richtung Falls beschleunigte. Siehe auch einen anderen Beitrag hier im Forum, in dem das "Davonfahren" vor der V60 beschrieben wird - passt also dazu.
Auf der ehemaligen 713 wurde zwischen Baiersbronn - Freudenstadt Stadt - Freudenstadt Hbf gekuppelt nachgeschoben. Waren 3 Loks (BR94 und BR82) notwendig, so war Vorspann + Schub vorgesehen. Die Streckengeschwindigkeit war 40 km/h.
das Thema ist zwar schon etwas älter, aber das folgende Video passt einfach zu gut zum Thema, weshalb ich es einfach noch mal einstelle. Ist zwar schon die ganz aktuelle Epoche, aber viel anders wird es in der Epoche III auch nicht ausgesehen haben...