Ich stelle mir eine Bodenplatte vor, die mit den vier Metalllaschen von unten Kontakt herstellt und in die der Böschungskörper eingeklipst wird. Von oben noch ein kurzes Stück Gleis drauf geschraubt, und schon hat jedes beliebige C-Gleis-Stück ein neues Ende, an das man ein B-Gleis mit einer anderen Verbindungstechnik anstecken kann.
Mit diesem Teil würde ich guten Gewissens vor Gericht einen Patent- oder Gebrauchsmusterstreit ausfechten. Es kann mir doch niemand verbieten, ein C-Gleis zu umfassen, wenn ich die C-Gleis-Verbindungstechnik ungenutzt lasse? Würde mich doch sehr wundern.