Hallo liebe Modellbahner,
nach langer Zeit des stillen Mitlesens habe ich mich nun dazu entschieden, mich anzumelden, da mich ein Thema besonders beschäftigt und ich hoffe, auf eure Erfahrungen und Ratschläge zählen zu können.
Ich habe nun über fast zwei Jahrzehnte eine sehr umfangreiche H0 Sammlung aufgebaut, welche ich plane nach und nach zu verkaufen. Wie ihr alle wisst, sammeln sich beträchtliche Summen in den Kellern und Dachböden an, und für einen erfolgreichen Verkauf empfiehlt es sich, die Stücke einzeln über Online-Plattformen zu veräußern. Doch mit dem neuen Steuertransparenzgesetz, das besagt, dass ab einem Transaktionsvolumen von 30 Verkäufen bzw. 2.000 EUR die Daten von den Auktionshäusern an das Finanzamt übermittelt werden, tauchen bei mir einige Fragen auf.
Die Frage, die sicherlich viele von euch beschäftigt, ist: Werde ich durch den Verkauf meiner Modelleisenbahnsammlung steuerpflichtig? Insbesondere geht es hier um die Einkommenssteuer.
Die allgemein bekannte Faustformel besagt, dass Einkommenssteuer nur fällig wird, wenn ein Gewinn erzielt wurde. Doch dafür muss man nachweisen können, zu welchem Preis die Stücke ursprünglich eingekauft wurden. Ich bin mir sicher, dass viele Sammler, die vor vielen Jahren begonnen haben, keine professionelle Buchführung betrieben und keine Rechnungen oder Belege aufbewahrt haben. Da ich einen Großteil meiner Sammlung auf Modellbauflohmärkten erworben habe, liegen natürlich keine Rechnungen oder Belege vor. Meine Buchführung über meine Flohmarkt Einkäufe war eher amateurhaft (meist selbst geschriebene Zettel, die ich den Verpackungen beigelegt habe).
Trotz umfassender Recherche im Internet finde ich leider keine eindeutige Aussage darüber, wie das Finanzamt in einem solchen Fall reagieren würde. Diese Fragen fallen sicherlich nicht nur bei uns Modellbahnern an, sondern grundsätzlich bei allen die eine umfangreiche Sammlung auflösen wollen.
Was gegen eine Besteuerung spricht, ist, dass die Sammlung für private Zwecke erworben wurde, dass keine Gewinnabsicht besteht und dass die Spekulationsfrist (1 Jahr) überschritten wurde. Das Problem, das ich sehe, ist jedoch, dass es schwierig wird, nachweislich zu belegen, zu welchem Preis die Stücke eingekauft wurden.
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Einschätzungen zu diesem Thema freuen.