RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#26 von Stahlblauberlin , 07.12.2022 14:59

Zitat von Rene1988 im Beitrag #25
Wie sieht es denn mit dem Brandschutz aus, wenn der Fehlerstrom zwischen L und N fließt ( Schraube oder Nagel im Kabel ), der Strom aber nicht so groß ist, das die vorgeschaltete Sicherung / Leitungsschutzschalter auslöst?

Das ist in der tat eine haarige Situation, so ein "halber" Kurzschluss. Dafür gibt es keinen echten Schutz. Allerdings muss man mit der Schraube schon sehr genau treffen um das hin zu bekommen, in 99.99% knallt es dann. 100% Sicherheit wird es einfach nicht geben.
Viel häufiger ist aber ein zu großer Schleifenwiderstand durch die diversen, gealterten Klemmverbindungen (Lüsterklemmen...) der (Sicherheits-) Probleme macht. Oft genug erlebt das z.B. nach einem kleineren Wasserschaden durchnässte Verteilerdosen nicht mal geprüft oder auch nur zum gründlichen Trocknen geöffnet wurden.. Das gammelt dann schön und auf einmal ist der Widerstand der Klemmen so groß das der LS nicht mehr anspricht weil der Strom durch den Widerstand die 16 A nicht mehr überschreitet. Worst Case werden dann an der Klemme und den Kabeln 230 V und 16 A = 3,68 KW in Wärme umgesetzt....


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#27 von volkerS , 07.12.2022 16:12

Hallo,
1. Lüsterklemmen sind nur am Übergang von Festinstallation auf flexible Leitung (z.B. an Lampen) zulässig.
In Verteilerdosen waren dies früher Doli-Klemmen, eine Schraube klemmt alle Drähte.
2. Ein Wasserschaden wird ja meist von der Versicherung reguliert. Da diese Rechnungen sehen wollen ist ein Elektrounternehmen beteiligt und wenn dieses keine Prüfung incl. Messung durchführt ist dies grob fahrlässig.
3. Weiter oben wurde der Begriff "Bestandsschutz" verwendet. Diesen gibt es nicht. Die VDE sagt, dass eine Elektroanlage, wenn sie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht Montage, den gültigen Normen entspricht, "unverändert" weiterbetrieben werden darf auch wenn sich die Regeln geändert haben. Alle Veränderungen der Anlage, und wenn es nur eine weitere Steckdose ist, muss dann nach den Regeln zum Zeitpunkt der Abnahme der Veränderung ausgeführt sein. Nicht umsonst gibt es Übergangsfristen. Zulässig ist dagegen der Tausch einer defekten Steckdose oder Lichtschalter. Beide müssen dann genau so angeschlossen werden wie die ersetzte.
Volker


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#28 von Stahlblauberlin , 07.12.2022 16:18

Zitat von volkerS im Beitrag #27
1. Lüsterklemmen sind nur am Übergang von Festinstallation auf flexible Leitung (z.B. an Lampen) zulässig.
In Verteilerdosen waren dies früher Doli-Klemmen, eine Schraube klemmt alle Drähte.

Das wussten aber nicht alle Elektriker... Meinereiner ist faul und setzt nur Wago-Klemmen ein..
Zitat von volkerS im Beitrag #27
2. Ein Wasserschaden wird ja meist von der Versicherung reguliert. Da diese Rechnungen sehen wollen ist ein Elektrounternehmen beteiligt und wenn dieses keine Prüfung incl. Messung durchführt ist dies grob fahrlässig.

Du weisst das, ich weiss das aber meine Hausverwaltung wusste das wohl nicht. Die musste ich erst treten. Hatte selbst die entsprechenden LS abgeschaltet, mir ist sowas grundsätzlich zu heiß..


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#29 von bernd-das-brot , 07.12.2022 16:38

Ein Fehler zwischen L und N ist für den Personenschutz, für den der FI zuständig ist, unerheblich, da der Strom weiterhin in seinen vorgegebenen Pfaden bleibt. Zum Schutz des Gerät müssen interne Sicherungen dafür sorgen, daß der Strom nicht zu groß werden kann, um einen Brand auszulösen, meist geschieht dies durch Feinsicherungen. Die Sicherung in der Verteilung ist heute meist ein LS-Schalter, LS steht dabei für Leitungsschutz, er dient also dazu die Leitung vor Überlastung zu schützen, was daran angeschlossen ist, ist ihm egal. Schmelzsicherungen sind mit gL gekennzeichnet, das heißt ganzheitlicher Leitungsschutz, macht also im Prinzip das Selbe wie der LS-Automat, nur die Auslösecharakteristik ist eine andere.

Im Kurzschlussfall geben sich der LS-Schalter und der FI übrigens nicht viel, die Auslösezeiten in diesem Fall sind fast identisch.

Edit: Bezüglich Bestandsschutz: Was das hantieren mit Fachbegriffen angeht, habe ich folgende Meinung dazu:

Stehe ich vor einem Kunden, vermeide ich zu viele Fachbegriffe, wenn es sich vermeiden lässt, wenn nicht, kommt sofort ein Erklärungsversuch hinterher und zwar aus einem einfachen Grund: Verständlichkeit! Schreibe ich einen fachlich korrekten Text, wird das hier kaum einer verstehen, erst recht wenn man sofort mit VDE08154711 um sich wirft. Vor Fachfremden wirkt das Nutzen von Fachbegriffen meist eher verwirrend und angeberisch, als hilfreich.

So und jetzt mal Bitte alle melden, die nichts mit Elektrotechnik am Hut haben aber trotzdem wissen, was ein Summenstromwandler ist!


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#30 von Railwolf , 07.12.2022 17:38

Hallo Bernd,

ich nicht!

Zitat von Janus im Beitrag #22
Wenn es danach geht, dürfte ein Laie weder eine Glühlampe wechseln und auf keinen Fall eine Steckdose anschließen.
Man sollte hier die Kirche im Dorf lassen.


Soweit mir bekannt ist, dürfen Laien tatsächlich KEINE Steckdosen anschließen (also mit dem Hausnetz verbinden), sondern handelt es sich dabei um eine Arbeit, die nur geschultes Personal vornehmen darf.
Als wir hier ins Haus einzogen, fanden wir auf der Wand mit Klemmen verlegte Leitungen vor, die von einer Steckdose abgezweigt waren und zu weiteren, zweipoligen (!!) Steckdosen führten. Diese (noch dazu flachen) Dosen kann man hierzuland im Baumarkt kaufen, ihr Einbau ist aber nicht mehr erlaubt, außer zum Ersatz einer gleichartigen Dose. Und solche Dosen dürfen heute nur noch mit maximal 460W belastet werden. Die Leitung ist aber eine solide 20A-Leitung... und die Ausgangs-Steckdose eine Schutzkontakt-Dose, die mit 16A abgesichert ist.
Der Elektrikermeister aus dem Dorf ist auch gekommen und hat sich das angeguckt. Er würde das Material besorgen, um das alles ordentlich zu machen, und dann sich wieder melden. Das war im August 2020.

Ich überlege, ob ich ihm mal eine Karte schreibe, auf der nur die Worte stehen: "Matthäus Kapitel 11 Vers 3"...
Aber als ich den Elektriker aus dem Nachbardorf angerufen hab, hat der nur gesagt: "in Ihrem Dorf haben Sie doch den B... da geh ich nicht hin." Hmmm.


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#31 von est2fe , 07.12.2022 19:22

... bist du der, der da kommen soll, oder sollen wir auf einen anderen warten? ...

Habe nachgeschaut, denn das wusste ich auch nicht auswendig!

Gruß est2fe


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#32 von chaotium , 07.12.2022 19:43

@bernd-das-brot
Danke fürs Beleidigen einer ganzen Berufesgruppe, ich bin zum Beispiel seit über 10 Jahren Elektromeister.
Was manche hier so schreiben,auch nicht schlecht.

Bestandsschutz in E-Anlagen gibt es nicht. So wie @volkerS schon schrieb.

Um die Ursprungsfrage zu beantworten. Ein FI wird mit einem geeigneten Messgerät geprüft. Kein Duspol und auch die Prüftaste
bringt die geforderten Messwerte nicht.

Achja, was ist eine solide 20A Leitung? oO


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#33 von Janus , 07.12.2022 19:51

Zitat von Railwolf im Beitrag #30
Soweit mir bekannt ist, dürfen Laien tatsächlich KEINE Steckdosen anschließen (also mit dem Hausnetz verbinden), sondern handelt es sich dabei um eine Arbeit, die nur geschultes Personal vornehmen darf.

Genau dies meinte ich "Mit Kirche im Dorf lassen".

Solche Aussagen werden auch nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt. Würde gerne mal die Quelle sehen wo so etwas definiert ist.
Davon abgesehen: Ruf doch mal den Elektriker deiner Wahl an bezüglich Angebot: "Eine Steckdose anschließen"! Ich vermute du hast kein Glück.
Und wenn doch, dann setze dich vorher hin, bevor du auf den Preis schaust. Anfahrtspauschale, Mondpreise fürs Material, usw. Da reichen 100€ nicht!

Ob ich als Laie eine Steckdose falsch anschließe oder als Fachmann. Im Schadensfall macht dies kaum einen Unterschied.

Jan


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#34 von chaotium , 07.12.2022 19:53

Doch, wenn der Elektriker ne Steckdose anklemmt, und die Bude brennt ab, ist er Haftbar.
Wenn Du die Steckdose anklemmst, und die Bude brennt ab, bist Du haftbar und die Versicherung wird nicht zahlen.


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#35 von volkerS , 07.12.2022 19:55

Hallo chaotium,

Zitat von chaotium im Beitrag #32
Achja, was ist eine solide 20A Leitung?

Nach VDE ganz klar eine Leitung mit mindestens 2,5qmm Leiterquerschnitt abhängig von der Leitungslänge wegen des Spannungsfalls.
@Jan
Es gibt sehr wohl einen Unterschied. Macht es der Laie und es passiert etwas, zahlt keine Versicherung.
Ein Elektrounternehmen haftet und die Versicherung reguliert zuerst einmal den Schaden.
Volker


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#36 von Dreispur , 07.12.2022 20:05

Hallo !

Jetzt kommt .......
Die in der ersten Anfrage was für ein Prüfgerät am vermeintlich besten sei ..

Zitat von Harald im Beitrag #1
2. RCD-Tester? https://www.amazon.de/VA-LABs-RCD-Tester...ps%2C78&sr=8-51
Bei diesem Gerät wird auch die Auslösezeit gemessen (soll wohl unter 200ms sein).




gebe ich diesen Gerät den Vorzug . Etwas teuer aber am leichtesten zu handhaben und verständlich .

Die einfachste Lösung ist natürlich den Prüfknopf am FI -Schutzschalter zu drücken .
Anschliessend mit dem Prüfgerät testen .
Warum zuerst den Fi testen ? Damit man weis das dieser überhaupt reagiert .
Jetzt erst mit dem Prüfgerät an der Steckdose die direkt von der Sicherung / LS kommt prüfen , und dann im weiteren am Steckdosen Verteilerkabel die halt so im MoBa - Zimmer gebraucht werden ..
Somit hat man erstmal ein Ergebnis ob überhaupt etwas abschaltet .
Gibt es keine Abschaltung muß sowieso ein Fachmann ran . Den dann ist wahrscheinlichst mehreres im Argen .


mfG ANTON

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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#37 von Nachtaffe , 08.12.2022 09:14

Zitat von Rene1988 im Beitrag #25
Wie sieht es denn mit dem Brandschutz aus, wenn der Fehlerstrom zwischen L und N fließt ( Schraube oder Nagel im Kabel ), der Strom aber nicht so groß ist, das die vorgeschaltete Sicherung / Leitungsschutzschalter auslöst?

Sowas nennt sich dann Einzelschicksal.
Vielleicht könnte ein Brandschutzschalter helfen.


Grüße
Jens


 
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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#38 von bernd-das-brot , 08.12.2022 10:14

@chaotium

Ich habe mich dann selbst beleidig, ich bin, aus mir einem immernoch unerfindlichen Grund, auch Meister im Elektrohandwerk, seit 10 Jahren und 4 Monaten (die Uhrzeit, wann die Damen und Herren in der Handwerkskammer das entschieden haben, kann ich leider nicht nennen), deshalb spreche ich auch aus Erfahrung! Wie würdest du es finden, wenn du im Krankenhaus über die Risiken deiner bevorstehende Wirbelsäulen-OP unter Vollnarkose unterrichtet wirst, du aber alles komplett mit den lateinischen Fachbegriffen um die Ohren gehauen bekommst? Würdest du den Wisch ohne Bauchschmerzen unterschreiben, wenn bei dir der Zug gerade am Bahnhof abgefahren ist? Unter Unseresgleichen können wir Fachbegriffe nutzen, einem Laie sollte man es aber verständlich erklären, vor allem wenn dieser nachher deine Rechnung bezahlt!

Nochmal: Ich will niemanden beleidigen, man sollte sich aber, vor allem wenn man einen gewissen Stand erreicht hat, auch überlegen, wie man es herüber bringt. Zuviel Fachblala gegenüber Leuten zu verwenden, die nicht das Wissen haben (können), macht meiner Berufsgruppe auch keine Ehre!

Bezüglich Pfusch: Wenn ich jetzt schreiben würde, was ich, außer den zusammengeklemmten N und PE, in meiner Eigentumswohnung vorgefunden habe, wäre das ein kleiner Roman, deshalb in Kürze:

1.: Die Innenwände wurden mit Rigipsplatten mit Styroporauflage isoliert, die nun zu kurzen Adern mit Lysterklemmen und flexiblen Adern verlängert, diese lose, also nicht einmal mit Aderendhülsen versehen, in die Schalter gestopft.

2.: In der Küche gibt es in der Hauptabzweigdose zwei Leitungen, von denen ich bis heute nicht weiß, wo sie hinführen.

3.: Ebenfalls in der Küche gab es zwei nachgerüstete Aufputzsteckdosen, mit jeweils einer einzelnen Sicherung je Steckdose aber nur einen N-Leiter.

4.: Im Flur bin ich, beim entfernen von 7 Lagen Tapete, über eine bündig an der Wand abgeschnittene Leitung gestolpert, bei der noch Spannung anlag.

5.: Im Wohnzimmer gab es zwei Deckenleuchten, die ursprünglich mit einem Schalter geschaltet wurden. Für den Umbau auf zwei Schalter wurde der PE als geschaltete Ader verwendet.

Noch was für die Gas- und Wasserinstallateure: Das die Bude, während des Leerstands, nicht überflutet wurde, war nur der Schlauchplatzsicherung am Ende (!) des Schlauch für die Waschmaschine zu verdanken, abgestellt wurde das Wasser nicht.

Dann noch eine Anekdote zum Thema "Es gibt Elektriker und es gibt Elektriker", bzw. "Ich liebe Bedienungsanleitungen": Unser Kochfeld, von Thompson, wird mit 2x 230V betrieben, es wurde aber nur eine normale Anschlußleitung verwendet, was dazu führte, daß ein N nicht blau sondern schwarz ist. Nach ein paar Tagen der Nutzung ist eine Hälfte ausgefallen. Der Servicemensch, der zur Reparatur kam, öffnete zuerst die Anschlussdose und hat mich dann mit einem bösen Ton angefaucht: "Wer hat das denn angeschlossen?"
Ich: "Ich."
Er: "Das kann so nicht funktionieren!"
Ich: "Doch."
Er: "Woher wollen Sie das wissen?"
Ich: "Steht so in der Bedienungsanleitung!"
Ich habe sie Ihm vorgelegt, er hat es gelesen und dann anstandslos das Kochfeld repariert. Hoffentlich hat er daraus etwas gelernt, z.B. erstmal nachfragen, was man beruflich macht, bevor man losmeckert. Außerdem hat er hoffentlich gelernt, daß nicht mehr alles, was an der Herdanschlussdose hängt, immer mit 400V betrieben wird. Hätte ich ihn es anschließen lassen, er hätte nicht in die Bedienungsanleitung geschaut, sondern es angeschlossen "wie immer" und es so mit 400V sofort geschrottet, das wird dann Peinlich!

Für alle die es noch nicht gegoogelt haben: Der Summenstromwandler ist nichts anderes als das Auslöseelement im FI. Es ist quasi ein Trafo mit entgegengesetzten Wicklungen für die Phase(n) und den N, ohne Niedervoltseite (Sekundärseite). Fließt genauso viel Strom durch die Phasenwicklung, wie durch den N zurück kommt, heben sich die Magnetfelder auf, es passiert nichts. Gibt es eine Differenz, weil etwas Strom den falschen Weg nimmt (über den PE oder den Körper einer Person), gibt es eine Differenz, die dazu führt, daß sich ein Magnetfeld aufbauen kann. Ist das Magnetfeld stark genug, weil genügend Strom auf Abwegen ist, wird es, ähnlich wie bei einem Relais, den Schalter auslösen, der den Stromkreis unterbricht.


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#39 von Railwolf , 09.12.2022 16:19

Zitat von Janus im Beitrag #33
Zitat von Railwolf im Beitrag #30
Soweit mir bekannt ist, dürfen Laien tatsächlich KEINE Steckdosen anschließen (also mit dem Hausnetz verbinden), sondern handelt es sich dabei um eine Arbeit, die nur geschultes Personal vornehmen darf.

Genau dies meinte ich "Mit Kirche im Dorf lassen".

Solche Aussagen werden auch nicht richtiger, wenn man sie ständig wiederholt. Würde gerne mal die Quelle sehen wo so etwas definiert ist.
Davon abgesehen: Ruf doch mal den Elektriker deiner Wahl an bezüglich Angebot: "Eine Steckdose anschließen"! Ich vermute du hast kein Glück.
Und wenn doch, dann setze dich vorher hin, bevor du auf den Preis schaust. Anfahrtspauschale, Mondpreise fürs Material, usw. Da reichen 100€ nicht!

Ob ich als Laie eine Steckdose falsch anschließe oder als Fachmann. Im Schadensfall macht dies kaum einen Unterschied.

Jan




Hallo Jan mit den zwei Gesichtern (Janus),

wenn der faule Elektriker nicht kommt, hab ich ein Problem.
Aber du solltest mal kleine Brötchen backen und dich mit geltenden Gesetzen befassen, statt hier so herumzupoltern.
https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html
Reicht dir das als Quelle?

Zitat
Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden


ist schon mehr als eindeutig: NICHT DURCH LAIEN.

Aber wenn dir das nicht reicht, kannst du's hier auch noch mal laien-verständlich nachlesen: https://www.sanier.de/elektroinstallatio...n-selbst-machen


Mit vielen Grüßen

Wolf 🐺


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#40 von Janus , 09.12.2022 20:01

@Railwolf

Hier mal ein Auszug aus dem von Dir angegebenen Links:

Zitat: Mit Ausnahme des Abschnitts zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung einschließlich der Messeinrichtung gilt Satz 4 nicht für Instandhaltungsarbeiten.
Und der Einbau einer neuen Leuchte oder Steckdose gehört ja wohl eindeutig zu den Instandhaltungsarbeiten.

Zitat: Hintergrund ist, dass bis zur Hausanschlusssicherung der Netzbetreiber, also der regionale Stromversorger, für die korrekte und sichere Elektroinstallation verantwortlich ist.

Alles für das, was hinter der Hausanschlusssicherung liegt, ist der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung verantwortlich.

Wohlgemerkt alles von Dir verlinkt!

Alles andere was Versicherer, VDE, Handwerkskammer so schreiben sind bestenfalls Empfehlungen!
Keiner dieser Vereine oder Firmen kann Gesetze erlassen.

Noch ein letztes Mal: Niemand der eine Steckdose oder Lampe selber ordnungsgemäß anschließt macht sich strafbar.
Wenn er einen Fehler macht, ist er natürlich dafür haftbar. Aber dies gilt auch für jeden anderen Fehler im Leben.

Wenn hier immer und immer wieder etwas anderes behauptet wird, dann helfen Argumente auch nicht weiter.

Ich gebe auf
Jan


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#41 von RC und Piccolo , 09.12.2022 20:46

Einfach lassen 😊 wenn Mann keine Ahnung davon hat und einen Elektriker holen 👍 das ist Sicherer.


Ich bin Spandauer Analoger N Bahner. Gruss Thomas 😃 www.rc-spezi.de


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#42 von volkerS , 10.12.2022 07:19

Hallo Jan,
wenn du schon zitierst solltest du nicht nur Passagen verwenden die dir gefallen.
Satz 4 lautet:
(4) In den Leitungen zwischen dem Ende des Hausanschlusses und dem Zähler darf der Spannungsfall unter Zugrundelegung der Nennstromstärke der vorgeschalteten Sicherung nicht mehr als 0,5 vom Hundert betragen.
Und auch wenn es dir nicht gefällt, der Einbau einer neuen Steckdose oder Leuchte ist eine Änderung an einer bestehenden Elektroanlage und muss somit nach den Regeln/Normen zum Zeitpunkt der Ausführung erfolgen, die du ja anscheinend kennst.
Der Austausch einer defekten Steckdose ist eine Instandsetzung, dabei darf aber keinesfalls erweitert werden oder eine einfache Steckdose gegen eine Doppel-/Dreifachsteckdose die in eine Schalterdose passt, getauscht werden. Dies wäre Änderung.
Wenn du tatsächlich einmal in die VDE-Normen geschaut hättest wüsstest du, dass fast alles mittlerweile DIN/EN ist. Gerichte und Versicherer verwenden diese Normen, auch wenn es keine Gesetze sind, zur Urteilsfindung/Schadensbewertung.
Der aktuelle Auswahlordner für das Elektrohandwerk besteht ja derzeit nur aus ca. 40cm Dokumenten.
Volker


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#43 von WiBu , 10.12.2022 10:51

Naja das ist immer das Kredo von Vereinen.
Nur.....
Eine Norm, ein Papier eines Vereines etc. ist nicht gültig , weil es sie gibt, sondern sie muss gültig gemacht werden.
In der Regel wird sie z.B. in einem Auftrag, einem Gesetz als mitgeltende Unterlage benannt.
Ansonsten ist sie nur Beiwerk als Beispiel.
Bestes Beispiel ist die DIN/EN/ISO 9001.
Jeder kann ein Produkt herstellen, ohne nach dieser Norm zertifiziert zu sein.


LG Wilfried


 
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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#44 von Tf aD , 10.12.2022 19:16

Zitat von volkerS im Beitrag #42


Gerichte und Versicherer verwenden diese Normen, auch wenn es keine Gesetze sind, zur Urteilsfindung/Schadensbewertung.
Der aktuelle Auswahlordner für das Elektrohandwerk besteht ja derzeit nur aus ca. 40cm Dokumenten.

Volker


Genau. Wir sprechen hier von den "allgemein anerkannten Regeln der Technik". Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist gesetzlich festgelegt, dass Energieanlagen technisch sicher zu errichten und zu betreiben sind. Dazu fordert das EnWG, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten sind. Das Einhalten der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei der Ausführung der Arbeiten an elektrischen Anlagen die Regeln des VDE Verband Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. niedergelegt im DIN VDE-Normenwerk eingehalten und dokumentiert wurden.

Nicht nur bei der Dokumentation würde ein Laie scheitern. Das Errichten von elektrischen Anlagen muss man Elektrofachkräften überlassen. Selbst eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" kann nur als Verrichtungsgehilfe unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft bzw. einer befähigten Person eingesetzt werden.


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https://stummiforum.de/viewtopic.php?f=24&t=144719#p2044613


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zuletzt bearbeitet 10.12.2022 | Top

RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#45 von Stahlblauberlin , 12.12.2022 10:38

Zitat von Tf aD im Beitrag #44
Nicht nur bei der Dokumentation würde ein Laie scheitern. Das Errichten von elektrischen Anlagen muss man Elektrofachkräften überlassen. Selbst eine "elektrotechnisch unterwiesene Person" kann nur als Verrichtungsgehilfe unter der Aufsicht einer Elektrofachkraft bzw. einer befähigten Person eingesetzt werden.

Und selbst da muss man zwischen Errichtung und Inbetriebnahme unterscheiden. Ich darf ob meiner Ausbildung elektrische Anlagen im Niederspannungsbereich uneingeschränkt errichten und auch Arbeiten unter Spannung an diesen ausführen. ABER: eine neu errichtete oder erweiterte Anlage darf ich nicht in Betrieb nehmen. Scharf ausgelegt bedeutet das: Ich darf eine defekte Steckdose 1:1 austauschen ohne den LS auszuschalten (mache ich trotzdem), anstelle der Einfachsteckdose eine Doppelsteckdose anklemmen darf ich auch, aber Abnahme und Inbetriebnahme muss durch eine entsprechende Fachkraft (= Meister) erfolgen.


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RE: Wie Fi-Schutzschalter testen ?

#46 von KDW , 12.12.2022 17:09

Hallo liebe Forumskollegen,

zu diesem Thema ist ja nun schon recht viel geschrieben worden und zuletzt ist neben den technischen Erläuterungen über Vorschriften und Befugnisse eine zum Teil kontroverse Diskussion aufgekommen, zu der ich ein paar Anmerkungen meinerseits machen möchte.

Einige der hier genannten bzw. zitierten Bestimmungen muten sehr abstrus, kleinlich und als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das Elektrohandwerk an. Und rein gefühlsmäßig möchte man sich ja auch kaum vorstellen, dass man nach dem Austausch einer Steckdose für die Inbetriebsetzung gleich eine befugte Elektrofachkraft beauftragen muss. Das erscheint mit dem wirklichen Leben kaum vereinbar und durchführbar.

Nur – hier geht es um zwei elementare Rechtsgüter: Dem Leben bzw. die körperliche Unversehrtheit von Menschen (Schutz vor Elektrischem Schlag) sowie dem Schutz materieller Güter (Brandschutz).

Dem versuchen die Bestimmungen Rechnung zu tragen in einer Art und Weise, die “rechtssicher“ und unanfechtbar ist. Letztlich geht es darum, wer für das Ganze die Verantwortung trägt und wer im Schadensfall als Verursacher haftbar gemacht werden kann. Meist geht es ja in solchen Fällen auch um viel Geld.
Schnell werden solche Bestimmungen als Abqualifikation der eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten empfunden, was durchaus nachvollziehbar ist, doch zählt vor Gericht letztlich nur die durch Ausbildung erworbene, nachweisbare Qualifikation. Was sollen denn die Juristen auch sonst machen?
Sie selbst können die technischen Sachverhalte in aller Regel nicht beurteilen. Auch Sachverständige überprüfen zunächst auch, ob “die anerkannten Regeln der Technik“ befolgt wurden, die sie aus den einschlägigen (meist den harmonisierten EN-) Normen ableiten.
So befindet man sich zumindest formal auf “der sicheren Seite“.

Was die Normen angeht, so ist dies natürlich auch eine ganz eigene Welt. Normen sind “lebendig“, sind der Pflicht einer turnusmäßigen Revision unterworfen (in der Regel 5 Jahre), können aus gegebenem Anlass geändert oder sogar zurückgezogen oder durch andere Normen ersetzt werden.
Dabei geht es z.B. um Anforderungen durch neue Technologien (z.B. Gefahr durch hohe DC-Spannungen bei Photovoltaikanlagen) oder auch um mit der Zeit gewonnene Erkenntnisse. Daher ist es schon wichtig und für das Elektrohandwerk Pflicht, bei den Normen “am Puls der Zeit“ zu bleiben.

Eine sichere Arbeit verlangt fundierte, einschlägige Sachkenntnisse über den theoretischen Hintergrund (warum verlangt die Norm das so?), über geeignete Installationsmittel und deren Verarbeitung, über das richtige Arbeitsverhalten zur Unfallverhütung und über die erforderlichen handwerklichen Fähigkeiten. Es gibt mehr Dinge zu beachten, als man gemeinhin annimmt.
Bei “gefährlichem Halbwissen“ muss man die Finger davon lassen, als Laie erst recht.


Viele Grüße
Klaus-Dieter


Et is, wie et is, et kütt, wie et kütt!
Äver et hätt noch immer jod jejange...
(Rheinische Lebensweisheit)


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InterRegioExpress (IRE)
Beiträge: 439
Registriert am: 21.03.2021
Ort: Achim
Gleise Märklin K, PIKO G, LGB
Spurweite H0, H0e, TT, N, 0, 00, 1, G
Steuerung RC-Betrieb für Spur G und Spur 0, digital für H0e und teilweise für H0
Stromart AC, DC, Digital, Analog


   

LED Raumlichtsteuerung ?

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