Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#1 von B.bonanny , 20.03.2024 15:47

Hallo liebe Modellbahner,

nach langer Zeit des stillen Mitlesens habe ich mich nun dazu entschieden, mich anzumelden, da mich ein Thema besonders beschäftigt und ich hoffe, auf eure Erfahrungen und Ratschläge zählen zu können.

Ich habe nun über fast zwei Jahrzehnte eine sehr umfangreiche H0 Sammlung aufgebaut, welche ich plane nach und nach zu verkaufen. Wie ihr alle wisst, sammeln sich beträchtliche Summen in den Kellern und Dachböden an, und für einen erfolgreichen Verkauf empfiehlt es sich, die Stücke einzeln über Online-Plattformen zu veräußern. Doch mit dem neuen Steuertransparenzgesetz, das besagt, dass ab einem Transaktionsvolumen von 30 Verkäufen bzw. 2.000 EUR die Daten von den Auktionshäusern an das Finanzamt übermittelt werden, tauchen bei mir einige Fragen auf.

Die Frage, die sicherlich viele von euch beschäftigt, ist: Werde ich durch den Verkauf meiner Modelleisenbahnsammlung steuerpflichtig? Insbesondere geht es hier um die Einkommenssteuer.

Die allgemein bekannte Faustformel besagt, dass Einkommenssteuer nur fällig wird, wenn ein Gewinn erzielt wurde. Doch dafür muss man nachweisen können, zu welchem Preis die Stücke ursprünglich eingekauft wurden. Ich bin mir sicher, dass viele Sammler, die vor vielen Jahren begonnen haben, keine professionelle Buchführung betrieben und keine Rechnungen oder Belege aufbewahrt haben. Da ich einen Großteil meiner Sammlung auf Modellbauflohmärkten erworben habe, liegen natürlich keine Rechnungen oder Belege vor. Meine Buchführung über meine Flohmarkt Einkäufe war eher amateurhaft (meist selbst geschriebene Zettel, die ich den Verpackungen beigelegt habe).

Trotz umfassender Recherche im Internet finde ich leider keine eindeutige Aussage darüber, wie das Finanzamt in einem solchen Fall reagieren würde. Diese Fragen fallen sicherlich nicht nur bei uns Modellbahnern an, sondern grundsätzlich bei allen die eine umfangreiche Sammlung auflösen wollen.

Was gegen eine Besteuerung spricht, ist, dass die Sammlung für private Zwecke erworben wurde, dass keine Gewinnabsicht besteht und dass die Spekulationsfrist (1 Jahr) überschritten wurde. Das Problem, das ich sehe, ist jedoch, dass es schwierig wird, nachweislich zu belegen, zu welchem Preis die Stücke eingekauft wurden.

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Einschätzungen zu diesem Thema freuen.


B.bonanny  
B.bonanny
Beiträge: 1
Registriert am: 23.02.2024


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#2 von iwii , 20.03.2024 16:25

Bei solchen Themen empfehle ich immer einen Steuerberater zu befragen. Aus der Übermittlung der Verkaufserlöse an das Finanzamt entsteht nicht automatisch eine Steuerpflicht.

Zitat von B.bonanny im Beitrag #1
Die allgemein bekannte Faustformel besagt, dass Einkommenssteuer nur fällig wird, wenn ein Gewinn erzielt wurde.

Vorsicht. Wenn dir das Finanzamt einen gewerblichen Handel unterstellt, kommen u.U. noch andere Steuern dazu.

Zitat von B.bonanny im Beitrag #1
wie das Finanzamt in einem solchen Fall reagieren würde

Da die Regelungen noch recht neu sind, wird man abwarten müssen. Früher oder später werden Fälle vor Gericht landen. Erst dann ist mit einheitlichen Verfahrensweisen der Ämter zu rechnen.

Gruss, iwii



Meteor hat sich bedankt!
 
iwii
CityNightLine (CNL)
Beiträge: 1.973
Registriert am: 08.06.2022
Homepage: Link
Ort: Berlin
Gleise Tillig Modellgleis
Spurweite TT
Steuerung Uhlenbrock IB2
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#3 von Ulrich P. , 20.03.2024 19:00

Hallo B.bonanni,

eine deinem Thema ähnliche Frage wurde Ende Januar hier diskutiert. Lies dir dazu einmal den Thread Steuer durch, insbesonder die Beiträge 9 und 14. Vielleicht hilft es dir ein wenig.

Gruß Ulrich


 
Ulrich P.
S-Bahn (S)
Beiträge: 14
Registriert am: 29.04.2005
Gleise K+C
Spurweite H0
Steuerung MS2; alternativ 6021
Stromart AC, Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#4 von Zwiebel , 20.03.2024 19:11

Ich kann nur eines anmerken und das ist nur ein Einzelfall. Ein aus Erbschaft mit selbiger Problematik Betroffener den ich kenne hat über besagte Plattform letztes Jahr verkauft und kam über die Limits. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers eine Frist bis wann die Plattform es melden muss. Die Plattform muss auch den Verkäufer davon informieren. Dies fand in dem Fall nicht statt, auch keine Nachfrage nach der Steuernummer. Ob und in weit da die Abläufe sich noch gar nicht eingespielt haben weiß ich nicht.


Zwiebel  
Zwiebel
InterRegio (IR)
Beiträge: 139
Registriert am: 05.12.2023


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#5 von Stummilein , 20.03.2024 22:23

Zitat von B.bonanny im Beitrag #1
Hallo liebe Modellbahner,

nach langer Zeit des stillen Mitlesens habe ich mich nun dazu entschieden, mich anzumelden, da mich ein Thema besonders beschäftigt und ich hoffe, auf eure Erfahrungen und Ratschläge zählen zu können.

Ich habe nun über fast zwei Jahrzehnte eine sehr umfangreiche H0 Sammlung aufgebaut, welche ich plane nach und nach zu verkaufen. Wie ihr alle wisst, sammeln sich beträchtliche Summen in den Kellern und Dachböden an, und für einen erfolgreichen Verkauf empfiehlt es sich, die Stücke einzeln über Online-Plattformen zu veräußern. Doch mit dem neuen Steuertransparenzgesetz, das besagt, dass ab einem Transaktionsvolumen von 30 Verkäufen bzw. 2.000 EUR die Daten von den Auktionshäusern an das Finanzamt übermittelt werden, tauchen bei mir einige Fragen auf.

Die Frage, die sicherlich viele von euch beschäftigt, ist: Werde ich durch den Verkauf meiner Modelleisenbahnsammlung steuerpflichtig? Insbesondere geht es hier um die Einkommenssteuer.

Die allgemein bekannte Faustformel besagt, dass Einkommenssteuer nur fällig wird, wenn ein Gewinn erzielt wurde. Doch dafür muss man nachweisen können, zu welchem Preis die Stücke ursprünglich eingekauft wurden. Ich bin mir sicher, dass viele Sammler, die vor vielen Jahren begonnen haben, keine professionelle Buchführung betrieben und keine Rechnungen oder Belege aufbewahrt haben. Da ich einen Großteil meiner Sammlung auf Modellbauflohmärkten erworben habe, liegen natürlich keine Rechnungen oder Belege vor. Meine Buchführung über meine Flohmarkt Einkäufe war eher amateurhaft (meist selbst geschriebene Zettel, die ich den Verpackungen beigelegt habe).

Trotz umfassender Recherche im Internet finde ich leider keine eindeutige Aussage darüber, wie das Finanzamt in einem solchen Fall reagieren würde. Diese Fragen fallen sicherlich nicht nur bei uns Modellbahnern an, sondern grundsätzlich bei allen die eine umfangreiche Sammlung auflösen wollen.

Was gegen eine Besteuerung spricht, ist, dass die Sammlung für private Zwecke erworben wurde, dass keine Gewinnabsicht besteht und dass die Spekulationsfrist (1 Jahr) überschritten wurde. Das Problem, das ich sehe, ist jedoch, dass es schwierig wird, nachweislich zu belegen, zu welchem Preis die Stücke eingekauft wurden.

Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Einschätzungen zu diesem Thema freuen.


Hallo,

eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht immer dann, wenn man in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Eine Steuerpflicht entsteht nicht durch den Verkauf einer Modellbahnsammlung.

Du solltest Dein Finanzamt fragen, denn das entscheidet schlussendlich über Deine Situation.

Übrigens sind die Themen Steuern und Gewerbe evtl. getrennt zu betrachten. Gewerbliches Handeln zieht nämlich noch andere Verpflichtungen nach sich wie z.B. Rückgaberechte usw.

Ich würde mich an Deiner Stelle an eintsprechende Rechtsberatungen wenden, anstatt im Internet auf zuverlässige Antworten zu hoffen.


Beste Grüße Ralf


Mornsgrans, Olli 66 und Meteor haben sich bedankt!
 
Stummilein
Administrator / Foreninhaber
Beiträge: 7.287
Registriert am: 26.04.2005
Homepage: Link
Spurweite H0
Stromart AC, Digital, Analog


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#6 von chrilu , 20.03.2024 22:36

Zitat von Zwiebel im Beitrag #4
Ich kann nur eines anmerken und das ist nur ein Einzelfall. Ein aus Erbschaft mit selbiger Problematik Betroffener den ich kenne hat über besagte Plattform letztes Jahr verkauft und kam über die Limits. Allerdings gibt es seitens des Gesetzgebers eine Frist bis wann die Plattform es melden muss. Die Plattform muss auch den Verkäufer davon informieren. Dies fand in dem Fall nicht statt, auch keine Nachfrage nach der Steuernummer. Ob und in weit da die Abläufe sich noch gar nicht eingespielt haben weiß ich nicht.


Hallo zusammen,

auch ich bin von EBay weder informiert worden, noch wurde meine Steuernummer erfragt, obwohl ich bzgl. Erlösen und Verkaufszahl die Grenze des Plattform-Steuergesetzes überschritten habe. Als Privatverkäufer wohlgemerkt. So langsam möchte ich eigentlich meine Steuererklärung für 2023 abgeben, weiß aber auch nicht, ob ich noch auf eine Benachrichtigung seitens EBay warten soll/muss. Ich kenne auch keinen anderen Privatverkäufer, der von EBay informiert worden ist. Vielleicht werde ich einfach mal mein zuständiges Finanzamt fragen, wie ich mich zu verhalten habe, obwohl ich schlafende Hunde eigentlich nicht wecken möchte.


Viele Grüße
Christian

Schwerpunkt DB und SNCF
Deutsch-französischer Grenzverkehr
Epoche IV und V (1976-2006)


 
chrilu
InterCityExpress (ICE)
Beiträge: 2.277
Registriert am: 12.03.2019
Ort: HG
Gleise Märklin C
Spurweite H0
Steuerung mfx/DCC
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#7 von iwii , 20.03.2024 22:52

Das Finanzamt wird dir pauschal sagen, dass du alle Einkünfte anzugeben hast. Das Finanzamt darf keine Rechtsberatung machen. Sie erklären dir hinterher, was du falsch gemacht hast.

Gruss, iwii



 
iwii
CityNightLine (CNL)
Beiträge: 1.973
Registriert am: 08.06.2022
Homepage: Link
Ort: Berlin
Gleise Tillig Modellgleis
Spurweite TT
Steuerung Uhlenbrock IB2
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#8 von chrilu , 20.03.2024 23:01

Zitat von iwii im Beitrag #7
Das Finanzamt wird dir pauschal sagen, dass du alle Einkünfte anzugeben hast. Das Finanzamt darf keine Rechtsberatung machen. Sie erklären dir hinterher, was du falsch gemacht hast.

Gruss, iwii


Okay, wahrscheinlich Einkünfte im Sinne von gewinnerzielten Einkünften? Wenn ich vor 10 Jahren eine Lok für 200 Euro gekauft und sie nun für 120 Euro wieder verkauft habe, habe ich ja keinen Gewinn erwirtschaftet. Und bis zu einer bestimmten Grenze sind ja auch Gewinne nicht steuerpflichtig.

Das einzige Sinnvolle wäre ja, die Verkäufe bei EBay tabellarisch aufzulisten (diese Funktion gibt es bei EBay) und den ursprünglichen Einkaufs- und den aktuellen Verkaufspreis anzugeben. Vielleicht kann ich ja den Verlust steuerlich geltend machen


Viele Grüße
Christian

Schwerpunkt DB und SNCF
Deutsch-französischer Grenzverkehr
Epoche IV und V (1976-2006)


 
chrilu
InterCityExpress (ICE)
Beiträge: 2.277
Registriert am: 12.03.2019
Ort: HG
Gleise Märklin C
Spurweite H0
Steuerung mfx/DCC
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#9 von Olli 66 , 20.03.2024 23:52

Solche Fragen lässt man sich am besten von seinem Steuerberater beantworten. 😁


Liebe Grüße
Olli
Andere kritisieren kann jeder, sie akzeptieren nur wenige.

Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden. (Sokrates (469 - 399 v. Chr.))


MMX und Floechen haben sich bedankt!
Olli 66  
Olli 66
InterCityExpress (ICE)
Beiträge: 2.232
Registriert am: 30.07.2020
Homepage: Link
Ort: nahe Dortmund
Spurweite H0
Steuerung analog
Stromart Analog


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#10 von Varg , 21.03.2024 00:25

Zitat von chrilu im Beitrag #8
[quote=iwii|p2662751] Vielleicht kann ich ja den Verlust steuerlich geltend machen


Dafür wiederum müßte man dann schon gewerblich sein.


Märklin HO und beim Hobby auch mal Fünfe gerade sein lassen. Vorsätzlicher Nicht-Nietenzähler.


MMX hat sich bedankt!
Varg  
Varg
EuroCity (EC)
Beiträge: 1.130
Registriert am: 22.05.2022
Ort: Württemberg Region Franken
Gleise Märklin M
Spurweite H0
Stromart AC, Analog


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#11 von Def , 21.03.2024 07:18

Hallo
verkaufen Sie Ihre Sammlung doch nach und nach über Kleinanzeigen Portal, Börsen oder Flohmärkte usw.
Das ist anonym und da kann Ihnen niemand etwas Nachweisen. Nur Bares ist Wahres !
Aber erwarten Sie nicht zu viel. Ich habe das schon zum großen Teil hinter mir. Bis auf wenige Artikel wurde das meiste verramscht.

mfg
Def


Def  
Def
InterRegio (IR)
Beiträge: 179
Registriert am: 13.10.2020


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#12 von MMX , 21.03.2024 07:42

Paar Sekunden Googeln:

https://www.kanzleimauss.de/privatverkauf-steuern/

Viele Grüße, Markus


vikr, Petz1 und mabaadre haben sich bedankt!
MMX  
MMX
InterCity (IC)
Beiträge: 692
Registriert am: 25.08.2021
Gleise C-Gleis, Rokuhan Z
Spurweite H0, Z
Steuerung CS3, MS2, Z21
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#13 von Varg , 21.03.2024 12:50

Zitat von MMX im Beitrag #12
Paar Sekunden Googeln:

https://www.kanzleimauss.de/privatverkauf-steuern/

Viele Grüße, Markus


Na ja, die Seite gibt zwar schon ein paar Infos her, aber bei Profis, wie man es bei denen unterstellen muß, kommt es mir wiederum etwas seltsam vor, daß
sie einmal von 600,- Euro Erlös und dann von 600,- Euro Gewinn schreiben.

Erlös und Gewinn sind nach meinem Verständnis nämlich zwei Paar Stiefel....

Varg


Märklin HO und beim Hobby auch mal Fünfe gerade sein lassen. Vorsätzlicher Nicht-Nietenzähler.


Olli 66 und att haben sich bedankt!
Varg  
Varg
EuroCity (EC)
Beiträge: 1.130
Registriert am: 22.05.2022
Ort: Württemberg Region Franken
Gleise Märklin M
Spurweite H0
Stromart AC, Analog


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#14 von HolgiB , 23.03.2024 08:51

Zitat von iwii im Beitrag #7
Das Finanzamt wird dir pauschal sagen, dass du alle Einkünfte anzugeben hast. Das Finanzamt darf keine Rechtsberatung machen. Sie erklären dir hinterher, was du falsch gemacht hast.

Gruss, iwii

Das Finanzamt muss sogar eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, wenn man das verlangt. Die verbindliche Auskunft bindet das Finanzamt. Je nach Gegenstandswert kostet die Auskunft aber Geld. Unter 10000 € Gegenstandswert entfällt aber eine Gebühr.
Eine rechtlich unverbindliche Antwort gibt es auch. Die ist kostenlos, aber man kann sich nicht darauf beim Steuerverfahren berufen.


Viele Grüße Holger

Ich fahre gerne epochegemischt.
Spur N: Roco/Trix Gleise, MultiMaus/DR5000, Fuhrpark: Arnold (original und Hornby), Roco, Fleischmann, Minitrix
Spur H0: im Bau (Roco Line mit Bettung), MultiMaus, Fuhrpark vor allem Roco und Fleischmann


Dölerich Hirnfiedler und GrenzBahnhofer haben sich bedankt!
HolgiB  
HolgiB
InterRegio (IR)
Beiträge: 141
Registriert am: 18.04.2017
Spurweite H0, N
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#15 von iwii , 23.03.2024 10:22

Zitat von HolgiB im Beitrag #14
Das Finanzamt muss sogar eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen


Das hat aber mit einer Rechtsberatung nicht wirklich etwas zu tun. Sie zählen dir die Paragrafen auf. Ob und was auf dich zutrifft, darfst du dann selbst herausfinden. Ich habe es mehrmals mit so einer Auskunft versucht, mit dem Ergebnis konnte man sich den H.... abwischen.

Gruss, iwii

PS: Man sollte übrigens seine Bescheide zeitnah genau unter die Lupe nehmen. Seit einiger Zeit fehlt scheinbar zufällig der früher normale Vorbehaltshinweis auf manchen Bescheiden - nicht ohne Grund. Mich hat das etliche Euro gekostet, weil ich nicht genau genug gelesen habe. Also immer schön auf die Fristen achten und grundsätzlich widersprechen. Die Begründung kann man auch nachreichen. So bekommt man ein wenig mehr Zeit zur Prüfung.



Olli 66 hat sich bedankt!
 
iwii
CityNightLine (CNL)
Beiträge: 1.973
Registriert am: 08.06.2022
Homepage: Link
Ort: Berlin
Gleise Tillig Modellgleis
Spurweite TT
Steuerung Uhlenbrock IB2
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#16 von lm249 , 23.03.2024 10:59

Zitat von HolgiB im Beitrag #14
...
Das Finanzamt muss sogar eine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, wenn man das verlangt. Die verbindliche Auskunft bindet das Finanzamt. Je nach Gegenstandswert kostet die Auskunft aber Geld. Unter 10000 € Gegenstandswert entfällt aber eine Gebühr.
Eine rechtlich unverbindliche Antwort gibt es auch. Die ist kostenlos, aber man kann sich nicht darauf beim Steuerverfahren berufen.


Um diese Auskunft zu erhalten sind einige Hürden zu überspringen:
Der zu prüfende zukünftige, d.h. noch nicht verwirklichte, Sachverhalt ist vollständig zu erläutern. Es ist ein besonderes Interesse an der Auskunft darzulegen. Zudem ist die eigene Rechtsauffassung dieses Sachverhaltes so darzustellen, dass das Finanzamt im Grunde mit ja oder nein antworten kann. Anschließend ist der Sachverhalt auch wie dargestellt zu verwirklichen.

Diese Anträge habe ich genügend gesehen und geprüft. Meine Erfahrung ist, dass selbst versierte Steuerberater an den Hürden oft scheitern, so dass das Finanzamt die Anträge nicht prüfen kann und daher ablehnt. Dazu kommt: der Laie wird in der Regel weder den Sachverhalt noch die eigene Rechtsauffassung zu darstellen können, dass eine verbindliche Auskunft nicht zustande kommt. Außerdem das besondere Interesse im Thread hier nicht erkennbar, da es sich kurz gesagt um "buisiness as usual" handelt.

Im übrigen kann das Finanzamt eine Auskunft erteilen, muss es aber nicht. Es ist daher eine Ermessensentscheidung, mit der üblichen Prüfung der Grenzen des Ermessens. Ein "ich will" reicht nicht.

Über die Gebühren der Auskunft ist es müssig nachzudenken, das Problem sind die Kosten der Antragsstellung. Ein Steuerberater macht das nicht für Lau, auch nicht für Freunde. Denn er hat damit eine Menge Arbeit. Stichwort: Vergütungsverordnung für Steuerberater

Zudem gibt es keine Beratungspflicht der Finanzämter. Aber man kann mal nachfragen und bekommt den einen oder anderen Hinweis. Aber hier wieder das Problem: gute Darstellung des Sachverhaltes, damit auch ein fremder Dritter diesen ohne weiteres nachvollziehen kann.

Nach meiner Auffassung wird hier auch im Thread versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen. Es prüfen, was geschieht, dann schauen inwiefern der Sachverhalt steuerbar im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist. Das nach meiner Auffassung größte Problem des TO ist, dass es eventuell um Abgrenzungsprobleme von grundsätzlich nicht steuerbaren Verkäufen von Privatvermögen zu gewerblichen nach § 15 EStG oder privaten Veräußerungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG geht.

Guido


Stemmersberger hat sich bedankt!
lm249  
lm249
InterRegio (IR)
Beiträge: 226
Registriert am: 02.10.2008
Spurweite H0
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#17 von Eifel-Knacki , 23.03.2024 11:40

Hallo,

das ist doch zum Mäuse melken. Verkauft man privat ohne diese Einnahmen zu melden, könnte man sich der Steuerhinterziehung schuldig machen. Will man schlau sein und meldet ein Gewerbe an (ist ja völlig unproblematisch) und verkauft die Moba dann vielleicht mit Verlust weiter, dann unterstellt das Finanzamt "mangelnde Gewinnerzielungsabsicht", mit entsprechenden Konsequenzen.
Die Krönung der Unverschämtheit ist es dann den Hilfe suchenden so vor die Wand laufen zu lassen, wie es lm249 im obigen Beitrag schildert. Da muss man sich als Bürger doch fragen: "Wieso bezahle ich diese Leute eigentlich?"

Gruß Knacki


Bei "Alterung" halte ich es mit den Japanern. Patina ist dort kein positiv besetzter Begriff.


 
Eifel-Knacki
InterRegioExpress (IRE)
Beiträge: 324
Registriert am: 09.12.2022
Ort: Kreis EU
Gleise K u. M Gleise
Spurweite H0
Steuerung Simple DCC Zentrale / RaspberryPi4 / Rocrail
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#18 von Paule , 23.03.2024 11:51

und was ist, wenn ich was auf dem Flohmarkt verticke? Dort sehe ich jede Woche Privatleute und gewerbliche Händler, die ihren Ramsch natürlich ohne jegliche dokumentierte Zahlung verkaufen. Und da geht es manchmal durchaus um höhere Beträge.
Eine Bekannte macht das privat jedes Wochenende auf Flohmärkten in der Gegend und erzielt auch durchaus mal einen vierstelligen Betrag im Monat. Ich habe noch nie irgendwelche staatliche Schnüffler auf Flohmärkten gesehen.

Rudi


Paule  
Paule
InterRegioExpress (IRE)
Beiträge: 293
Registriert am: 08.01.2019
Ort: the Länd
Gleise 0e
Steuerung z21
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#19 von Beardiepoldi , 23.03.2024 11:59

Wir reden vom Verkauf gebrauchten Spielzeugs, von recht übersichtlichen Beträgen.
Wenn ich meinen eigenen Gebrauchtwagen z.B. für 20 T€ verkaufe (wir kaufen dein auto.de) oder beim Neuwagenkauf in Zahlung gebe. dann muss ich den Verkaufspreis nicht noch als Einkommen versteuern. Ich generieren ja keinen Gewinn. Die Differenz zwischen Neupreis des Autos und den im Beispiel genannten Erlös kann ich ja auch nicht als Verlust von der Steuer absetzen.
Wieso sollte das bei gebrauchten Eisenbahnkram anders sein?
Klaus
PS : ich habe wiederholt meinen gebrauchten Mercedes mit über 100.000km an Mercedes verkauft und einen neuen gebrauchten mit unter 5000km gekauft. Da war auf meiner Seite nix steuerpflichtig.


 
Beardiepoldi
InterCity (IC)
Beiträge: 693
Registriert am: 12.02.2016
Ort: Mittelfranken
Gleise Märklin C Gleis
Spurweite H0
Steuerung Märklin 2xCS 2, oder 3 Trafos und ein Tablet
Stromart AC, Digital, Analog

zuletzt bearbeitet 23.03.2024 | Top

RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#20 von Dölerich Hirnfiedler , 23.03.2024 12:00

Hallo zusammen,

Warum werden hier immer Probleme erfunden wo keine sind?. Ich habe nun in den letzten +20 Jahren mehrmals die Auflösung größerer und wirklich großer Spielzeug-Sammlungen (bis +100 k EUR Erlös) begleitet. Ich habe in jedem Fall veranlasst, dass das zuständige FA im voraus über den Verkauf unterrichtet wurde. Um zu unterstreichen und sicher zu stellen, dass es sich nicht um nachhaltige Geschäftstätigkeit handelt. In jedem Fall (zuweilen nach Rückfragen) ist das FA der Auffassung gefolgt.

mfg

D.



Aus einem Märklin-Patentantrag von 1975.


Miraculus, Beardiepoldi, cs67 und acecat haben sich bedankt!
 
Dölerich Hirnfiedler
ICE-Sprinter
Beiträge: 5.548
Registriert am: 10.05.2005
Gleise VB
Spurweite H0, Z, 0, 00, 1
Stromart AC, DC, Digital, Analog

zuletzt bearbeitet 23.03.2024 | Top

RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#21 von TTbeilroder , 23.03.2024 12:23

Mahlzeit,
Also mich hat Ebay im Januar angeschrieben, das die ID-Nummer, nicht Steuernummer!!!, in meinem Konto hinterlegt werden muss.
Sollte dies nicht geschehen erfolgt ein Ausschluss von Ebay.
Ich hatte dann die ID-Nummer hinterlegt.
Dazu ging ein extra Tool auf.
Schönes Wochenende.
Gruss


TTbeilroder  
TTbeilroder
InterRegioExpress (IRE)
Beiträge: 264
Registriert am: 07.10.2018


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#22 von Miraculus , 23.03.2024 12:26

Moin,

ja, warum werden Probleme gesucht "und gefunden", wo eigentlich keine sind.

Wer kann tatsächlich (nicht vom Hörensagen oder wilder Spekulationsvermitung) davon berichten, dass jemand bei einem Privatverkauf einer MoBa steuerpflichtig mit monetärem Aspekt wurde?

Mögliche Berichts-/meldepflichten sind das Eine. Steuer entrichten müssen das Andere.

Was mich bei der Diskussion hier stört sind Begriffe wie "staatliche Schnüffler" oder "ich muss diese Leute bezahlen".

Ja, dass muss man. Ohne funktionierende öffentliche Verwaltung geht in einem Rechtsstaat mal gar nichts. Die herrschende Personalnot Allerorten ist ein Vorgeschmack darauf, wie es ist, ohne genau diese Leute.


Gruß


Peter

Anlage im Bau: Klostermühl 1.0


Frei nach F. Gump: "Die Moba ist wie eine Pralinenschachtel. Du weißt nie.. "


 
Miraculus
Trans Europ Express (TEE)
Beiträge: 7.546
Registriert am: 05.05.2005
Homepage: Link
Gleise C-Gleis
Spurweite H0
Steuerung CS3&MS2, CAN-Bus CdB & WDP2021 Premium.
Stromart AC, Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#23 von Eifel-Knacki , 23.03.2024 12:43

Zitat von Miraculus im Beitrag #22
Was mich bei der Diskussion hier stört sind Begriffe wie "staatliche Schnüffler" oder "ich muss diese Leute bezahlen".

Ja, dass muss man. Ohne funktionierende öffentliche Verwaltung geht in einem Rechtsstaat mal gar nichts. Die herrschende Personalnot Allerorten ist ein Vorgeschmack darauf, wie es ist, ohne genau diese Leute.


Ich weiß, es ist in diesem Forum schon Tradition falsch zu zitieren und zu interpretieren.

Zitat von Eifel-Knacki im Beitrag #17
Die Krönung der Unverschämtheit ist es dann den Hilfe suchenden so vor die Wand laufen zu lassen, wie es lm249 im obigen Beitrag schildert. Da muss man sich als Bürger doch fragen: "Wieso bezahle ich diese Leute eigentlich?"


Die Frage (nicht Feststellung) könnte zum Beispiel beantwortet werden mit: "Damit sie dem Bürger vernünftig und zielführend Auskunft erteilen." Die Fragen werden ja gestellt, um alles richtig zu machen und eben nicht um zu bescheißen. Bei solchen Auskünften wie ich sie kritisiert habe, stellt sich leicht der Eindruck von Willkür ein, was der Steuerehrlichkeit sicher nicht förderlich ist.

Gruß Knacki


Bei "Alterung" halte ich es mit den Japanern. Patina ist dort kein positiv besetzter Begriff.


 
Eifel-Knacki
InterRegioExpress (IRE)
Beiträge: 324
Registriert am: 09.12.2022
Ort: Kreis EU
Gleise K u. M Gleise
Spurweite H0
Steuerung Simple DCC Zentrale / RaspberryPi4 / Rocrail
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#24 von lm249 , 23.03.2024 16:13

Zitat von Eifel-Knacki im Beitrag #17
Hallo,
... Da muss man sich als Bürger doch fragen: "Wieso bezahle ich diese Leute eigentlich?"

Gruß Knacki

Sinnloses gelöscht ...

Zur Frage: weil wir es so wollen.

Zum gelöschten Teil: Das Finanzamt ist nicht dazu da, vorab ein Geschäftsmodell für den Bürger auf steuerliche Probleme zu testen. Anders herum gefragt: wer fragt das Amtsgericht, wenn er den Zaun zum Nachbarn durch einen neue ersetzen möchte, ob er nicht dadurch nicht vielleicht die Rechte des Nachbarn vielleicht verletzt?

Ein Finanzamt arbeitet üblicherweise nach Ende eines Zeitraumes, auch Veranlagungszeitraum genannt, die steuerrechtlich relevanten Sachverhalte im Rahmen der rechtlichen Vorschriften ab. Das ist die Arbeit der Behörde im Rahmen der Steuerrechtspflege, natürlich mit ein paar Ausnahmen. Wer im vorhinein steuerliche Risiken minimieren möchte, ist zunächst selbst gefragt. Natürlich kann das nicht jeder. Dafür gibt es aber andere Organe der Steuerrechtspflege, wie Steuerberater oder auch (spezialisierte) Rechtsanwälte. Dies ist alles gesetzlich so normiert. Und als Teil der Exekutive ist das Finanzamt auch dazu verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten.

Zum "an die Wand laufen lassen". Wer sagt das? Ich nicht, ich habe nur die Voraussetzungen für eine verbindliche Auskunft dargestellt, s.o. Diese gibt es bereits seit Jahrzehnten, gesetzlich normiert nicht ganz solange. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass diese vielfach dann genutzt wird, wenn (hohe) Investitionen getätigt werden sollen, bei denen es auch ein gewisses steuerliches Risiko gibt. Und in solchen Fällen wir der Sachverhalt nicht so wie vom TO der Sachverhalt sehr lückenhaft dargestellt.

Noch am Rande bemerkt: von den Finanzämter werden die Verkäufe auf Online-Plattformen seit ca. 20 Jahren mittels technischer Hilfsmittel überwacht und ggf. steuerliche Konsequenzen gezogen. Ist aber eigentlich auch keine neue Information. Wer das jetzt als "Schnüffellei" bezeichnen möchte: bitte sehr. Aber es gab auch bereits genügend daraus resultierende Gerichtsverfahren vor den Strafkammern, die diese Praxis nicht gestoppt haben.

Zum Sachverhalt des TO: wenn er vollständig wäre, so dass ich als fremder und sachverständiger Dritter ihn nachvollziehen könnte, wäre mir eine Beurteilung möglich. Und nein, das wäre keine geschäftmäßige Steuerberatung, da es sich nur um eine Sachverhaltsbeurteilung handelt und nicht um Handlungsempfehlungen. Denn wie in meinem ersten Beitrag in diesem Thread hier geschrieben, sehe ich hier lediglich ein Abgrenzungsproblem.


lm249  
lm249
InterRegio (IR)
Beiträge: 226
Registriert am: 02.10.2008
Spurweite H0
Stromart Digital


RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#25 von Miraculus , 23.03.2024 16:26

Werter Knacki,

und es geht mit der Polemik weiter. Staatliche Stellen sind an Recht und Gesetz gebunden. Wie schon erwähnt, darf von staatlichen Stellen keine Rechtsberatung stattfinden. Ein Verweis auf die entsprechende Rechtsgrundlage ist doch im Rahmen des gesetzlich Möglichen, denn ein Blick ins jeweilige Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. Mehr sieht der Gesetzgeber halt nicht vor.

Dann kommen Totschlagargumentskeulen wie "Gipfel der Unverschämtheit", "Eindruck von Willkür" oder "vor die Wand laufen lassen", gerade so, als ob der Beamte oder Angestellte bei der jeweiligen staatlichen Stelle bewusst gegen Recht und Gesetz handeln würde, nur um den begehrenden Bürger zu gängeln und in die Irre zu führen, oder was? Letztlich gibt es auch rhetorische Fragen, welche im Grunde keine Fragen sind, sondern die Antwort schon impliziert haben.

Einfach mal verbal abrüsten, dann klapppt's auch mit dem jeweiligen Gegenüber.

Im Übrigen wurde meine Frage nach einem konkreten Beispiel, bei welchem ein Privatverkäufer bei einem Privatverkauf in irgendeiner Form steuerpflichtig wurde noch nicht beantwortet.

Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an.


Gruß


Peter

Anlage im Bau: Klostermühl 1.0


Frei nach F. Gump: "Die Moba ist wie eine Pralinenschachtel. Du weißt nie.. "


drum58, J.A.M. und Olli 66 haben sich bedankt!
 
Miraculus
Trans Europ Express (TEE)
Beiträge: 7.546
Registriert am: 05.05.2005
Homepage: Link
Gleise C-Gleis
Spurweite H0
Steuerung CS3&MS2, CAN-Bus CdB & WDP2021 Premium.
Stromart AC, Digital


   

Piko US Diesel KM 4000 - Videovorstellung
Bauern-Demo und "Schienenkleber"

  • Ähnliche Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag
Xobor Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz