RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#26 von Dwimbor , 01.03.2013 00:25

Zitat von Maxjonimus

Ich wollte niemanden belehren, sondern hatte mir gestern vom NDR die Reportage über Barbara Pirch angeschaut, die sich mit einer E94 von 1954 selbständig gemacht hat und damit kurzfristige Aufträge der Indistrie fährt.

Und diese Dame, seit 25 Jahren Lokführerin, sagte in diesem bericht, dass Weichen gelegt und Signale gestellt werden.

Es hat mich nicht minder gewundert, aber vielleicht bekommen wir das ja nochgeklärt. Vielleicht ist das auch nur in Bayern so...



Sie kommt zwar nicht aus Bayern, aber sei's drum.


Viele Grüsse, Michael

Einladung zum Gegenbesuch: Nibelungenbahn: Nibelheim II

Bis bald!


 
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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#27 von mb-didi , 01.03.2013 01:44

Hallo Hubert,
die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung ist von 1928. Danach sind schon einige Neuauflagen erschienen.

Zitat von Challenger
...
eigentlich ist es eher genau umgekehrt, wie ein Blick in die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung zeigt!

Zitat von Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
Die Weichen in den Hauptgleisen müssen mit Weichensignalen versehen sein, wenn sie nicht mit den Fahrsignalen in gegenseitiger Abhängigkeit stehen!

Was bei einem Stellwerk im Normalfall gegeben ist.

Zitat von wikipedia
Ein Weichensignal ist bei ortsbedienten Weichen erforderlich, bei fernbedienten nur, wenn Rangierfahrten ohne gesicherte Rangierfahrstraßen verkehren.


...



Im zittirten Fall aus der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung handelt es sich um Signale und Signalsicherung. Da wird beschrieben, wie Weichen ausgestattet sein müssen wenn sie nicht direkt mit einem Signal gekuppelt sind. Es ist nur ein Punkt von 13, die in die Signalsicherung für Fahrstraßen einfließen. In dieser Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung werden keine einzelnen Weichensignale und die Aufstellung dazu beschrieben.
Bei Wikipedia wird von aktueller Bauweise geschrieben. Hier werden Weichen nicht mehr mit Seilzug etc gestellt, sondern elektrisch und durch Verschlußmelder im Stellwerk signalisiert und ausgewertet.
Außerdem würde ich mich nicht ganz auf die Aussagen bei Wikipedia verlassen. Habe dort schon einige gravierende Fehler festgestellt.

Zitat von Challenger
...
Übrigens, der Weichenstellhebel zeigt nur an ob die Weiche in Grundstellung steht, für die Anzeige der Stellung Gerade oder Abzweigend braucht man ein Weichensignal!
...


Die Farbe am Gewicht zeigt die Grundstellung an.
Der Stellhebel gibt eine eindeutige Aussage zur Stellung der Weiche. Wird eine Weiche spitz befahren so zeigt der nach links gelegte Stellhebel den Fahrweg nach links an. Ebenso für den anderen Fahrweg.

Ich empfehle die MIBA-Reihe. Hier über Signale die Bände 1 bis 4. Dort werden auch Weichensignale behandelt.

Didi



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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#28 von eisenbahner ( gelöscht ) , 01.03.2013 08:07

Moinsen zusammen,
ich hoffe ich kann jetzt noch etwas erhellendes dazu beitragen. Ob Weichensignale aufgestellt werden müssen, hängt nicht davon ab, wie die Dinger gestellt werden. Bei Spurplandrucktastenstellwerken wird in der Regel vor den Weichen ein Lichtsperrsignal errichtet, welches die Weiche (auch bei Rangierstraßen) in der jeweiligen Lage verschliesst, ergo kann laut EBO auf ein Weichensignal verzichtet werden, es ist eine Abhängigkeit von einem Signal vorhanden. Sind keine Lichtsperrsignale vorhanden werden ebenfalls Weichensignale eingebaut, also auch bei elektrisch gestellten Weichen.

Die Weichensignale dienten [u]nicht[u] dazu, dem Stellwerker die richtige Lage anzuzeigen, das weiss er, wenn er seine Weichenhebel ansieht bzw. später die Fahrstraße mit dem Fahrstraßenhebel und der dazugehörigen Festlegung verschlossen hat. Vielmehr sind die Weichensignale eine Hilfe für das Fahrpersonal bzw. für die Rangierer. Bei einer Fahrt auf Hauptsignal kann sich der Triebfahrzeugführer darauf verlassen, dass alle Weichen richtig gestellt sind und verschlossen sind. Bei Fahrt auf Befehl/Ersatzsignal und beim Rangieren ist dem nicht so, wenn die Weichen nicht von Lichtsperrsignalen abhängig sind. Der Triebfahrzeugführer (Tf) bzw. der Rangierleiter (Rl) kann, da er ortskundig ist, somit erkennen ob der richtige Rangierweg eingestellt ist. Bei den neuen EOW (elektronisch ortsgestellten Weichen) stellt der Tf bzw. der Rl selbst die Weichen, die Richtung wird über Lichtanzeigen angezeigt.

Sorry, aber es geht nicht mit weniger Umfang...
Grüße
Calle


eisenbahner

RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#29 von schnuffi02 , 01.03.2013 09:15

Guten Morgen Hubert,

vielen Dank für deine Ausführungen.

Werde mich mal mit der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung befassen.

Gruß

Wolfgang


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#30 von K.Wagner , 01.03.2013 12:29

Hi,

Weichenlaternen (können auch unbeleuchtet sein...dann sinds halt nur "Signale") müssen auch dort vorhanden sein, wenn die Weiche nicht unbedingt vom Stellwerk eingesehen werden kann - denn sie zeigen auch dem Lokführer an, in welcher Stelllung die Weiche steht - z.B. bei Rangierfahrten. Dort ist u.a. der Auftrag des Stellwerkes mit dem Umlegen der letzten Weiche vor der Rangierfahrt verbunden. S.a,. die diversen Publikationen zum Rangieren und mech. Stellwerken.


Gruß Klaus


 
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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#31 von schnuffi02 , 01.03.2013 19:09

Stimmt Klaus,

der Lockführer sollte eigentlich auch sehen wohin er fahren muß.

Gruß

Wolfgang


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#32 von MTB-Ontour , 01.03.2013 22:17

Zitat von Maxjonimus

Zitat von Balde99

Zitat von epoche3b
Ja und das geschieht am Legepult im Legewerk. In mechanischen Legewerken finde ich auch die Legehebel immer so beeindruckend. Und dann gibt es natürlich auch noch ortsgelegte Weichen!


Ich dachte immer das heißt Stellwerk ?!?



Ich wollte niemanden belehren, sondern hatte mir gestern vom NDR die Reportage über Barbara Pirch angeschaut, die sich mit einer E94 von 1954 selbständig gemacht hat und damit kurzfristige Aufträge der Indistrie fährt.

Und diese Dame, seit 25 Jahren Lokführerin, sagte in diesem bericht, dass Weichen gelegt und Signale gestellt werden.

Es hat mich nicht minder gewundert, aber vielleicht bekommen wir das ja nochgeklärt. Vielleicht ist das auch nur in Bayern so...



wo gibt es denn das Video noch? hast Du einen Link für mich?

LG


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#33 von schnuffi02 , 02.03.2013 13:55

Hallo LG,

der tip mit video kam von Maxjonimus - ich kenne die Reportage leider nicht - aber vielleicht schaut er noch mal rein und kann uns einen Link geben.

Gruß

Wolfgang


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#34 von Maxjonimus ( gelöscht ) , 02.03.2013 15:51

Das Video gibt es auf Youtube, hatte eigentlich gedacht, ich hätte auf Youtube verlinkt: https://www.youtube.com/watch?v=SP_iNhaUxgU


Maxjonimus

RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#35 von mebo , 02.03.2013 17:26

Zitat von K.Wagner

Weichenlaternen (können auch unbeleuchtet sein...dann sinds halt nur "Signale") müssen auch dort vorhanden sein, wenn die Weiche nicht unbedingt vom Stellwerk eingesehen werden kann - denn sie zeigen auch dem Lokführer an, in welcher Stelllung die Weiche steht - z.B. bei Rangierfahrten. Dort ist u.a. der Auftrag des Stellwerkes mit dem Umlegen der letzten Weiche vor der Rangierfahrt verbunden. S.a,. die diversen Publikationen zum Rangieren und mech. Stellwerken.


Das stimmt so trotzdem nicht. Mit der Einsehbarkeit durch das Stellwerk hat das nichts zu tun - der Stellwerker muss nicht zum Fenster raussehen um zu wissen wie die Weichen stehen, denn das sieht er an seinem Stellwerk. Und auf die "Anzeigen" (sei es jetzt mechanisch oder elektrisch) an seinem Stellwerk kann er sich verlassen - und muss er sich auch verlassen können.

Die Weichenlaternen würden ihm auch eher weniger helfen - je nach Lage und Entfernung der Weiche glaube ich nicht dass man vom Stellwerk aus erkennen kann, ob die Weiche in Endlage (oder nur fast in Endlage) ist.

Aus dem Fenster sehen muss er, um den Fahrweg auf Freisein zu prüfen.

Benötigt werden die Weichenlaternen für die rangierenden Mitarbeiter, denn beim Rangieren liegt ein großer Teil der Verantwortung bei dem fahrenden Personal. Dieses muss u.a. darauf achten, dass die Weichen korrekt gestellt sind.

Bei vielen modernen Stellwerken erfolgt das Rangieren mit gesicherten Rangierfahrstraßen - hier ist der Fahrweg durch das Stellwerk gesichert, damit können die Weichenlaternen entfallen.

Ich habe hier bewusst "bei vielen" geschrieben. Pauschal lässt sich das nämlich nicht sagen. Generell haben mechanische und elektromechanische Stellwerke bis auf wenige Ausnahmen keine gesicherten Rangierfahrstraßen, deswegen kann man sagen: Wenn ein Bahnhof Formsignale hat, gehören auch Weichenlaternen hin.

Bei Lichtsignalen wirds schwieriger. Hier hängt es vom Stellwerk ab. Am einfachsten ist es wenn man schaut, ob Sperrsignale in großem Umfang (einzelne Sperrsignale sagen nichts aus) aufgebaut sind - existieren Sperrsignale, hat man sehr wahrscheinlich keine Weichenlaternen. Übrigens: Es gibt sogar Bahnhöfe, die ein nagelneues elektronisches Stellwerk mit Ks-Signalen haben, wo keine Rangierstraßen existieren, und deswegen Weichenlaternen neu verbaut wurden.

Als Faustregel fährt man bei einem fiktiven Bahnhof mit folgender Regelung sicher nicht schlecht:
-Formsignale: Grundsätzlich Weichenlaternen
-kleiner Bahnhof mit Hv-Signalen: Freie Wahl
-kleiner Bahnhof mit Ks-Signalen: Eher keine Weichenlaternen
-großer Bahnhof mit Hv-Signalen und vielen Sperrsignalen: keine Weichenlaternen
-großer Bahnhof mit Hv-Signalen und keinen Sperrsignalen: Weichenlaternen (-> z.B. elektromechanische Stellwerke mit Lichtsignalen)
-großer Bahnhof mit Ks-Signalen: keine Weichenlaternen

Und bitte - keine Abhängigkeit davon, ob die Weiche vom Stellwerk einsehbar ist, das spielt keine Rolle.


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#36 von schnuffi02 , 03.03.2013 20:21

Guten Abend Mebo,

vielen Dank für deine tollen Ausführungen. Habe wieder eine Menge über das Setzen von Weichenlaternen gelernt!

Werde mich mal an deine Faustregel halten.

Übrigens konnte ich mir auch nicht so ganz vorstellen wie weit ein Stellwerker von seinem Arbeitsplatz noch die Weichenstellung aus dem Fenster sehen kann. Was macht er bei Nebel?

Nochmals danke für deine Informationen.

Gruß und schönen Abend

Wolfgang


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#37 von Atlan , 05.03.2013 08:51

Hallo,

so als Nachschuss zu den Begriffen:
Im Bahnhof Aachen-West wird noch heute von älteren Eisenbahnern gesagt, daß das Signal "gezogen"
wird. Im rund 2 km entfernten Hauptbahnhof Aachen werden die Signale hingegen "geklappt".
Also die Begriffe sind da anscheinend stark regional eingefärbt

Zu den Weichenlaternen: Es gibt sogar bei elektronischen Stellwerken noch Weichensignale. Welchen Sinn
die dort haben, weiß ich auch nicht. Aber in Langerwehe (an der Strecke Aachen-Kön) sind teilw. sogar
2 Weichenlaternen pro Weiche angebracht: Eine an der Weichenzunge, eine am beweglichen Herzstück.
Und das, obwohl Langerwehe vom rd 100 km entfernten Duisburg aus ferngestellt wird.....

Gruß
Manni


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#38 von schnuffi02 , 05.03.2013 08:58

Gute4n Morgen Manni,

von gezogenen Signalen habe ich gestern abend auch etwas gelesen!

Ist schon interessant wieviel unterschiedliche Begriffe hier gebraucht werden.

Danke für deine Info.

Schönen Tag Gruß

Wolfgang


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#39 von mebo , 05.03.2013 15:35

Zitat von Atlan

Zu den Weichenlaternen: Es gibt sogar bei elektronischen Stellwerken noch Weichensignale. Welchen Sinn
die dort haben, weiß ich auch nicht. Aber in Langerwehe (an der Strecke Aachen-Kön) sind teilw. sogar
2 Weichenlaternen pro Weiche angebracht: Eine an der Weichenzunge, eine am beweglichen Herzstück.
Und das, obwohl Langerwehe vom rd 100 km entfernten Duisburg aus ferngestellt wird.....


Wie schon geschrieben, wo der Fahrdienstleiter sitzt ist völlig egal, da die Weichenlaternen nicht für den Fahrdienstleiter gedacht sind.

Weichen mit beweglichem Herzstück sind ein Sonderfall. Hier besteht Entgleisungsgefahr, wenn Herzstück und Zunge unterschiedlich stehen, oder wenn ein Zug eine Weiche stumpf befährt und die Stellung des Herzstückes nicht stimmt.. Insbesondere bei Bauarbeiten ist deswegen wichtig, dass die Mitarbeiter vor Ort feststellen können, dass Herzstück und Zunge identisch und richtig stehen. Bei Zugfahrten ist das natürlich anders, da wird das durch das Stellwerk gewährleistet. Und trotzdem Entgleisen bei Baustellen an Weichen mit beweglichen Herzstücken immer noch regelmäßig Fahrzeuge, so dass jetzt sogar ein mobiles Warnsystem geschaffen wurde, das mit Geblinke und Gedudel reagiert, wenn sich ein Zug einem falsch gestellten beweglichen Herzstück nähert. Ob das schon eingesetzt wird weiß ich aber nicht.

Ansonsten, wie geschrieben - bei einem elektronischen Stellwerk ohne Rangierstraßen werden auch Weichenlaternen verbaut. Das ist halt vergleichsweise selten, kommt aber vor.


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#40 von Stefan7 , 05.03.2013 15:53

Das sind alles interessante Dinge, die man hier wieder lernt.
Da macht der gemeine Modellbahner sich oftmals kein Kopf drum.
Gerade bin ich hinter unserem verhältnismäßig modernen Bahnhof durch gefahren und mir sind zum ersten Mal die Weichenlaternen aufgefallen. Da sind nicht viele aber sehr schlanke Verbindungen die mit solchen Teilen ausgestattet sind, das sieht mir aber nicht so aus, als wären die beleuchtet.
Rangierfahrten giebt es gar keine.

Toll, dass hier immer mal wieder solche Fragen auftauchen

Beste Grüße

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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#41 von Atlan , 05.03.2013 18:05

Zitat von mebo

Zitat von Atlan



Weichen mit beweglichem Herzstück sind ein Sonderfall. Hier besteht Entgleisungsgefahr, wenn Herzstück und Zunge unterschiedlich stehen, oder wenn ein Zug eine Weiche stumpf befährt und die Stellung des Herzstückes nicht stimmt.. Insbesondere bei Bauarbeiten ist deswegen wichtig, dass die Mitarbeiter vor Ort feststellen können, dass Herzstück und Zunge identisch und richtig stehen. Bei Zugfahrten ist das natürlich anders, da wird das durch das Stellwerk gewährleistet. Und trotzdem Entgleisen bei Baustellen an Weichen mit beweglichen Herzstücken immer noch regelmäßig Fahrzeuge, so dass jetzt sogar ein mobiles Warnsystem geschaffen wurde, das mit Geblinke und Gedudel reagiert, wenn sich ein Zug einem falsch gestellten beweglichen Herzstück nähert. Ob das schon eingesetzt wird weiß ich aber nicht.

Ansonsten, wie geschrieben - bei einem elektronischen Stellwerk ohne Rangierstraßen werden auch Weichenlaternen verbaut. Das ist halt vergleichsweise selten, kommt aber vor.




Hallo,

wenn bewegl. Herzstück und Weichenzunge sich nicht in der identischen Stellung befinden, entgleist natürlich ein Zug. Aber genau deswegen werden die Stellungen ja auch techn. geprüft und verriegelt. Egal, ob es sich um eine Zug - oder eine Rangierfahrt handelt.
Daher kann sich auch kein Zug einer Weiche nähern, deren Herzstück die verkehrte Lage hat, denn das Signal würde die Fahrt erst garnicht zulassen.
Und daß an Weichen, gleich welcher Art, durch Bauarbeiten "regelmäßig" Fahrzeuge entgleisen, dürfte wohl eher ein Gerücht sein. Das würde längst durch die Presse geistern und das EBA hätte dem einen Riegel vorgeschoben. Schließlich finden Baustellen meist "unter dem rollenden Rad" statt, also
im laufenden Betrieb, mit Zug - und Rangierfahrten.


Gruß Manni


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RE: Wann nimmt man eine Weichenlaterne - gibts da eine Regel?

#42 von mebo , 05.03.2013 19:14

Zitat von Atlan

wenn bewegl. Herzstück und Weichenzunge sich nicht in der identischen Stellung befinden, entgleist natürlich ein Zug. Aber genau deswegen werden die Stellungen ja auch techn. geprüft und verriegelt. Egal, ob es sich um eine Zug - oder eine Rangierfahrt handelt.


Aber nicht wenn die Weiche noch nicht oder nicht mehr an ein Stellwerk angebunden ist.

Zitat

Und daß an Weichen, gleich welcher Art, durch Bauarbeiten "regelmäßig" Fahrzeuge entgleisen, dürfte wohl eher ein Gerücht sein.


Siehe u.a. den Artikel "Warneinrichtung im Baustellenbetrieb für „nicht auffahrbare Weichenumstellsysteme“ " in Signal und Draht 11/2012, Seite 16 - nein, das ist kein Gerücht, sondern ein ernsthaftes Problem.

Zitat
Das würde längst durch die Presse geistern und das EBA hätte dem einen Riegel vorgeschoben. Schließlich finden Baustellen meist "unter dem rollenden Rad" statt, also im laufenden Betrieb, mit Zug - und Rangierfahrten.


Größere Bauarbeiten nicht. Da wird zum Teil z.B. ein Gleis gesperrt und die Weiche vor Ort gekurbelt. Bei Neubauten, wo noch gar kein Stellwerk existiert, ist es natürlich erst recht der Fall. Von einer Baustelle in Österreich weiß ich, dass es dort alleine in einem Bahnhof während der Bauphase mehrere Schäden durch das Befahren eines falsch stehenden beweglichen Herzstücks gab. Und Voestalpine hat die Warneinrichtung auch sicherlich nicht aus Langeweile entwickelt nehme ich mal an

Und natürlich geistert es nicht durch die Presse - was interessiert die Presse so ein Vorfall in einem gesperrten Gleis? Es passiert ja außer Sachschaden nichts.


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