Moin moin,
da ich Rechtsanwalt bin und mich mit der Materie Steuerecht ein wenig auskenne, wie auch einer zuvor... darf und möchte ich kurz einige Worte zum hiesigen Thema schreiben.
I. Man muß -und sollte deshalb auch- den Behörden in Deutschland immer wahrheitsgemäß Auskunft erteilen. Dort sitzen regelmäßig Menschen, die sich mit der Materie auskennen und auch helfen.
II. Hier werden zum Teil Äpfel mit Birnen verglichen.
1. Thema Erbschafts-/Schenkungssteuerrecht, weil es das kürzeste Thema ist. Im Erbschaftssteuerrecht kann man von Nichtverwandten oder Nichtverheirateten nur 10.000 Euro steuerfrei erben. Verticke ich also anschließend die geerbte Modellbahn für 11.000 Euro ist davon auszugehen, dass sie beim Anfall des Erbes diesen Wert besaß und ich muss für den überschießenden Betrag Erbschaftssteuer bezahlen. Die Beträge und auch die Freibeträge sind im Gesetz sehr anschaulich erläutert. (Der Blick ins Gesetz erlechtert hier tatsächlich die Rechtsfindung)
2. Ebay gibt Daten raus, von denen Ihr gar nicht wißt, dass sie gefiltert werden. Vor Jahren erhielt einer meiner Mandanten Post von der Landwirtschaftskammer NRW, während er in den Staaten weilte; er hatte Roundup über Ebay gekauft und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz wurde gegen ihn eröffnet. Da ich in der Materie keine Ahnung hatte, fuhr ich mit dem vollen Kanister also nach Bonn, stellte den Sachbearbeitern das Zeug auf den Tisch und der Mann klärte mich umfangreich auf, dass mein Mandant Glück gehabt habe, dass er es nicht "entsprechend" dem Pflanzenschutzgesetz genutzt hatte. Denn Ebay hatte sämtliche -ca. 5.000 Bürger- Käufer des Anbieters des Roundups gemeldet und die guten Rentner hatten umfangreich geschildert, wie und wo sie es entsprechend dem Gesetz verwandt hatten. Übersehen hatten sie allerdings, dass die Bedienungsanleitung auf dem Karnister nicht in deutsch war und es deshalb hier -überhaupt- nicht verwandt werden durfte. Deshalb mußte der Sachbearbeiter gegen alle "geständigen" guten Bürger einen Bußgeldbescheid erlassen!!!! Auch das steht so in den beiden betroffenen Gesetzen. Unser Kanister war noch bis zum Eichstrich voll, also konnte ich ohne Bußgeldbescheid und mit neuem Wissen einschließlich eines Rundgangs über das Gelände wieder heim fahren.
3. Das Einkommensteuerrecht. Der gute Deutsche sieht in erster Linie immer die Einnahmen und denkt, das sei der Gewinn; Ralf Stumm, versucht es uns immer wieder zu erklären, dass es nicht so ist und er hat recht. Wenn man Gewinnerzielungsabsicht bei einem Tun, das unter das ESTG (Einkommensteuergesetz) fällt, besitzt und Gewinn macht, muß man diesen Gewinn versteuern. (Lotterien fallen übrigens nicht darunter, denn man spielt 6/49 ja nicht, um zu gewinnen, sondern um zu spielen... Ha, ha, ha).
Gewinn ist aber regelmäßig die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben, wenn man vom "Bilanzierungspflichtigen" absieht.
Und deshalb sollte man sich zuerst einmal die Ausgabenseite ansehen und hier eine Liste zusammenstellen. Das bedeutet, dass auch die Fahrten zu den Börsen, die Eintrittsgelder ebenso, wie der Beitrag für das Märklinmagazin abgesetzt werden können. Wenn man dann noch die Kosten fürs Eisenbahnzimmer, man muß schließlich die Käufe ja auch testen, wie Heizung und Nebenkosten berücksichtigt, glaube ich kaum, dass jemand in den Gewinnbereich gelangt. Also schreibt ehrlich Eure Ausgaben auf. Denn sollte tatsächlich mal ein Steuerfahnder vor Eurer Tür stehen, was auch bei mir schon vorkam, dann muß dieser sowohl die Zahlen Eurer Einnahmen, die z.B. von Ebay oder wem auch immer, so möglichrweise Eurer Bank, gemeldet wurden, als auch die Eurer Ausgaben seiner Berechnung zugrunde legen. Wer also nur seine Einnahmen in einer Liste zusammenfasst, ist selber schuld.
Gruß
Harald