RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#26 von Eifel-Knacki , 23.03.2024 16:31

Zitat von lm249 im Beitrag #24
Zum gelöschten Teil: Das Finanzamt ist nicht dazu da, vorab ein Geschäftsmodell für den Bürger auf steuerliche Probleme zu testen

Es geht nicht um ein Geschäftsmodell, sondern um den Verkauf der privaten Modellbahn.

Zitat von lm249 im Beitrag #24
Anders herum gefragt: wer fragt das Amtsgericht, wenn er den Zaun zum Nachbarn durch einen neue ersetzen möchte, ob er nicht dadurch nicht vielleicht die Rechte des Nachbarn vielleicht verletzt?

Ein bischen anmaßend Finanzamt mit Gericht zu vergleichen. Andere Ämter sind da oft wesentlich freundlicher und geben auch brauchbare Auskünfte.

Zitat von lm249 im Beitrag #24
Zum "an die Wand laufen lassen". Wer sagt das?

So empfinde ich es, wenn man die Hürden so hoch legt, dass praktisch niemand diese nehmen kann.
Zitat von lm249 im Beitrag #16
Diese Anträge habe ich genügend gesehen und geprüft. Meine Erfahrung ist, dass selbst versierte Steuerberater an den Hürden oft scheitern, so dass das Finanzamt die Anträge nicht prüfen kann und daher ablehnt. Dazu kommt: der Laie wird in der Regel weder den Sachverhalt noch die eigene Rechtsauffassung zu darstellen können, dass eine verbindliche Auskunft nicht zustande kommt. Außerdem das besondere Interesse im Thread hier nicht erkennbar, da es sich kurz gesagt um "buisiness as usual" handelt.


Gruß Knacki


Bei "Alterung" halte ich es mit den Japanern. Patina ist dort kein positiv besetzter Begriff.


 
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zuletzt bearbeitet 23.03.2024 | Top

RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#27 von Beardiepoldi , 23.03.2024 17:18

Steuerlich interessant sind nur GEWINNE und nicht der erzielte Betrag.
Wer seine alten Loks verkauft, wird damit keinen Gewinn (inflationsbereinigt) machen.
Wer seine alte Anlage / Fahrzeuge etc. verkauft macht im Vergleich zum Neupreis nur Verlust und ist steuerfrei.
Das mag anders sein, wenn einer seinen van Gogh verkauft.
Klaus


 
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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#28 von iwii , 23.03.2024 17:45

Zitat von Beardiepoldi im Beitrag #27
wird damit keinen Gewinn (inflationsbereinigt) machen


Ich wüsste jetzt nicht, dass das Finanzamt eine Inflation auf den Warenbestand kennt, die man irgendwie anrechnen könnte.

Gruss, iwii



 
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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#29 von Dölerich Hirnfiedler , 23.03.2024 18:23

Zitat von Beardiepoldi im Beitrag #27

Das mag anders sein, wenn einer seinen van Gogh verkauft.



Hallo Klaus,

Auch wenn Du Deinen van Gogh verkaufst, den Du mal auf dem Flohmarkt entdeckt hast, fällt auf den Fantastillionen-Gewinn keine Einkommenssteuer an. Bei allen Sachen die keine Grundstücke oder Gebäude sind, muss nur eine relativ kurze Haltefrist von einem Jahr beachtet werden, damit der Spekulationsgewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften steuerfrei bleibt.

mfg

D.



Aus einem Märklin-Patentantrag von 1975.


 
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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#30 von Michael70 , 23.03.2024 21:31

Und genau diesen Umstand der kurzen Haltefrist >1 Jahr kann man sich als deutscher Privatanleger beim Handel mit Kryptowährungen zu Nutzen machen. Die Gewinne unterliegen nicht den üblichen 25% Kapitalertragssteuer + Soli, sondern sind dann in unbegrenzter Höhe steuerfrei Wo sonst alles und jedes kräftig besteuert wird, mag man es kaum glauben, dass der Staat einem (noch) diese legale Lücke lässt.

Im Gegenzug sind aber auch etwaige Verluste bei Haltezeiten von über 1 Jahr nicht gewinnmindernd anrechenbar. Das alles gilt aber nur für den direkten Handel mit Kryptowährungen - Erlöse aus ETFs, Derivaten etc. zählen dagegen wie andere Kapitalerträge unabhängig von der Haltedauer. Auch der unterjährige Umtausch von einer in eine andere Kryptowährung (z.B. von Bitcoin nach Ethereum) ist steuerpflichtig.

Viele Grüße Michael


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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#31 von Stemmersberger , 23.03.2024 22:55

Moin moin,

da ich Rechtsanwalt bin und mich mit der Materie Steuerecht ein wenig auskenne, wie auch einer zuvor... darf und möchte ich kurz einige Worte zum hiesigen Thema schreiben.

I. Man muß -und sollte deshalb auch- den Behörden in Deutschland immer wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Dort sitzen regelmäßig Menschen, die sich mit der Materie auskennen und auch helfen.

II. Hier werden zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen.

1. Thema Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht, weil es das kürzeste Thema ist. Im Erbschaftssteuerrecht kann man von Nichtverwandten oder Nichtverheirateten nur 10.000 Euro steuerfrei erben. Verticke ich also anschließend die geerbte Modellbahn für 11.000 Euro ist davon auszugehen, dass sie beim Anfall des Erbes diesen Wert besaß und ich muss für den überschießenden Betrag Erbschaftssteuer bezahlen. Die Beträge und auch die Freibeträge sind im Gesetz sehr anschaulich erläutert. (Der Blick ins Gesetz erlechtert hier tatsächlich die Rechtsfindung)

2. Ebay gibt Daten raus, von denen Ihr gar nicht wißt, dass sie gefiltert werden. Vor Jahren erhielt einer meiner Mandanten Post von der Landwirtschaftskammer NRW, während er in den Staaten weilte; er hatte Roundup über Ebay gekauft und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz wurde gegen ihn eröffnet. Da ich in der Materie keine Ahnung hatte, fuhr ich mit dem vollen Kanister also nach Bonn, stellte den Sachbearbeitern das Zeug auf den Tisch und der Mann klärte mich umfangreich auf, dass mein Mandant Glück gehabt habe, dass er es nicht "entsprechend" dem Pflanzenschutzgesetz genutzt hatte. Denn Ebay hatte sämtliche -ca. 5.000 Bürger- Käufer des Anbieters des Roundups gemeldet und die guten Rentner hatten umfangreich geschildert, wie und wo sie es entsprechend dem Gesetz verwandt hatten. Übersehen hatten sie allerdings, dass die Bedienungsanleitung auf dem Karnister nicht in deutsch war und es deshalb hier -überhaupt- nicht verwandt werden durfte. Deshalb mußte der Sachbearbeiter gegen alle "geständigen" guten Bürger einen Bußgeldbescheid erlassen!!!! Auch das steht so in den beiden betroffenen Gesetzen. Unser Kanister war noch bis zum Eichstrich voll, also konnte ich ohne Bußgeldbescheid und mit neuem Wissen einschließlich eines Rundgangs über das Gelände wieder heim fahren.

3. Das Einkommensteuerrecht. Der gute Deutsche sieht in erster Linie immer die Einnahmen und denkt, das sei der Gewinn; Ralf Stumm, versucht es uns immer wieder zu erklären, dass es nicht so ist und er hat recht. Wenn man Gewinnerzielungsabsicht bei einem Tun, das unter das ESTG (Einkommensteuergesetz) fällt, besitzt und Gewinn macht, muß man diesen Gewinn versteuern. (Lotterien fallen übrigens nicht darunter, denn man spielt 6/49 ja nicht, um zu gewinnen, sondern um zu spielen... Ha, ha, ha).

Gewinn ist aber regelmäßig die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, wenn man vom "Bilanzierungspflichtigen" absieht.

Und deshalb sollte man sich zuerst einmal die Ausgabenseite ansehen und hier eine Liste zusammenstellen. Das bedeutet, dass auch die Fahrten zu den Börsen, die Eintrittsgelder ebenso, wie der Beitrag für das Märklinmagazin abgesetzt werden können. Wenn man dann noch die Kosten fürs Eisenbahnzimmer, man muß schließlich die Käufe ja auch testen, wie Heizung und Nebenkosten berücksichtigt, glaube ich kaum, dass jemand in den Gewinnbereich gelangt. Also schreibt ehrlich Eure Ausgaben auf. Denn sollte tatsächlich mal ein Steuerfahnder vor Eurer Tür stehen, was auch bei mir schon vorkam, dann muß dieser sowohl die Zahlen Eurer Einnahmen, die z.B. von Ebay oder wem auch immer, so möglichrweise Eurer Bank, gemeldet wurden, als auch die Eurer Ausgaben seiner Berechnung zugrunde legen. Wer also nur seine Einnahmen in einer Liste zusammenfasst, ist selber schuld.

Gruß
Harald


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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#32 von KLVM , 26.03.2024 19:50

Das Finanzamt/die Finanzverwaltung ist zwar kein Steuerberater oder Anwalt, aber in der Praxis wird dennoch bis zu einem gewissen Grad beraten, z.B. in Hessen:

https://finanzamt.hessen.de/service/servicehotline

Zitat

Unsere Expertinnen und Experten am Telefon sind die erste Anlaufstelle für Sie. Bei Fragen, die Ihnen nicht unmittelbar beantwortet werden können, beispielsweise zu einem speziellen steuerlichen Problem, das Ihren persönlichen Fall betrifft, vermitteln wir Sie an Ihr zuständiges Finanzamt. Alle anderen steuerlichen Fragen löst das Team der Servicenummer gemeinsam mit Ihnen.

Rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800 522 533 5!
Wir helfen Ihnen gern!

Unser Serviceangebot
Wir beantworten Ihnen ...
[...]
-allgemeine steuerliche Fragen rund um die Themen Schenkung und Erbschaft
-die ersten steuerlichen Schritte bei Aufnahme eines Gewerbes oder einer selbständigen Tätigkeit ("Was muss ich tun?", "Wann beginnt meine unternehmerische Tätigkeit und was muss ich umsatzsteuerlich beachten?")
[...]
...und vieles mehr!




Insofern ist die Aussage praktisch nicht ganz korrekt, dass Behörden grundsätzlich nicht beraten dürfen. Die meisten Städte bieten z.B. auch eine Bauberatung an, welche örtliche Bauvorschriften berücksichtigt. und im Bürgerbüro wird man sicher auch beraten, welche Art von Führungszeugnis man benötigt, wenn man danach fragt. Die Kassiererin an der Freibadkasse gibt auf Anfrage auch gerne Auskunft über 10er- und Dauerkartenpreise oder Seniorentarife (welche meist in einer Gebührensatzung festgelegt wurden). Es ist nicht so, dass stur nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegen genommen werden, um irgendeine (hoheitliche) Leistung zurückzubekommen.


Ich mag kein Streumaterial.


Uegloff hat sich bedankt!
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RE: Steuerliche Fragen beim Verkauf von Modelleisenbahnen

#33 von KDW , 26.03.2024 23:23

Zitat von Stemmersberger im Beitrag #31


... Man muß -und sollte deshalb auch- den Behörden in Deutschland immer wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Dort sitzen regelmäßig Menschen, die sich mit der Materie auskennen und auch helfen...

Gruß
Harald


Und das sollte auch für jeden eine Selbstverständlichkeit sein!


Et is, wie et is, et kütt, wie et kütt!
Äver et hätt noch immer jod jejange...
(Rheinische Lebensweisheit)


Uegloff und Def haben sich bedankt!
 
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