Hallo, Kai / catlighter!
Wie scotti in seinem beitrag vom 08. September schon schrieb, hast Du fast alles durcheinandergeworfen, was Du durcheinanderwerfen konntest.
Entscheidend ist beim Vorbild nicht, was Deiner Meinung nach angeblich "schön aussieht und Spaß macht", sondern was in den einschlägigen Vorschriften steht. Bitte nicht nur an der Dampflok die Nieten zählen - auch die Anlage soll doch ein "Modell", also ein Abbild der Wirklichkeit sein - oder? Für Phantasiekonstrukte genügt Playmobil, Lego oder auch Brio aus ganz ökologischem Holz.
ad 1:
Zuerst Dein Eröffnungsbeitrag:
Zitat
An meiner 1 gleisigen Hauptstrecke möchte ich ca. 1,5 m (H0) vor der Einfahrt in den Bahnhof ein Vorsignal aufstellen. Rein logisch müsste es doch nur in der Lage sein "Halt erwarten" oder "Langsamfahrt erwarten" anzuzeigen. "Freie Fahrt" dagegen wäre ja wohl nicht erlaubt.
Mit "rein logisch" hat das nix zu tun - warum soll das "Hp1" an der Einfahrt verboten sein? Maßgeblich für das Signalbild ist immer der Fahrtverlauf im Gleis. Führt die Einfahrt nur über den geraden Strang von Weichen ins durchgehende Gleis, gibt es keinen Grund, "Hp1" zu verbieten.
Außerdem könnte es auch Durchfahrten durch das durchgehende Gleis (woher hat es wohl seinen Namen?) eines Bahnhofes geben. Dafür können Einfahrsignale ebenso selbstverständlich auch "Hp1" anzeigen, wenn es zulässig und notwendig ist.
"Hp2" ist nur dann nötig, wenn der Fahrweg über den abzweigenden Strang von Weichen führt.
Für das Vorsignal gilt das alles sinngemäß ebenfalls.
Wenn auf einer Strecke alle Züge in einem bestimmten Bahnhof aus betrieblichen Gründen halten müssen, hat das auch bestimmte Gründe, die sich in der Signalisierung niederschlagen können und müssen. Das bestreite ich nicht, Ausnahmen gibt es mehr als genug (wegen der unüberblickbaren Vielzahl gehe ich deshalb hier nicht darauf ein). Aber grundsätzlich gilt das vorhin Geschriebene.
(Doch, eine kurze Anmerkung dennoch: auf Hauptbahnen können in Spurplanstellwerken neben der normalen Einfahrt sogenannte "kurze Einfahrten" möglich sein; der Zug wird dabei auf Hp2 ins durchgehende Hauptgleis eingelassen, um ihn aus betrieblichen Gründen absichtlich zu verlangsamen. Da stehen dann natürlich Lichtsignale, kommt also für Kai nicht in Frage)
ad 2:
Blockstellen sind KEINE Bahnhöfe!
Sie sind Betriebsstellen der freien Strecke und haben genau 1 (in Worten: ein) Hauptsignal für jede Fahrtrichtung. Und dieses Ding trägt auch den Namen "Blocksignal" - und keinen anderen! Damit regelt die Blockstelle die Folge der Züge - das heißt: der zweite Zug darf folgen, wenn der erste den an der Blockstelle beginnenden Blockabschnitt verlassen hat.
Die Aussage besteht aus "Ja"=Hp1 oder "Nein"=Hp0 - sonst nichts!
Eine Blockstelle hat mit einem benachbarten Bahnhof NICHTS zu tun und daher auch mit den Signalen des Bahnhofes NICHTS am Hut! Dein "...endlich Freie Fahrt" ist also Käse; die Fahrt wird am Ausfahrsignal des Bahnhofes zugelassen, und nirgendwo sonst. Siehe dazu später ad 6
ad 3:
In Bahnhöfen gelten völlig andere Betriebsregeln. "Bahnhöfe sind Bahnanlagen mit mindestens einer Weiche, in denen Züge beginnen, enden, wenden, kreuzen oder überholen können" - das steht wörtlich so in der Fahrdienstvorschrift. Das bedeutet: in Bahnhöfen kann und darf rangiert werden - und das wird es auch. Folglich sind Bahnhöfe Gefahrenpunkte, die besonders geschützt werden müssen.
Deswegen haben Bahnhöfe grundsätzlich Einfahrsignale! Auf Ausfahrsignale darf unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden (dazu weiter unten). Frage einmal 216, der kutschiert auch im Westerwald herum - Bahnhöfe ohne Ausfahrsignale waren/sind dort auf einigen Strecken gang und gäbe.
Warum?
Das Einfahrsignal schützt den Bahnhof und damit den Rangierbetrieb vor "überraschend" auftauchenden Zugfahrten, die bekanntlich mit höherer Geschwindigkeit als Rangierabteilungen fahren. Auf Nebenbahnen kann das auch eine Trapeztafel (Ne1) sein, aber das ist ja auch ein Signal gemäß Eisenbahn-Signalordnung (ESO), also kein Grund zum Widerspruch.
Als Vorsignalisierung kann eine alleinstehende Vorsignaltafel (Ne2) zulässig sein, sowohl bei Hauptsignal als auch Ne1.
Die Ausfahrsignale regeln die Weiterfahrt auf die freie Strecke. Auf Hauptbahnen muß jedes von Zügen befahrene Gleis natürlich aus Sicherheitsgründen ein eigenes Ausfahrsignal haben. Als Alternative können mehrere Gleise zu einer Gruppenausfahrt zusammengefaßt werden: an jedem einzelnen Gleis ein hochstehendes Sperrsignal "Sh0/Sh1", und an derjenigen gemeinsamen Weiche, an der letzlich alle Gleise zusammenlaufen, ein Hauptsignal.
Und nun zur zulässigen Ausnahme: auf Nebenbahnen, zum Beispiel Westerwald (s.o.), auf denen nur kleine Bahnhöfe existieren und sehr mäßiger und relativ langsamer Zugverkehr herrscht, dürfen Ausfahrsignale ganz weggelassen werden.
ABER: in solchen Fällen müssen alle Züge grundsätzlich im Bahnhof halten! Das steht dann auch im Buchfahrplan.
Züge dürfen erst weiterfahren, wenn sie von der örtlichen Aufsicht einen Abfahrauftrag "Zp9" erhalten haben. Dieses Zp9 ersetzt das Ausfahrsignal.
Soll ein Zug ausnahmsweise doch durchfahren (das ist wieder an Voraussetzungen gebunden und muß im Einzelfall von höheren Stellen angeordnet oder erlaubt werden), muß die örtliche Aufsicht dem einfahrenden Zug das Signal Zp9 als "Durchfahrauftrag" erteilen. Nur dann darf der Triebfahrzeugführer weiterfahren, ohne anzuhalten.
Bei dieser Betriebsform ist die Sicherheit des Bahnbetriebes unmittelbar von den Eisenbahnern selbst abhängig; es gibt keine technischen Sicherungen. Ein schönes Beispiel, wie verantwortungsvoll der Dienst auf Nebenbahnen war und ist. Von wegen "ooch...die paar Züge am Tag"...... es kann fürchterlich (!) krachen, wenn einer nicht aufpaßt. Siehe z.B. Unfall Radevormwald, 27.05.1971: Nahgüterzug fährt unerlaubt durch Bf Dahlerau, 212 stößt frontal mit Schienenbus zusammen - 26 Schwerverletzte, 45 Tote/davon 41 Schulkinder 14-15 Jahre - ein ganzer Klassenjahrgang aus Radevormwald.
Nach diesem grausamen Unfall wurden viele Bahnhöfe mit Ausfahrsignalen nachgerüstet. Trotzdem bleibt die Betriebsform an sich zulässig.
Also: wenn Du (Kai) Deinen Nachkriegsbahnhof bauen willst, dann lasse die Ausfahrsignale weg - nur das ist vorbildgerecht.
ad 4:
Zitat
Einen Zug direkt vor der Einfahrt in den Bahnhof auf einer eingleisigen Strecke zu stoppen, macht ja m.E. auch keinen Sinn (es sei denn, es finden im Bahnhof noch Rangierfahrten statt)!
Und GENAU DESHALB muß da ein Einfahrsignal stehen! Siehe ad 3.
Ich rate Dir dringend, Dich genauer mit dem Vorbild zu beschäftigen. Es gibt genug Bücher für Modellbahner, die dafür ausreichend richtig sind. Darin steht zwar auch einiger Mist, aber so schlimm wie im obigen Zitat dürfte es (hoffentlich) nicht sein.
ad 5:
Ein Bahnhof mit 6 Gleisen ist eine kleine Klitsche - zumindest zu Zeiten, als die Eisenbahn noch das einzige flächendeckend ausgebaute technische Landverkehrsmittel war. Und alle 6 Gleise sollen in beiden Richtungen Ausfahrsignale haben??? Ich glaub', ich steh' im Wald!!! So viel Geld hatte noch nicht mal die Bundesbahn in ihren besten Tagen!!
Lieber Freund Kai, früher wurde nur das eingebaut, was unbedingt nötig war, insbesondere bei mechanischer Stellwerkstechnik. Du hast keine Ahnung, wie aufwendig die war und ist.
Zwei durchgehende Gleise mit Ausfahrten in die jeweilige Richtung, dazu ein Gleis mit Ausfahrten in beide Richtungen - Feierabend. Die übrigen 3 Gleise gehören zur Ortsgüteranlage. Vor der/den Weiche/n in eines der Hauptgleise stehen Sperrsignale, in den restlichen können welche stehen (wenn die selige Reichsbahn mal Weihnachten hatte), wahrscheinlicher sind jedoch Wartezeichen ("Ra11").
Und damit hätte es sich in der Wirklichkeit.
Als einzige mögliche Erweiterung wäre ein neues Ausfahrsignal denkbar, und zwar in dem durchgehenden Hauptgleis, dessen Verlängerung zur freien Strecke in Richtung Zonengrenze noch existiert - damit aus ihm auch in den eingleisigen Abschnitt ausgefahren werden kann. In den früheren Zeiten der Zweigleisigkeit wäre das eine Falschfahrt aus einem Gleis ohne Hauptsignal gewesen. Allerdings wäre eine solche Ergänzung 1946, in den unmittelbaren Nachkriegswirren, wohl zu früh - eher 10 bis 15 Jahre später.
ad 6:
Zitat
Aber verrate mir noch, wie der Lokführer weiß, das die letzte Achse seines Zuges die letzte Weiche passiert hat? Muß er zurück schauen?
Ein schönes Zeichen dafür, wie wenig Wissen Du letztendlich von der und über die Eisenbahn hast.
Züge können mehrere 100 Meter lang sein, Gleise können in der Kurve liegen. Wie soll das mit dem Zurückschauen funktionieren? Zug fahren ist kein Autofahren.
Neben der Strecke stehen Hektometerzeichen, von Laien "Kilometerstein" oder "Kilometerschild" genannt. Auf der Wagenliste des Zuges steht die Zuglänge.
Diese Länge hat sich der Triebfahrzeugführer für seine Fahrt gut zu merken; sobald er die letzte Weiche im Fahrweg hinter einem Ausfahrsignal befährt, hat er das nächste Hektometerzeichen zu suchen und dann eine Strecke von der Länge seines Zuges mit der beschränkten Geschwindigkeit weiterzufahren. Die notwendige Strecke kann er genau von eben jenen Hektometerzeichen ablesen. Ganz bequem, ohne Halsverdrehen nach hinten. Erst danach, also wenn sein Zug den anschließenden Weichenbereich vollständig verlassen hat, darf er Leistung aufschalten und auf die zulässige Streckengeschwindigkeit beschleunigen.
Der "anschließende Weichenbereich" bereitet vielen Leuten, vor allem EiBs, regelmäßig Kopfzerbrechen. Warum eigentlich? Die Regel ist jahrzehntealt, da wurde nix neu erfunden, früher beherrschten die Lokführer sie aus dem Effeff. Aber das ist eine andere Baustelle....:?
ad 7:
Wenn es im Modellbahn-Zubehörbereich keine passenden Signale gibt, dann mache man sich welche passend. Loks werden gesupert auf Teufel komm raus, aber Signalumbauten? Eine außerirdische Welt...
Zumal es hier doch keines Umbaus bedarf. Einfach ein dreibildriges Signal nehmen und nur Hp0 und Hp2 anschließen; den Rest blind liegenlassen. Wirklich ganz einfach.
OFF TOPIC anfang
@ dkl_estorf:
Ich teile scottis Zweifel. Sicher, daß Himmelpforten noch Bahnhof ist? Das klingt viel eher nach einer "Überleitstelle". In diesem Fall nennt sich Himmelpforten nicht Haltepunkt, sondern Haltestelle (weil beides örtlich zusammenfällt). Und das Signal wäre ein "Deckungssignal".
OFF TOPIC ende
Zitat
Ich denke so ist' s richtig - zumindest mir plausibel.
Mir wird dabei seehr, seeehr schwindelig.... und frag' nicht, wie....
Bitte nicht böse sein... Betriebseisenbahner müssen nicht ohne Grund 3 Jahre lernen .
Es ist kompliziert; die Hälfte hab' ich jetzt bestimmt noch vergessen. Die Hälfte? Ach, was sag' ich denn....